so, nun des Rätsels Lösung!
Mein Kind war’s!!!!!:cry:
Hat sich dort angemeldet und die Servicenummer angewählt!
Vielleicht hilft es anderen wie ich es rausbekommen habe endlich?
Laut der nachträglich erstellten Einzelverbindungsübersicht habe ich die mit angegebenem Service Nummer gewählt!
In dem Fall
Bill4Net GmbH - Interim unter 0080007463342.
Dortig Auskunft welche Firma des Weiteren "dahintersteckt"Gamesorg!
Ich bekam die Rufnummer und Spieleridentifikationsnummer, dann die Auskunft der Dame am Telefon von Gamesorg, der Name meines Kindes, die Mailadresse meines (ach so lieben und ehrliche!) Kindes!
folgender Link besagt zur Zahlung verpflichtet!
/www.mehrwertdiensteundrecht.de/mehrwertdienste_minderjaehrigkeit.html
Auszug daraus:
3. Minderjährige und Premium Rate-Anrufe (0190/0900)
Es kommt häufiger vor, dass Minderjährige vom Anschluss der Eltern aus Dienstleistungen über 0190-/0900-Rufnummern in Anspruch nehmen. Dann stellt sich die Frage, ob die Eltern die Telefonkosten begleichen müssen.
Die Eltern haben einen Telefonanschluß-Rahmenvertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen und sind durch diesen verpflichtet, Grundgebühren und anfallende Verbindungsentgelte zu bezahlen. In den AGB üblicher Verträge ist geregelt, dass der Anschlussinhaber für die Nutzung des Anschlusses durch Dritte einzustechen hat, sofern er dies zu vertreten hat.
Dieses "Vertretenmüssen" verlangt vom Anschlussinhaber entsprechende "Sicherungsmaßnahmen", wenn er Dritte von der Nutzung ausschließen möchte. Dabei kann es um die Sperre der 0190-/0900-Vorwahlen bis zum Verschluß des Telefons handeln. Ein bloß mündlich ausgesprochenes Nutzungsverbot gegenüber dem Minderjährigen wird in aller Regel nicht reichen.
Auch der Einwand, es sei mit Anrufen der 0190-/0900-Rufnummer ein Vertrag geschlossen worden, der jedoch aufgrund beschränkter Geschäftsfähigkeit und fehlender Genehmigung des gesetzlichen Vertreters unwirksam sei, greift nicht durch: Denn der Anschlussinhaber hat dem Minderjährigen durch die Möglichkeit der unbeschränkten Nutzung eine Stellung eingeräumt, die typischerweise einer Vollmacht entspricht.
Es handelt sich um die sogenannte "Anscheins- oder Duldungsvollmacht", nach welcher der Bevollmächtigte für den Vollmachtgeber Rechtsgeschäfte abschließen kann. Die Anscheinsvollmacht wurde hier erteilt, indem der Anschlussinhaber dem Minderjährigen freien Zugriff auf das Telefon vermittelte, ohne eine Rufnummernsperre oder sonstige Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Auf die tatsächliche Erteilung der Vollmacht oder das Verbot, das Telefon zu benutzen, kommt es dabei nach überwiegender Ansicht der Rechtsprechung nicht an, so dass im Ergebnis eine Zahlungspflicht des Anschlussinhabers besteht.
Nutzt also ein Minderjähriger bewusst und gewollt den Anschluss der Eltern, um Premium Rate-Dienste in Anspruch zu nehmen, trifft den Anschlussinhaber die Vergütungspflicht, wenn dieser keine Maßnahmen getroffen hat, um eine Nutzung sicher zu verhindern.
Also ich lasse die 09000- Rufnummerngasse sperren, bin jetzt viel Geld los!