Re: Wie wird das eigentlich bei "echten" Forderung
Gast schrieb:
Zum Beispiel würde man im Unternehmen, in dem ich beschäftigt bin (hat nichts mit
Telekombranche zu tun und ich arbeite auch nicht selbst in der Buchhaltung) bei säumigen
Kunden und für tatsächlich berechtigt gehaltene Forderungen nicht lange fackeln.
Je nach Kunde:
Nach spätestens zwei erfolglosen (in kurzen Abständen) Mahnungen geht die Sache zu Gericht.
So kompliziert ist das Ausfüllen der entsprechenden Formulare ja angeblich gar nicht.
Bei tatsächlich berechtigten Forderungen wäre auch relativ bald ein Titel erwirkt,
dieser hält notfalls bis zu 30 Jahre lang.
Warum wird also in der Dialerbranche so lange herum gemahnt? 10 "letzte außergerichtliche
Mahnungen" an den gleichen Kunden werden diesen irgendwann wohl kaum noch beeindrucken.
Würden die Kosten derart "sinnloser" Mahnungen überhaupt vom Gericht dem Gläubiger
zugesprochen werden? Nach Durchsicht diverser Urteile bezweifle ich das eher.
Dieselben Fragen und Antworten habe ich an eine Bekannte, die Chefbuchhalterin ist,
gestellt und bekommen. Daraus resultiert die schlichte Vermutung , daß es eben keine rechtlich
sauberen Forderungen sind, und daß man mit endlosen Mahnorgien den User früher oder später
weichkochen will, jedenfalls bei so vielen, daß sich das Geschäft auf jeden Fall lohnt. Wenn auch nur
ein Bruchteil der so mit ungerechtfertigten Forderungen Abgemahnten aus welchen Gründen auch
immer, Unwissenheit, Angst oder Scham bezahlt ist die Rechnung schon glänzend aufgegangen
und zwar für alle die daran beteiligt sind.
minimale Kosten = maximaler Gewinn , de facto Brutto= Netto
Die Frage warum man in ganz seltenen Einzelfällen es doch schon mal riskierte, vor
Gericht zu ziehen, dürfte zwei Gründe haben:
1. In der Vergangenheit waren die Positionen der Betroffenen auf Grund der miserablen Gesetzeslage
und der Unkenntnis der Rechtsprechung mit der speziellen Materie in Deutschland sehr schwierig,
so daß anfangs einige für Verbraucher ungünstige Urteile ergangen sind.
2. Daher riskierte man es , um damit weitere "Abschreckung" gegen diejenigen zu erzeugen die
dennoch bereit gewesen wären , ihren Fall durchzufechten.
Dies Bild hat sich jedoch in mehrerlei Hinsicht verändert. Zwar ist das Mehrwertdienstgesetz auch
nach der zweiten Nachbesserung lückenhaft, so daß bereits wieder eine Nachbesserung angekündigt ist:
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1464360&d=90&a=1&t=1661306
aber es zeigt zumindest, daß der Trend der Gesetzgebung , wenn auch quälend langsam
in Richtung der Verbesserung der Position des Verbrauchers geht.
Parallel dazu ist auch die Rechtsprechung mittlerweile doch erheblich sensibler und informierter
den Problemen gegenüber geworden, nicht zuletzt durch Informationen in den beiden Foren
(insbesondere der dort mitarbeitenden Juristen) , die den Betroffenen handfeste Argumente
gegenüber ungerechtfertigten Forderungen in einem Prozess an die Hand gegeben haben. Dies ist, um das den
natürlich mitlesenden und sicherlich wenig erfreuten Beteiligten ins Gebetbuch zu schreiben
keine unerlaubte Rechtsberatung und wenn sie sich noch so darüber aufregen , daß hier ihren
merkwürdigen Geschäftspraktiken Widerstand entgegengesetzt wird
tf