A
Anonymous
Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir helfen. :help:
Vor einiger Zeit habe ich bei der Firma w*w.druckerzubehoer.de Ware bestellt. Um eine Bestellung aufgeben zu können, mußte man dem Lastschriftverfahren zustimmen. Außerdem wurde meine IP Adresse gespeichert und meine e-mail Adresse verifiziert, indem ich mich als Kunde anmelden und in einer Bestätigungs e-mail auf einen Link klicken mußte.
Ich bekam eine Eingansbestätigung für meine Bestellung.
2 Tage später erhielt ich folgende e-mail:
Ich fragte verwundert an, weshalb meine Bestellung nicht ausgeführt werden konnte.
Am nächsten Tag erhielt ich diese e-mail:
Zuvor habe ich allerdings keine Rechnung über irgendwelche Gebühren bekommen, auf meine Anfrage weshalb die Bestellung nicht ausgeführt werden konnte folgte direkt diese "DRINGEND ZU ERLEDIGENDE 1. MAHNUNG".
Von dieser 8,- Euro Pauschale steht nichts in den AGB dieser Firma, zudem ist mir schleierhaft, wie die sich zusammensetzen sollen, da ein Anruf bei meiner Bank ergab, dass diese Firma in der Kontoübersicht überhaupt nicht vorkommt, es keinen Kontakt zu dieser Firma gab, und ihr somit auch keine Bankgebühren berechnet wurden.
Die Bank riet mir dringend davon ab zu zahlen, da die Firma keine Leistung in Form von Ware erbracht hat, bei der Bank nicht in Erscheinung getreten ist, nie etwas Schriftliches (z.B. eine Rechnung) erhalten habe, und ihr Verhalten an Betrug grenzen würde.
Also, auch wenn in meinen Bankdaten ein "Zahlendreher" gewesen sein sollte, was ich bezweifle, sind der Firma keine Bankgebühren entstanden, weil es eben gar keinen Kontakt zu der Bank gab.
Übrigens wurde ich niemals aufgefordert, meine Bankdaten zu überpfrüfen und ggf. zu korrigieren, oder hätte auch nur die Gelegenheit dazu gehabt.
Klar, wenn die 100 erfolgreiche e-mail 1.Mahnungen zu je 8,-Euro verschicken, hat die Firma mal eben 800,- Euro gemacht ohne auch nur Portokosten gehabt zu haben, geschweige denn Ware verschickt zu haben.
Bei einem Anruf in der Verbraucherzentrale riet man mir, überhaupt nicht zu reagieren, weil der Erhalt der e-mails im Zweifel einfach zu bestreiten wäre und elektronische Korrespondenz vor Gericht nicht standhalten würde; zudem hätte ich laut dem Fernabsatzgesetzes ein 15 tägiges Widerrufsrecht nach (!) Erhalt der Ware.
Vor einigen Tagen erhielt ich jetzt die 2. Mahnung per e-mail:
Jetzt soll ich also für tatsächlich nicht entstandene Bankkosten 3,- Euro und pro e-mail Mahnung 5,- Euro zahlen ohne jemals Ware oder auch nur etwas Schriftliches erhalten zu haben!?
:schuettel:
Wie soll ich mich nun weiter verhalten? Könnte ich plötzlich den berechtigten Forderungen eines Inkasso Unternehmens und einer in den AGB angedrohten Anzeige wegen Warenbetrugs gegenüber stehen, obwohl ich weder Ware noch Rechnung bekommen habe, und effektiv durch meine Bank keine Kosten entstanden sind?
Vielen Dank für jede Hilfe! Ich bin einigermaßen ratlos. :help:
ich hoffe, jemand kann mir helfen. :help:
Vor einiger Zeit habe ich bei der Firma w*w.druckerzubehoer.de Ware bestellt. Um eine Bestellung aufgeben zu können, mußte man dem Lastschriftverfahren zustimmen. Außerdem wurde meine IP Adresse gespeichert und meine e-mail Adresse verifiziert, indem ich mich als Kunde anmelden und in einer Bestätigungs e-mail auf einen Link klicken mußte.
Ich bekam eine Eingansbestätigung für meine Bestellung.
2 Tage später erhielt ich folgende e-mail:
Sehr geehrter Kunde,
leider konnten wir Ihre Bestellung nicht ausführen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an:
[email protected]
Mit freundlichen Grüßen
Ihr druckerzubehoer.de Team
Ich fragte verwundert an, weshalb meine Bestellung nicht ausgeführt werden konnte.
Am nächsten Tag erhielt ich diese e-mail:
IHRE RÜCKLASTSCHRIFT! BITTE DRINGEND ERLEDIGEN!
1. Mahnung
Sehr geehrte ***
Sie haben vor kurzer Zeit in unserem Shop eine Bestellung aufgegeben.
Bei der Bestellung haben Sie als Zahlungsart Lastschrift ausgewählt.
Leider wurde die Lastschrift von Ihrer Bank nicht eingelöst und unbezahlt mit folgendem Vermerk an uns zurückgegeben:
GRUND: SO
Erklärung:
MD = Mangels Deckung
WW = Widerspruch
SO = Sonstige (z.B. falsche Bankleitzahl)
Durch die Rückgabe der Lastschrift wurde die Bestellung gestoppt und zwischenzeitlich storniert.
Den Rechnungsbetrag habe ich Ihrem Kundenkonto wieder gutgeschrieben.
Leider sind durch die Rückgabe der Lastschrift sowie die Bearbeitung hier im Hause Kosten entstanden, die ich an Sie weitergeben muss.
Laut unseren AGB, welche Sie bei der Bestellung akzeptiert haben, wird in solchen Fällen eine Pauschale von 8,-- EUR erhoben.
Bitte überweisen Sie diesen Betrag an folgende Bankverbindung
Kontonummer: ***
Bankleitzahl: ***
Kontoinhaber: Handyzubehoer Geske
Betrag: 8,-- EUR
(...)
Sollten wir innerhalb der nächsten 5 Tage keinen Zahlungseingang von Ihnen feststellen können oder eine Klärung der Angelegenheit erfolgt sein, so behalten wir uns weitere rechtliche Schritte in dieser Angelegenheit vor.
Für Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Zuvor habe ich allerdings keine Rechnung über irgendwelche Gebühren bekommen, auf meine Anfrage weshalb die Bestellung nicht ausgeführt werden konnte folgte direkt diese "DRINGEND ZU ERLEDIGENDE 1. MAHNUNG".
Von dieser 8,- Euro Pauschale steht nichts in den AGB dieser Firma, zudem ist mir schleierhaft, wie die sich zusammensetzen sollen, da ein Anruf bei meiner Bank ergab, dass diese Firma in der Kontoübersicht überhaupt nicht vorkommt, es keinen Kontakt zu dieser Firma gab, und ihr somit auch keine Bankgebühren berechnet wurden.
Die Bank riet mir dringend davon ab zu zahlen, da die Firma keine Leistung in Form von Ware erbracht hat, bei der Bank nicht in Erscheinung getreten ist, nie etwas Schriftliches (z.B. eine Rechnung) erhalten habe, und ihr Verhalten an Betrug grenzen würde.
Also, auch wenn in meinen Bankdaten ein "Zahlendreher" gewesen sein sollte, was ich bezweifle, sind der Firma keine Bankgebühren entstanden, weil es eben gar keinen Kontakt zu der Bank gab.
Übrigens wurde ich niemals aufgefordert, meine Bankdaten zu überpfrüfen und ggf. zu korrigieren, oder hätte auch nur die Gelegenheit dazu gehabt.
Klar, wenn die 100 erfolgreiche e-mail 1.Mahnungen zu je 8,-Euro verschicken, hat die Firma mal eben 800,- Euro gemacht ohne auch nur Portokosten gehabt zu haben, geschweige denn Ware verschickt zu haben.
Bei einem Anruf in der Verbraucherzentrale riet man mir, überhaupt nicht zu reagieren, weil der Erhalt der e-mails im Zweifel einfach zu bestreiten wäre und elektronische Korrespondenz vor Gericht nicht standhalten würde; zudem hätte ich laut dem Fernabsatzgesetzes ein 15 tägiges Widerrufsrecht nach (!) Erhalt der Ware.
Vor einigen Tagen erhielt ich jetzt die 2. Mahnung per e-mail:
Sehr geehrte ***
bereits vor einigen Tagen hatte ich den Ausgleich des noch offenen Saldos auf Ihrem Kundenkonto angemahnt.
Wir haben versucht den offenen Rechnungsbetrag vereinbarungsgemäß von Ihrem Girokonto abzubuchen, leider wurde die Lastschrift*** unbezahlt an uns zurückgegeben.
Leider haben Sie auf diese Mahnung bisher nicht reagiert.
Ihr Kundenkonto weist daher momentan folgenden Rückstand auf:
Rechnung 0,00 Euro
Bankkosten Rücklastschrift 3,00 Euro
Mahnkosten 1. Mahnung 5,00 Euro
Mahnkosten 2. Mahnung 5,00 Euro
_______________________________________
Offener Gesamtbetrag 13,00 Euro
=======================================
Den Ausgleich des offenen Saldos erwarten wir innerhalb von 5 Tagen an folgende Bankverbindung:
(...)
Sollten wir innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung oder anderweitige Rückmeldung von Ihnen erhalten, so werden wir umgehend weitere Schritte gegen Sie einleiten.
Lassen Sie es nicht soweit kommen, denn auch weitere Mahnungen oder andere rechtliche Schritte verursachen nicht unerhebliche Kosten, die wir Ihnen in Rechnung stellen werden.
Bei Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch oder per Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt soll ich also für tatsächlich nicht entstandene Bankkosten 3,- Euro und pro e-mail Mahnung 5,- Euro zahlen ohne jemals Ware oder auch nur etwas Schriftliches erhalten zu haben!?
:schuettel:
Wie soll ich mich nun weiter verhalten? Könnte ich plötzlich den berechtigten Forderungen eines Inkasso Unternehmens und einer in den AGB angedrohten Anzeige wegen Warenbetrugs gegenüber stehen, obwohl ich weder Ware noch Rechnung bekommen habe, und effektiv durch meine Bank keine Kosten entstanden sind?
Vielen Dank für jede Hilfe! Ich bin einigermaßen ratlos. :help: