Die Fristsetzung ist - wenn sein Account tatsächlich geknackt wurde "für´n A...."
Weil wenn er nachweisen kann daß Du auf ein Konto überwiesen hast mit dem er nichts zu tun hat ...
DU mußt IHM den Betrug nachweisen, nicht ER die Unschuld. So ist nunmal das Recht.
Der Nachweis der Strafanzeige wäre hier sicherlich zielführender.
Weil wenn er nachweisen kann daß Du auf ein Konto überwiesen hast mit dem er nichts zu tun hat ...
DU mußt IHM den Betrug nachweisen, nicht ER die Unschuld. So ist nunmal das Recht.
Der Nachweis der Strafanzeige wäre hier sicherlich zielführender.