AW: Kennt jemand die Nummer 05553991796
Hallo,
hatte vor 2 Wochen an die Bundesnetzagentur wegen dieser Nummer geschrieben.
Hier die Antwort.:
Sie haben sich mit einer Beschwerde über belästigende Telefonanrufe an die Bundesnetzagentur gewandt. Diese wird bei uns unter dem Zeichen EB192050 geführt.
Ergänzend zu den bereits in der Eingangsbestätigung gegebenen Hinweisen können wir Ihnen noch folgendes mitteilen.
Ihre Beschwerde wurde auf Vereinbarkeit mit telekommunikationsrechtlichen Vorschriften überprüft. Allerdings konnten keine Verstöße gegen diese Vorschriften festgestellt wurden.
Bei dem von Ihnen geschilderten Vorfall handelt es sich nach unseren Erkenntnissen um Anrufversuche eines Call-Centers, das zur Anwahl einen so genannten „predictive dialer“ verwendet hat. Hierbei werden gleichzeitig mehrere Rufnummern angewählt. Sobald der erste der Angerufenen das Gespräch entgegennimmt, werden die anderen laufenden Anrufe abgebrochen, die Rufnummern auf Wiedervorlage gelegt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut angewählt. Sofern ein Call-Center bei den Anrufen die eigene Rufnummer übermittelt, kann diese im Anzeigenfeld der Angerufenen erscheinen.
Allerdings möchten wir die Gelegenheit nutzen und sie über die bevorstehenden gesetzlichen Änderungen hinsichtlich unerlaubter Telefonwerbung informieren:
Wie Sie vielleicht der Presse entnehmen konnten, hat der Bundesrat am 15.05.2009 den am 26.03.2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur "Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" bestätigt. Die neuen gesetzlichen Regelungen ermöglichen insbesondere der Bundesnetzagentur ein effektiveres Vorgehen gegen Werbung mit unerlaubten Telefonanrufen. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine Klarstellung der bisherigen gesetzlichen Regelung im UWG vor, wonach Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen vorher ausdrücklich eingewilligt haben müssen. Im Hinblick auf die Änderungen im TKG muss nach dem Gesetzesentwurf bei werbenden Telefonanrufen die Rufnummer des Anrufers angezeigt werden. Verstöße gegen diese neuen Regelungen sollen künftig durch die Bundesnetzagentur mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die Gesetzesänderungen treten aber erst mit ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
Bundesanzeiger Verlag | Bundesgesetzblatt online sowie unter
GesetzesPortal . Die neuen gesetzlichen Regelungen werden aber erst für den Zeitraum nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Bitte beachten Sie, dass deshalb Verstöße vor diesem Zeitpunkt nicht im Nachhinein durch Bundesnetzagentur geahndet werden können.
Gegebenenfalls können Sie zivilrechtlich gegen diese Belästigung vorgehen. Dies hängt aber vom konkreten Einzelfall ab und macht daher eine allgemeine Bewertung seitens der Bundesnetzagentur unmöglich.
Wir hoffen dennoch, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Für Ihren Hinweis möchten wir uns an dieser Stelle nochmals bei Ihnen bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnetzagentur
mailto:
[email protected]
Bundesnetzagentur | Die Bundesnetzagentur
fon 0291/9955-206
fax 0291/9955-180
Bundesnetzagentur
Außenstelle
MeschedePostfach 11 51
59851 Meschede
Wichtig:
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die Möglichkeit eröffnet, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass von der Bundesnetzagentur eingeleitete Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle führen.
Allgemeine Hinweise:
Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Bundesnetzagentur gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, Rücknahme der Dialerregistrierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite
Bundesnetzagentur | Die Bundesnetzagentur. unter „Rufnummernmissbrauch-Spam-Dialer“, „Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch“. Dort finden Sie auch weitere Informationen und Formblätter.