nich-mit-mir
Mitglied
Ein Freund von mir hat gestern folgende Mail erhalten;
Das sind ja ganz schöne Witzbolde. Ich habe ihm den Tip gegeben nicht darauf zu reagieren und da ganze als Spam zu behandeln.
PS: War das jetzt eine Rechtsberatung von mir...???
Sehr geehrter Nutzer XXXXXXXXX,
Sie haben sich vor kurzem mit der E-Mail Adresse XXXXXX@XXXXXXX.com, dem Nutzernamen XXXXXXXXX und Ihrer IP-Adresse (Anschlusskennung) auf der Plattform flirt-better.com - die Plattform für erotische Treffen aus der Region angemeldet und damit unsere Nutzungsbedingungen bestätigt. Auf unsere Rechnung/Mahnung haben Sie bislang nicht reagiert.
Hier ein Auszug unserer Nutzungsbedingungen:
§2 Registrierung Absatz (4) Die Anmeldung ist Kostenlos! Nach der Anmeldung geht die Mitgliedschaft automatisch in unsere VIP-Trail-Mitgliedschaft über. Sollte dieser nicht binnen 24 Stunden widersprochen werden, geht diese in eine Vollmitgliedschaft über, welche einmalig 99,99 Euro kostet.
Da Sie außerhalb der gesetzlichen Frist liegen und es sich um digitale Güter handelt, ist Ihre Widerspruchsfrist bereits abgelaufen.
Als letzte Frist und zur Vermeidung von weiteren Kosten setzen wir Ihnen hiermit den 25.01.2016 bei uns eingehend!
MAHNUNG // M40056-Kevin9998
1x Vollmitgliedschaft, Einzelzahlung, kein Abo 99,99 Euro
1x Mahngebühren 1. Mahnung 4,99 Euro
1x Mahngebühren 2. Mahnung 4,99 Euro
_________________________________________________________________
Zahlbetrag: 109,97 Euro
Den Betrag in Höhe von 109,97 Euro Überweisen Sie bitte auf das Konto unseres Zahlungsabwickler/Inkassoabwickler:
Zahlungsempfänger: A. Zirfas
IBAN: DE 46 70017000 9450386483
BIC: PAGMDEM1
Betrag: 109,97 Euro
Verwendungszweck: M40056-Kevin9998
Sollte die Zahlung bis zur genannten Frist nicht eingehen, müssen wir leider weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten und die Forderung an unsere Rechtsanwälte abtreten. Außerdem müssen Sie mit weiteren Kosten zwecks Adressermittlung rechnen! Eben so müssen Sie mit einem Eintrag in der Schufa rechnen.
Beachten Sie, dass es sich um eine Einmalzahlung handelt und um keine Abozahlung. Nach Zahlung des oben genannten Betrages ist die Angelegenheit vollständig erledigt!
Sollten Sie die Zahlungs bereits getätigt haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
- RECHTSABTEILUNG -
Das sind ja ganz schöne Witzbolde. Ich habe ihm den Tip gegeben nicht darauf zu reagieren und da ganze als Spam zu behandeln.
PS: War das jetzt eine Rechtsberatung von mir...???