Das ist eine merkwürdige Rechtsprechung, oder nicht ?
Nehmen wir an mein Kind (nicht geschäftsfähig) geht in ein Geschäft und kauft etwas im Wert von EUR 100. Ich bin als Erziehungsberechtigter mit dem Kauf nicht einverstanden und wusste davon auch nichts, ergo habe ich dafür auch keine Erlaubnis erteilt. Nun habe ich die Möglichkeit nachträglich den Kauf zu genehmigen, dann ist der Vertrag rechtskräftig, oder aber dem zu widersprechen, dann habe ich Anspruch auf Rückzahlung.
Warum sollte das bei einer Telekommunikationsdienstleistung anders sein. Auch hier habe ich dem Vertrag nicht zugestimmt, auch nicht nachträglich. Also zahle ich nicht.
Zumal die Leistung, die aus dem Vertrag herrührt hier gar nicht erbracht wurde (kostenlose Handyaufladung wurde versprochen, wenn eine kostenpflichtige Rufnummer gewählt wird und das Gespräch mehrere Minuten aufrecht erhalten wird - und Überraschung : kurz vor Ende der Mindestgesprächsdauer wird die Verbindung unterbrochen).
Das Kinder auf so etwas anspringen und es auch durchaus nochmal versuchen, da ist die Versuchung schon groß. Für mich ist das Abzocke hoch drei, da muss man mich schon verklagen.
So, jetzt habe ich mich aber genug aufgeregt.