ist schon jemand mit dem NICHT zahlen durchgekommen???

tiger

Frisch registriert
Hi,
ich bin auch neu hier und habe ein bisschen gestoebert.
Da es sich hier meistens um Dialer handelt, weiss ich nicht was ich tun soll. Also ich bin auf einer kostenpflichtigen Seite gelandet. Habe Hintergrundbilder fuer meine website gesucht. Mit einem mal sehe ich unten rechts ganz klein einen Betrag stehen. Vor lauter Schreck habe ich die Verbindugn sofort gekappt.
Die Rechnung belief sich fuer 1:46 min auf 26,12 Euro inkl. Mwst.
Habe Einspruch eingelegt, da eine Minute nicht mehr als 3 Euro kosten duerfen und ich vorher nicht gefragt wurde. Nun ist die Rechnung inzwischen auf ueber 40 Euro gestiegen und ein Inkassounternehmen, mit Sitz im gleichen Haus :wink: , hat sich gemeldet. Nach Anruf weiss ich jetzt, dass es sich um eine Blockabrechnung handelt. Eine Stunde kostet diesen Betrag, das ist gesetzl. erlaubt. Aber immer noch wurde ich vorher nicht informiert. Nur hier kommt es nun: wie soll ich das beweisen? Habe ich eine Chance? Ist schon mal einer durchgekommen? Oder zahle ich am Ende noch drauf.
Danke fuer eure Hilfe! Ich weiss naemlich nicht, wie ich mich weiter verhalten soll.
DANKE!!!
Ach ja, es handelt sich um die Fa. IN-telegence c/o acoreus - ist ja kein Unbekannter in diesem Forum :bigcry:
 
Ohne Flachs:
Gib mal "Intelegence" oder "Arcoreus" in die Suchfunktion ein - vorher am besten ein Bier und ne Tüte Chips, es gibt viel zu lesen.

Und nachher die Erkenntnis, dass Nichtzahlen durchaus Erfolgschancen hat.
 
sascha schrieb:
dass Nichtzahlen durchaus Erfolgschancen hat.

...wenn man getäuscht oder betrogen wurde.

ich muss sagen ich finde es korrekt dass sascha diese tatsache hin und wieder betont.

immerhin sehe ich in letzter zeit immer mehr leute die eifnach nicht zahlen wollen, egal ob ihnen nun der preis vor der einwahl nun bekannt war oder nicht. wenn ich eine leistung in anspruch nehme muss ich auch dafür zahlen.
wenn nicht dann eben nicht.
 
Anonymous schrieb:
sascha schrieb:
dass Nichtzahlen durchaus Erfolgschancen hat.

...wenn man getäuscht oder betrogen wurde.

ich muss sagen ich finde es korrekt dass sascha diese tatsache hin und wieder betont.

immerhin sehe ich in letzter zeit immer mehr leute die eifnach nicht zahlen wollen, egal ob ihnen nun der preis vor der einwahl nun bekannt war oder nicht. wenn ich eine leistung in anspruch nehme muss ich auch dafür zahlen.
wenn nicht dann eben nicht.

Seit der neuen Dialergeneration (09009) sehen die Gerichte es so:
Einfachste Schutzmechanismen (Sperrung der 09009) bieten 100% Schutz vor legalen Dialern. Verfahren enden zu Gunsten der Dialeranbieter (Das Gericht würde sonst der Regtp in den Rücken fallen und die Gesetze als "Unwirksam" sehen).
Bei illegalen Dialer (Autodialer, 0190 Nummer usw) geht es zu Gunsten des Geschädigten aus.
Eigendlich ist die Rechtslage relativ einfach und eindeutig.

Der Rollo (1.StE)
 
Ich bin mir sicher dass noch kein Gericht über die neuen 09000 Einwahlen entschieden hat. Auch bei 0900 Nummern können Autodialer eingesetzt werden.
Viele Gerichte sehen die Beweislast beim Dialeranbieter. Zu Recht.
Warum sollte das jetzt mit den 0900 Nummern anders sein.
 
Anonymous schrieb:
Seit der neuen Dialergeneration (09009) sehen die Gerichte es so:
Einfachste Schutzmechanismen (Sperrung der 09009) bieten 100% Schutz vor legalen Dialern. Verfahren enden zu Gunsten der Dialeranbieter (Das Gericht würde sonst der Regtp in den Rücken fallen und die Gesetze als "Unwirksam" sehen).
Bei illegalen Dialer (Autodialer, 0190 Nummer usw) geht es zu Gunsten des Geschädigten aus.
Eigendlich ist die Rechtslage relativ einfach und eindeutig.

Der Rollo (1.StE)

So einfach kann die Logik ja wohl nicht sein

1. Ein Dialer ist doch nicht deshalb schon legal, weil er eine 09009-Nummer anwählt
2. Einbruch ist auch nicht legal, weil man seine Haustür ja besser sichern könnte

Ein Gast
 
tiger schrieb:
Eine Stunde kostet diesen Betrag, das ist gesetzl. erlaubt.

Allein über diese Auskunft kriegst du sie schon. Es gibt laut Gesetz entweder die zeitabhängige oder die zeitunabhängige Tarifierung. Wenn zeitabhängig, dann darfs nicht mehr als 2 €/min kosten. Wenn zeitunabhängig 30 €/Einwahl, dafür ohne Zwangstrennung nach einer Stunde.

Wenn doch zwangsgetrennt wird nach einer Stunde ist der Tarif zeitabhängig ("60 Minuten-Taktung") und verstößt wegen überlanger Taktdauer gegen das TKG (da ist nur maximal 60 Sekunden-Takt erlaubt).

Ergo ist der Tarif rechtswidrig und du musst nicht zahlen.

Grüße, Lupus359
 
Anonymous schrieb:
sascha schrieb:
dass Nichtzahlen durchaus Erfolgschancen hat.

...wenn man getäuscht oder betrogen wurde.

ich muss sagen ich finde es korrekt dass sascha diese tatsache hin und wieder betont.

immerhin sehe ich in letzter zeit immer mehr leute die eifnach nicht zahlen wollen, egal ob ihnen nun der preis vor der einwahl nun bekannt war oder nicht. wenn ich eine leistung in anspruch nehme muss ich auch dafür zahlen.
wenn nicht dann eben nicht.

Äh, nicht falsch verstehen. Natürlich meinte ich das auch nur so. Deshalb soll ja nachgelesen werden, um den eigenen Fall mit den anderen zu vergleichen.

Und speziell zum hier gemeinten In-Telegence / Arcoreus hat es ja einige Fälle von unerlaubten Methoden und berechtigter Zahlungsverweigerung gegeben.

Nur so war's gemeint.

Dieses Forum hier stellt sicherlich keine Hilfe für Zahlungsverweigerungen aus unlauteren Motiven dar. Das ist für mich so selbstverständlich, dass ich es nicht gesondert klar gestellt habe.
 
lupus359 schrieb:
tiger schrieb:
Eine Stunde kostet diesen Betrag, das ist gesetzl. erlaubt.

Allein über diese Auskunft kriegst du sie schon. Es gibt laut Gesetz entweder die zeitabhängige oder die zeitunabhängige Tarifierung. Wenn zeitabhängig, dann darfs nicht mehr als 2 €/min kosten. Wenn zeitunabhängig 30 €/Einwahl, dafür ohne Zwangstrennung nach einer Stunde.

Wenn doch zwangsgetrennt wird nach einer Stunde ist der Tarif zeitabhängig ("60 Minuten-Taktung") und verstößt wegen überlanger Taktdauer gegen das TKG (da ist nur maximal 60 Sekunden-Takt erlaubt).

Ergo ist der Tarif rechtswidrig und du musst nicht zahlen.

Grüße, Lupus359

aja, bei mir waren es sech verbindungen, die immer +/- eine minute gedauert haben. pro verbindung sollte ich um die 25 bezahlen. da ich ja getrennt wurde, und danach wieder iengewählt wurde muss ich also nicht bezahlen. oder??? wo kann ich dieses gesetz bzw. regelung nachlesen??
danke
 
Anonymous-Rollo schrieb:
Seit der neuen Dialergeneration (09009) sehen die Gerichte es so:
Einfachste Schutzmechanismen (Sperrung der 09009) bieten 100% Schutz vor legalen Dialern. Verfahren enden zu Gunsten der Dialeranbieter (Das Gericht würde sonst der Regtp in den Rücken fallen und die Gesetze als "Unwirksam" sehen).
Bei illegalen Dialer (Autodialer, 0190 Nummer usw) geht es zu Gunsten des Geschädigten aus.
Eigendlich ist die Rechtslage relativ einfach und eindeutig.

Der Rollo (1.StE)

Lieber Rollo,

bitte stelle mir die Namen und Aktenzeichen bzw. Verkündungstermine der zitierten Verfahren zur Verfügung. Wenn du dich anmeldest, geht das auch per PN.

Ich habe nämlich sehr begründete Zweifel, dass es hierzu auch nur ein einziges Urteil bereits gibt, welches ich inhaltlich mit einer solchen Forderung auseinandergesetzt hat. Der Grund ist zunächst der schlichte Zeitablauf von Einwahl, Abrechnung DTAG, Mahnlauf, Prozess, Rechtskraft.

Und der RegTP wird jeder deutsche Richter bereits aus seinem Selbstverständnis in den Rücken fallen, sofern es um die Feststellung eines zivilrechtlichen Zahlungsanspruchs geht - hiermit hat die RegTP nämlich überhaupt nix zu tun.

Was auch immer 1. StE bedeuten mag - ich hoffe nicht, dass es einen universitären Abschluss der Rechtswissenschaften bedeutet ...
 
lupus359 schrieb:
Wenn doch zwangsgetrennt wird nach einer Stunde ist der Tarif zeitabhängig ("60 Minuten-Taktung") und verstößt wegen überlanger Taktdauer gegen das TKG (da ist nur maximal 60 Sekunden-Takt erlaubt).

Ergo ist der Tarif rechtswidrig und du musst nicht zahlen.

Boa, geile Flaterate das ist... du bist für die nächtsen 2 Jahre online für nur 30 €... falls ich rausgeschmissen werde, brauche ich nicht bezahlen.
Also next try please.... ;)

tz tz....

Jungens! lest ihr manchmal auch, was ihr selbst schreibt??
 
blumenwiese23 schrieb:
lupus359 schrieb:
aja, bei mir waren es sech verbindungen, die immer +/- eine minute gedauert haben. pro verbindung sollte ich um die 25 bezahlen. da ich ja getrennt wurde, und danach wieder iengewählt wurde muss ich also nicht bezahlen. oder??? wo kann ich dieses gesetz bzw. regelung nachlesen??
danke

Heu, bin der jetzt registrierte lupus259-Gast.

Die Regelung ergibt sich unmittelbar aus § 43b Abs. 4 Tkg:

(4) Der Diensteanbieter, bei dem die 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer eingerichtet ist, hat alle Verbindungen zu 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die zeitabhängig abgerechnet werden, nach einer Stunde automatisch zu trennen.

Von zeitunabhängigen Nummern ist bei der Zwangstrennung nicht die Rede, also muss nicht getrennt werden. Und da sie ja zeitunabhängig abgerechnet werden sollen, dürfen sie auch nicht.

Und für DialerDieter: Du vergisst, dass auf diesen Nummern eine Dienstleistung angeboten wird. Wenn der Kunde die Dienstleistung in Anspruch genommen hat, wird er schon von selber auflegen. Wenn du halt der Ansicht bist, umbedingt nen Internetzugang im Wert von vieleicht 1,5 Cent/min für 50 Cent/min im "Blocktarif mit Zwangstrennung" anbieten zu wollen, dann musst du dich schon fragen lassen, ob du tatsächlich eine seriöse Dienstleistung anbietest, oder ob du nicht eher in die Kategorie "Abzocker" fällst.

Grüße, Mindolluin
 
danke

Hi @ll,
danke :bussi: fuer eure bisher zahlreichen Antworten, fuehle mich schon etwas wohler und werde heute erneut einen schriftl. Widerspruch per Einschreiben mit Rueckschein losschicken.
Ihr hoert auf alle weiter von mir und ich bin gespannt auf eure antworten
 
Mindolluin schrieb:
blumenwiese23 schrieb:
lupus359 schrieb:
aja, bei mir waren es sech verbindungen, die immer +/- eine minute gedauert haben. pro verbindung sollte ich um die 25 bezahlen. da ich ja getrennt wurde, und danach wieder iengewählt wurde muss ich also nicht bezahlen. oder??? wo kann ich dieses gesetz bzw. regelung nachlesen??
danke

Heu, bin der jetzt registrierte lupus259-Gast.

Die Regelung ergibt sich unmittelbar aus § 43b Abs. 4 Tkg:

(4) Der Diensteanbieter, bei dem die 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer eingerichtet ist, hat alle Verbindungen zu 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern, die zeitabhängig abgerechnet werden, nach einer Stunde automatisch zu trennen.

Von zeitunabhängigen Nummern ist bei der Zwangstrennung nicht die Rede, also muss nicht getrennt werden. Und da sie ja zeitunabhängig abgerechnet werden sollen, dürfen sie auch nicht.



Grüße, Mindolluin

auweia :roll: , fallen jetzt meine verbindungen in die sparte, oder nicht???
die verbindungen sind immer von dem anbieter (gruss nach eggebeck) getrennt worden. da bin ich mir sicher.
ich wähl mich doch net ein, schau auf die uhr bis ungefähr eine minute vorbei ist, wähl mich wieder raus und mach das sechs mal...
für mich ist dises system vorsätzlicher betrug.
gruss
 
Blumenwiese, wenn sich der Dialer von selbst wieder eingewählt hat musst du nicht auf komplizierte Sachen wie falsche Blocktarife abstellen.
Da hast du es mit dem autodialn allein schon gute Aussichten auf Erfolg.

Mindolluin
 
gut

ja, ich glaube, der muss sich selber eingewählt haben. es sind ja sechs verbindungen. jeweils 3 an zwei tagen (14. und 15. januar). ich habe 100% niemals zugestimmt. aber wie beweisen??
hab heute post von der telekom bekommen. die legen meine dialer (easy billing) als legal registriert aus. komisch ist nur, dass die telekom fett gedruckt schreibt: der dialer muss nach dem 14. dez registriert sein sonst besteht keine zahlungspflicht. bei meinen einwahlnummern sind aber nur 2 von 6 nummern nach 14. dez registriert. die lesen ihre sachen einfach nicht genau durch. legen meine dialer-nummern als rechtskonform aus, widersprechen sich dann in den zeilen darunter :roll: .
ob sie nun den nur den unstrittigen betrag abbuchen, wie ich gefordert habe, muss ich abwarten. soinst gibts eine rückbuchung!! ich warte jetzt ab, ob mich easy billing anschreibt. oder sollte ich sie anschreiben und denen widersprechen??? also, dass ich quasi "den ersten schritt machen" soll..??
danke
 
Hier kann man anraten: dem Zahlungsanspruch gernerell widersprechen, da auch die Listung in den Datenbanken der RegTP kein Zertifikat für die Rechtmäßigkeit der Forderung darstellt.
Versuche Zeit raus zu schlagen - das ist nämlich genau die Zeit, die die RegTP nun noch braucht, um den registrierten Dialern der Easy Billing (wahrscheinl. Mattlock) rückwirkend die Registrierung wieder zu entziehen.

Amen!!!!
 
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