ist schon jemand mit dem NICHT zahlen durchgekommen???

ded schrieb:
Telekom weiter " Sollten Sie die folgende Telfonrechnungen um den Betrag von 25,81€ kürzen, setzt unser reguläres Mahnverfahren ein, das bis zur Kündigung des Anschlusses führen kann."
Bluffen die oder kündigen die wirklich den Anschluß- hat jemand damit Erfahrung und was viel wichtiger ist WAS SOLL ICH JETZT MACHEN???

" Ich bin ein Telekommkunde holt mich da raus" :bigcry:

Zu dem übrigen Stuss mag ich mich gar nicht mehr äußern, aber das hier ist doch richtig nett! Den Anschluss sperren können sie Dir nicht, weil der strittige Posten unter anderem mehr als 75€ betragen muss. Also drohen sie Dir, regulär zu kündigen und treiben Dich einem anderen Netzbetreiber in die Arme. Ist Arcor bei Dir verfügbar? Du kannst denen aber auch schreiben, dass die das "reguläre Mahnverfahren" auslassen können (müssen?). Schließlich wissen die ja, warum Du nicht zahlst...
 
ded schrieb:
Telekom weiter " Sollten Sie die folgende Telfonrechnungen um den Betrag von 25,81€ kürzen, setzt unser reguläres Mahnverfahren ein, das bis zur Kündigung des Anschlusses führen kann."
Bluffen die oder kündigen die wirklich den Anschluß- hat jemand damit Erfahrung und was viel wichtiger ist WAS SOLL ICH JETZT MACHEN???

... ist rechtswidrig sogar bei einem höheren Betrag, sofern begründete Einwendungen erhoben wurden.
Diskussion und Gesetzestexte findest Du hier.

Und irre ich mich, oder erfüllt nicht schon dieser Brief allein den Straftatbestand der Nötigung? Man darf bei der Telekom ja ein Wissen der Rechtslage voraussetzen, und hier soll .... naja, eben § 240 StGB.

@ ded
also gelassen bleiben. Und Dich nicht einschüchtern lassen. Und ggf. über die rechtlichen Möglichkeiten nachdenken ...
 
TKV § 19 schrieb:
(1) Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Sprachtelefondienst sind berechtigt, die Inanspruchnahme dieser Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde
1. mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens fünfundsiebzig Euro in Verzug ist und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder
2. ein Grund zur Sperre nach Absatz 2 besteht.

(2) Sperren dürfen frühestens zwei Wochen nach schriftlicher Androhung und unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, durchgeführt werden. Die Androhung der Sperre kann mit der Mahnung verbunden werden. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist ist nur zulässig, wenn
1. der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
2. eine Gefährdung der Einrichtungen des Anbieters, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder
3. das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.

(3) Sperren sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen Dienst zu beschränken und unverzüglich aufzuheben, sobald die Gründe für ihre Durchführung entfallen sind. Eine Vollsperrung des allgemeinen Netzzugangs darf erst nach Durchführung einer mindestens einwöchigen Abgangssperre erfolgen.

(4) Die Sperre nach Absatz 1 Nr. 1 unterbleibt, wenn gegen die Rechnung begründete Einwendungen erhoben wurden und der Durchschnittsbetrag nach § 17 bezahlt oder eine Stundungsvereinbarung getroffen ist.

Sperre also entweder nach Abs. 1 Nr. 1 oder nach Abs. 1 Nr. 2:

Nr. 1: 75-€-Grenze gilt in Verbindung mit der Regelung des Abs. 4 (begründete Einwendung etc.)

Nr. 2: Keine 75-€-Grenze und keine Frage nach Begründetheit der Einwendung, wenn der Kunde einen der drei Tatbestände des Abs. 2 erfüllt hat.

Ist vorliegend sicher zu stellen, dass sich die T-Com nicht auf Abs. 2 beruft?
 
Anonymous schrieb:
Mindolluin schrieb:
Grund: Mit dem einmaligen Entgelt wird die Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung abgegolten. Diese ist vom Anbieter zu erbringen, egal wie lange sie dauert. Ist sie erbracht, muss die Verbindung nicht aufrecht erhalten werden.

Ja und Nein. Die Dienstleistung besteht darin, soviel wie der Kunde möchte vom Angebot zu konsumieren, in einer begrenzten Zeit. Das is ne Art "All-you-can-eat-in-a-hour" zum Pauschalpreis.

[...]

Ich verstehe nur noch nicht so ganz, was die Diskussion mit computerbetrug zu tun hat, aber egal.

Sorry für die etwas verspätete Antwort.

Ich will versuchen, den Zusammenhang zum Betrug und die Problematik der von dir vorgeschlagenen Tarifgestaltung näher zu erläutern.

Es ist durchaus vorstellbar, dass dein Tarif "Datenbankzugang für 1h und x €" an sich völlig in Ordnung ist. Das Problem ist nur: Der Übergang zum krimi nellen ist, wenn man solche Tarifgestaltungen zuließe, absolut fließend. Wie wäre es mit einem Tarif 30€ für 10 min? 30€ für 1 min? 30€ für 1 sek?
Irgendwo da zwischendrin wird die Grenze zwischen Dienstleistung und "Abzocke" überschritten. Außerdem ist es bei kurzen Verbindungen dann relativ klar, dass vor allem die Grenze von 2€/min umgangen werden soll.
Beides sollte gerade mit dem Mehrwertdienstegesetz verhindert werden.
Eine saubere Grenze zwischen "vielleicht noch OK" und "ganz sicher veboten" kann aber nicht gezogen werden. Deshalb müssen nach Sinn und Zweck des Gesetzes zeitunabhängige Verbindungen genau das bleiben, was ihr Name verspricht: zeitunabhängig. Wenn du nach einer bestimmten Zeitspanne zwangsweise trennst, bringst du aber eine Zeitkomponente in den Tarif ein, der damit unzulässig wird.

Grüße, Mindolluin
 
Je nach Angebot kann es ja durchaus möglich sein, dass die Ware/Leistung - was auch immer - vielleicht doch irgendwie 29,95€ wert ist, die man z. B. pauschal berappen muss, sollte man sich per dropcharge über einen Berliner Anbieter von Einwahlsoftware einwählen.

Interessant finde ich allerdings, dass meist für alle Dialerdrücker, die hintendran hängen, sowohl die sekundengenaue, als auch die pauschale Abrechnung für 30 Minuten zu 29,95€ möglich ist. Der "Kunde" entscheidet auch gar nicht, wann er wie viel für das Angebot ausgeben möchte, sondern die Geldgier des Drückers greift dem vor, indem er die passenden Parameter an das entsprechende PP übergibt. Das einzige, was da Skrupel bereitet, ist das Dilemma um die Stornos...

Bei verständiger Würdigung des Preises ist eigentlich auch ganz klar, wofür sich ein echter Kunde entscheiden würde:
Soll er jetzt für 1,99€ pro Minute surfen, (30*1,99€=29,70€) oder kauft er genau dasselbe ein, nur eben gleich für eine halbe Stunde und dann noch mit 25 Cent Mengenrabatt für den Drücker?
 
Bei Jagin lief/läuft mal ne interessante Diskussion darüber, wieviel Geld diese Dialerangebote eigentlich wert sind. Fand ich sehr spannend, da kamen nämlich einige (wenige) zum Schluss, dass man mit niedrigeren Einwahlpreisen vielleicht auch mehr "Kunden" gewinnen würde.

Dass die Preisgestaltung letztlich i.d.R. ziemlich einseitig ausfällt (Höchstpreis oder Höchstpreis) zeigt in meinen Augen, woran wir sind. Es handelt sich hier nicht um erst zu nehmende Geschäftsleute, die Preis und Leistung aneinander anpassen (und vielleicht sogar noch Angebot und Nachfrage abwägen), es geht rein und ausschließlich um die kurzfristige Gewinnmaximierung. Und genau daran krankt dieses gesamte Dialer-System.
 
sascha schrieb:
Dass die Preisgestaltung letztlich i.d.R. ziemlich einseitig ausfällt (Höchstpreis oder Höchstpreis) zeigt in meinen Augen, woran wir sind. Es handelt sich hier nicht um erst zu nehmende Geschäftsleute, die Preis und Leistung aneinander anpassen (und vielleicht sogar noch Angebot und Nachfrage abwägen), es geht rein und ausschließlich um die kurzfristige Gewinnmaximierung. Und genau daran krankt dieses gesamte Dialer-System.

Und das von Anfang an, seit der "Entdeckung" dieser undurchsichtigen und für den User
weder vorhersehbaren noch nachvollziehbaren Zahlungsmethode in 2001 hat sich nichts
aber auch gar nichts an diesem Grundübel geändert. Der Kunde trägt das volle Risiko
über den Tisch gezogen zu werden und das betrifft ausdrücklich auch die sogenannten
"gesetzestreuen" registrierten Dialer. Ob es dabei auch das eine oder andere weiße Schaf unter
den vielen schwarzen Wölfen gibt, ändert überhaupt nichts an der grundsätzlichen Problematik.

tf
 
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