Captain Picard
Commander
http://www.heise.de/newsticker/meldung/78396
Wenn eine Rechtsanwaltskanzlei einmalig unaufgefordert eine Info-Mail verschickt, steht dem Empfänger kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Dies hat das Amtsgericht (AG) Köln entschieden (Az. 118 C 142/06). Der Account-Inhaber müsse laut der Entscheidung vielmehr an den Versender eine Rück-Mail schicken und darin um Unterlassen weiterer Reklame-Zusendung bitten.