lebenstest.de

Hilfeeeeeeeeeeeeeeeeeee!!!!!!!!!!!!!!

Hallo

Aus spaß habe ich mich bei [noparse]www.lebenstest.de[/noparse] angemeldet udn dann kam eine Rechnung von 59€.

Nagut ich gebe zu bis vor kurzem habe ich mir nie die agbs durchgelesen, weil da eh imemr nur das gleiche drinstand. Zumindest ging ich bis jetzt davon aus. Nun habe ich totale Angst udn weiß echt gar nciht mehr wie ich mich verhaölten soll, bzw. habe ich den vertrag noch gekündigt und gefragt ob ich trotzdem die 59€ bezahlen müsste. Daraufhin kam diese mail:


Sehr geehrte/r Herr/Frau ,


Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem LebensTest.de Support.


Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368 ). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr LebensTest.de - Support Team

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Ich weiß jetzt echt nicht mehr was ich machen soll, ich will das nicht bezahlen, aber können die mir was tun???

Bitte helft mir lg Lenchen



Als Lektüre zu diesem schon sehr bekannten Problem wird das empfohlen:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935
MOD/BR
 
AW: lebenstest.de

So Leude,

jaja lesen will gelernt sein.

Also ich werde auch nichts definitiv bezahlen, obwohl ich bauchschmerzen bekomme, wenn ich nur daran denke ne mahnung oder so zu bekommen, hey ich bin noch soooooo jung verdiene kein eigenes geld, aber mit mahnungen kann ich handeln oder was???

Nie wieder aus langeweile solche Tests...

.... , da sollte man was gegen tun...
 
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hallo,
zu diesem thema fällt mir ein...

Sehr geehrte Damen und Herren,

letzmalig äußere ich mich zu Ihren [ edit] Internetgeschäften und verweise auf das Urteil des AG München (Urteil vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06)

MfG

das schweigen der lämmer war fantastisch....grins

lg
 
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ich hab mich auhc beim lebenstets angemeldet jedoch unter falschen namen, udn komplett falschen daten und unten steht, meine ip wurde gespeichert !?!? kann mir jetzt trotzdem was passieren?
 
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sehr gut da bin ich ja erleichtert, weil ich hab flatrate da is die ip ja nur 7 tage gespeichert ^^ :-D
 
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thx, aber nja die werden mir schon nix schreiben hab von den daten ja eh absolut nichst richtig angegeben
 
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Hallo, hatte auch von der Firma "Online Service Ltd" wegen einem Lebenstest Post bekommen und sollte dafür bezahlen. Hatte ich einen Lebenstest gemacht? Konnte mich wage daran erinnern mich dort registriert zu haben. Ich glaube ich wurde von einem Gewinnspiel dorthin geleitet, bin mir aber nicht mehr sicher.
Auf jeden Fall hatte ich nichts von einem Kostenpflichtigen Angebot gelesen, habe keinen Test ausgefüllt, und schon gar nicht eine Auswertung erhalten. Von was auch!
Nach mehreren Mahnungen von der diversen Firma und heute das dritte Schreiben der Anwältin, die diese Firma vertritt, werde ich also zum drittenmal, letztmalig aufgefordert zu zahlen. Ansonsten geben sie das ganze ans Gericht weiter.
Wenn die es doch mal machen würden, dann könnte ich endlich Einspruch erheben.
Ich laß weiterhin alles auf mich zukommen und bin am überlegen ob ich nicht meinerseits eine Anzeige wegen Betrugs erstatte?
Und wenn ich am Ende der dumme bin, dann würde mir das sehr zu denken geben.

Es grüßt Euch, Slider
 
AW: lebenstest.de

Viele dieser Nutzlosangebote agieren in einer Art Grauzone. D.h., es handelt sich nicht explizit um strafbare Handlungen (z.B. Betrug: Vortäuschung falscher Tatsachen, durch Erregen eines Irrtums einen Vermögensvorteil zu erlangen...).

Wenn der Kostenhinweis zwar schlecht erkennbar war, z.B. nur nach Herunterscrollen und in Kleinschrift/Tarnfarbe sichtbar, dann ist immerhin grundsätzlich ein Kostenhinweis da. Mithin liegt dann nicht direkt eine Vortäuschung falscher Tatsachen vor. Solche Verfahren werden dann auch mit schöner Regelmässigkeit eingestellt, wenn man das anzeigt.

Das heißt aber noch lange nicht (und das betonen die Staatsanwälte selbst auch immer) dass ein zivilrechtlicher Zahlungsanspruch besteht. Denn wenn die Preisangabe verschleiert ist, dann besteht nach geltendem Zivilrecht kein Zahlungsanspruch, auch wenn es nicht direkt strafbarer Betrug ist.
Das meine ich mit Grauzone.

Es gibt natürlich andere Angebote (bitte mal den Thread zu "Nachbarschaft..." lesen), wo der Fall anders liegt und man doch einen Betrugsverdacht äußern kann. Da wird aber dann z.B. mit Anrufen gearbeitet, es läge eine persönliche Mitteilung vor etc.
Wenn das dann nicht stimmt, dann liegt die Vortäuschung einer falschen Tatsache und damit eine der Vorraussetzungen für Strafbarkeit vor. Nur in solchen Fällen machen Strafanzeigen Sinn.
 
AW: lebenstest.de

Hallo,

gerade bei diesem Anbieter hat doch der Bundesverband der Verbraucherzentrale ein Unterlassungsurteil wegen intransparenter Preiswerbung erreicht. Dieses Urteil gegen Online Service und deren Direktor ist rechtskräftig. Am 11. August 2008 soll am LG Hanau eine mündliche Verhandlung bzgl. eines Gewinnabschöpfungsverfahrens stattfinden.
http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet_2008.pdf

Wenn nun die Geldeintreiber in Kenntnis von ungültigen und bestrittenen Forderungen weiter eintreiben, wäre das für mich ein Grund, dagegen tätig zu werden.
Ob allerdings die zuständigen Stellen auch endlich mal was unternehmen, steht in den Sternen.
 
AW: lebenstest.de

Nach mehreren Mahnungen heute das dritte Schreiben der Anwältin, die diese Firma vertritt, werde ich also zum drittenmal, letztmalig aufgefordert zu zahlen. Ansonsten geben sie das ganze ans Gericht weiter.
Wenn die es doch mal machen würden, dann könnte ich endlich Einspruch erheben.
Was glaubst du, wieviele drauf warten, dass die Dame endlich mal ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet ;)
 
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gerade bei diesem Anbieter hat doch der Bundesverband der Verbraucherzentrale ein Unterlassungsurteil wegen intransparenter Preiswerbung erreicht.
Das mag sein. Aber lt. einiger (nicht gerade weniger) der hier postenden Rechnungs-/Mahnungsempfänger haben die nicht nur den Preis nicht oder nicht hinreichend zur Kenntnis genommen - nein, die waren gar nicht auf den Seiten!

Was mich immer mehr zum Grübeln bringt: ....so viele Leute, die fremde Daten irgendwo eingeben, kann es doch gar nicht geben - Herren Anbieter! Womit wir mal wieder bei der Überlegung hinsichtlich der Manipulationsmöglichkeiten wären.
 
AW: lebenstest.de

Das mag sein. Aber lt. einiger (nicht gerade weniger) der hier postenden Rechnungs-/Mahnungsempfänger haben die nicht nur den Preis nicht oder nicht hinreichend zur Kenntnis genommen - nein, die waren gar nicht auf den Seiten!

In diesen Fällen erst recht ein Grund zur versuchen den Geldeintreibern ans Bein zu pi....., wenn man etwas kämpferisch veranlagt ist.
Und welche Bank ist zur Zeit gerade bei denen 'in' ? ;)
 
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Hi, Meine Nichte hat heute Post von Frau Rechtsanwältin K. G. aus München Bekommen.

"Ankündigung gerichtliches Klageverfahren" blabla, kennt man ja.
Aber Interessant ist der Passus:
"In der Anlage habe ich das jüngste Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (vom 4.8.2008 - 93 C 619/08 - 41) beigefügt"

"Online Content Limited, W. Strasse 16, Mainz, vertr. d. Direktorin K. D."

kann es morgen mal Einscannen, wenn bedarf besteht.

Aber Morgen geh ich erst mal mit ihr zur Verbraucherzentrale ;)
 
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Aber Interessant ist der Passus:
"In der Anlage habe ich das jüngste Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden (vom 4.8.2008 - 93 C 619/08 - 41) beigefügt"
Da hat sicher wieder so ein armer Kerl eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und dann nicht gezahlt.

Scan das Urteil aber ruhig mal ein und schicks an einen Mod hier. Und wenn es dir nichts ausmacht, könntest du mir per PN eine Kopie überlassen. ;)
 
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