AW: Kündigung des Abo's bei flirtfair.de
Ob ein Versendeprotokoll als gerichtsfester Beweis für die Zustellung eines Schreibens gelten kann, ist rechtlich noch umstritten. Neuere Urteile gehen allerdings in die Richtung, dies als Anscheinsbeweis gelten zu lassen.
Sicherheitshalber ist zwar eigentlich ein Schreiben an die Firmenadresse (Einschreiben mit Rückschein) gerade bei halbseiden erscheinenden Unternehmen angebracht, in diesem Fall jedoch nicht, weil die Firmenverhältnisse total undurchsichtig sind. Es ist hier nicht ersichtlich, wer überhaupt Dein Vertragspartner ist. Das werde ich mal im folgenden haarklein darlegen.
Ein Impressum-Link findet sich ganz unten in Kleinschrift auf der Webseite, im Impressum steht auch eine Adresse (als Grafik hinterlegt):
Digital Performance GmbH
Rosenthaler Str. 40/41
10178 Berlin
Die Firma ist im
offiziellen Handelsregister des Bundesministeriums für Justiz nicht eingetragen.
Eine Gewerberegisternummer sowie die Umsatzsteuer-Id fehlen.
Die Daten des Besitzers der Domain "flirtfair.de" stimmen nicht mit den Angaben im Impressum überein.
Domainbesitzer ist eine obskure Firma in Rumänien:
Marvelo Media S.R.L.
Str. Soveja Nr. 53
Bukarest
Diese Firma erscheint auch in den AGB als Betreiber, jedoch ohne Adressangaben:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit einer Anmeldung bei flirtfair (h t t p://w w w.flirtfair.de) , einem Angebot der Marvelo Media S.R.L. (nachfolgend „Betreiber“ genannt), ... ..
Der Link zu den AGB ist wegen eines Javascript-Programmierfehlers nicht abrufbar, jedoch funktioniert ein Direktlink auf h t t p://w w w.flirtfair.de/agb.htm
Dort steht als Gerichtsstand:
Artikel 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht, Textformklausel
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bukarest, Rumänien.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel.
Dies stimmt natürlich so nicht. Gerichtsstand ist Deutschland bzw. die Schweiz oder Österreich, also das Land des Nutzers. Es handelt sich um ein deutschsprachiges Angebot, zielgerichtet an deutschsprachige Nutzer, die "Dienstleistung" wird am Ort des Nutzers (auf dessen PC) erbracht. Mithin gilt laut europaweit einheitlicher Richtlinien das Recht im Land des Kunden und damit auch ein Gerichtsstand ortsnah zum Kunden.
Das sollte der bekannte Rechtsanwalt, der als Admin-C für die Domain fungiert, eigentlich wissen.
Ob die Firma an der im Impressum angegebenen Berliner Anschrift überhaupt existiert, kann schon als fraglich gelten. Wenn schon die Angaben im domain-whois nicht mit den Angaben im abmahnfähigen Impressum (als Grafik hinterlegt, dass es möglichst bei Google nicht gefunden wird...) übereinstimmen, wenn kein Eintrag im Handelsregister auffindbar ist, wenn weder Steuernummer noch HR-Registernummer angezeigt werden, dann darf wohl mit Fug und Recht die Existenz dieser Firma in Berlin als fraglich bezeichnet werden.
Die Adresse in Bukarest ist bereits durch viele Abzockprojekte aufgefallen.
Lastschrift-Abzocke! - Seite 2 - Sat.1 Forum
Internetabzocke durch "Cyberservices.B.V." - Sat.1 Forum
Betrieben werden weitere Abzockdomains wie "S-Partnerclub.net", "fickenvz.net", "ero24.net", "daten18.net" und viele andere.
In der Widerrufsbelehrung steht nun wiederum eine andere Anschrift in Bukarest:
Marvelo Media S.R.L
59 General Berthelot
Street (eigentlich korrekt wäre: strada)
3rd Floor
010165 Bucharest 1
Romania
Anhand der undurchsichtigen, widersprüchlichen Angaben kann es hier als ungeklärt betrachtet werden, wer hier überhaupt als "Vertragspartner" in Erscheinung tritt. Mithin fehlt hier die Identifizierbarkeit der Vertragspartei bei der Abgabe des Angebots gem. § 145 BGB, weshalb schon allein deshalb niemals ein Vertrag zustandekommen kann.
Es gibt im Fernabsatzrecht keine Verträge mit einem Phantom.
Wenn es schon keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch nichts zu kündigen oder zu widerrufen, erst recht nichts zu bezahlen.
In diesem Falle ist also ein Fax an die angegebene Nummer bereits weit mehr, als man hätte tun müssen.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Das eventuell mögliche Mahnkasperletheater kann geflissentlich ausgesessen werden.
http://www.antispam-ev.de/forum/showpost.php?p=102121&postcount=413
Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid (halte ich für äußerst unwahrscheinlich) wäre der rechtzeitige Widerspruch wichtig.
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de