Intrum/ (...)/0190/080805/Dialerbeweis

Aka-Aka schrieb:
Also, fassen wir zusammen: Betrug ist denkbar, Betrug ist machbar - aber nicht (be)strafbar.
Wenn es gerichtsverwertbare Beweise gibt, immer! Aber (in den meisten Dialer Fällen) woher nehmen?

Elfe303 schrieb:
Vielen Dank, schönen Abend, Elfe
Dir auch, servus!
Elfe303 schrieb:
Hallo, Reducal,
nein ich will nicht meinen PC abgeben .... folglich hat das wohl für meinen Prozess wenig Sinn.
Um ehrlich zu sein, sinnlos!



(Aber immerhin hat mein Lieblingsgrieche soeben bei der EM gewonnen - und da gehe ich jetzt hin.)
 
Reducal schrieb:
(Aber immerhin hat mein Lieblingsgrieche soeben bei der EM gewonnen - und da gehe ich jetzt hin.)
ich weiß ja nicht, wie viel Ouzo du da trinkst, aber ich denke, dein Alkoholspiegel dürfte heute abend höher sein als die Anzahl der Dialerfälle mit genügend Beweisen ;) Nix für ungut...
 
Gast

Fein danke, Dir auch. Kann mir bitte noch jemand posten, wie das mit den kleinen weißen Fensterchen geht? (Zitat...). Habs noch nicht geschnallt.
Schönen Abend noch, ich melde mich morgen wieder.
 
@ Elfe

Dein Verfahren ist ja schon weit fortgeschritten, - und die Axleute haben´s offenbar tatsächlich schon geschafft, den Richter auf das falsche Gleis zu setzen ...

Den Beweis wirst Du nicht mehr führen können, - allenfalls Hinweise, daß es bei dieser Nr schon öfter Mißbrauch gab. Ich halte es daher für dringend geboten, daß Du Deinen Anwalt dazu bringst, die vollständige Argumentation zur Beweislastumkehr vorzuführen. Denn das wird sie zu Fall bringen. Es ist wirklich sehr interessant zu sehen, wie die Axleute das aufgebaut haben: genau diesen entscheidenden Punkt versuchen sie zu umgehen:

(...) schrieb:
Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Verbindungen ordnungsgemäß aufgebaut wurden und entsprechende Leistungen bewusst und gewollt in Anspruch genommen wurden. Das pauschale Bestreiten der Beklagten ist daher nicht geeignet, den Beweis des ersten Anscheins für die Richtigkeit der Abrechnung zu erschüttern.
Die Richtigkeit der Abrechnung hat mit tatsächlicher und erst recht mit gewollter Inanspruchnahme nicht das mindeste zu tun.

(...) schrieb:
Weiterhin wird die tatsächliche Inanspruchnahme der Mehrwertdienstleistungen vom Anschluss der beklagten Partei aus auch durch den Umstand belegt, dass die Zedentin eine Überprüfung ihres Abrechnungssystems vorgenommen und keinerlei Fehlerhaftigkeit festgestellt hat.
Der gleiche Fehlschluß!

(...) schrieb:
Es gibt zwischenzeitlich gängige Möglichkeiten, sich entsprechend vor teueren Mehrwertdiensten zu schützen, indem z.B. sog. 0190-Sperren auf dem Computer eingerichtet werden. Wer sich einen Internetanschluss einrichtet, muss mit dem Risiko erhöhten Gebühren leben und nimmt diese auch in Kauf.
Völliger Bullshit! - Das ist - allerspätestens - seit dem BGH-Urteil nicht mehr haltbar.

(...) schrieb:
Der Gesetzgeber hat für den Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen in § 16 TKV folgende Regelung hinsichtlich der Beweislast getroffen- usw.
Wieder schief - aber hieraus läßt sich auch noch ein schöner Strick drehen: Prüfprotokoll nach § 16 anfordern! - da ist wesentlich mehr zu erforderlich als die "Ober[flächliche?]prüfung", von der (...) spricht, auch die Zertifizierung ist normalerweise nicht ausreichend. Die Rechtsprechung hier:
http://www.dialerundrecht.de/urteile2.htm#punktD6

Dort unter http://www.dialerundrecht.de/urteile2.htm#punktA1 findet sich übrigens die umgekehrte Rechtsmeinung: "Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung" geradezu im rohen Dutzend, teilweise auch mit schöner Begründung, z.B.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agoldenburg111203.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agdortmund060104.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agwarendorf22012004.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkrefeld11022004.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agwesterstede230204.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agcelle200204.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agcrailsheim27022004.htm
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agpeine100304.htm
 
Vermutlich hat dein Sohn sich den Piratos Dialer eingefangen. Der wurde damals durch Popupgewitter 'beworben'. Eins von den Popups war der Dialer. Ein falscher Klick, und die Verbindung wurde getrennt und die teuere Nummer angewählt. Meiner Meinung nach Beweislastumkehr wie im Schriftsatz von 'DerJurist' geltend machen; wegen Erklärungsirrtums bzw. vorsätzlicher Täuschung anfechten. Das scheint hier zum Erfolg geführt zu haben.
 
In der Entscheidung des LG Mönchengladbach, war überhaupt keine Telefonnetzbetreiber beteiligt. Ein Verbraucher hatte anscheinend zunächst an die DTAG gezahlt und dann versucht den Betrag vom Hersteller des Dialerprogs zurückzuklagen.


Teleton
 
Qoppa schrieb:
Und damit Dir bzw. Deinem Anwalt der Lesestoff nicht ausgeht: die Dokumentation eines Prozesses gegen Intrum/(...) durch Forenmitglied KatzenHai:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2738
(weiteres Material wirst Du über die Suchfunktion finden können.)

Dem schließe ich mich gerne an - die Druckfunktion mag aus jenem Thread auch wirklich noch was für den RA hergeben. Er muss nur sauber "subsumieren" (so heißt die Anspruchskontrolltechnik der Juristen), wer mit wem woüber angeblich welchen Vertrag geschlossen haben soll. Und alle diese Anspruchsgrundlagen obliegen alleine dem Beweis der Klägerseite.

Übrigens ist nicht "pauschal" bestritten worden, da hierzu Beweis angetreten worden ist. Dieser Beweis muss erst einmal beigezogen werden, wenn sich der Richter nicht der "antizipierten Beweiswürdigung" (Verfahrensfehler = Berufungsgrund) aussetzen möchte. Auch das lässt sich als "anwaltlicher Hinweis analog § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO" an das Gericht vortragen...
 
Katenhai schrieb
Dem schließe ich mich gerne an - die Druckfunktion mag aus jenem Thread auch wirklich noch was für den RA hergeben. Er muss nur sauber "subsumieren" (so heißt die Anspruchskontrolltechnik der Juristen), wer mit wem woüber angeblich welchen Vertrag geschlossen haben soll. Und alle diese Anspruchsgrundlagen obliegen alleine dem Beweis der Klägerseite.

@alle
herzlichen Dank für die vielen Beiträge.
Der Richter lies durchblicken, daß er meinem Sohn als Zeugen nicht glauben werde.
Wenn ich noch das BFI als Zeugen hinzuziehe, was sollte ich dann tun? ladet den dann der Richter ein?
Ich habe schon ein paar hundert Textbausteine kopiert. Dieses Forum ist einfach genial.
Gruß
 
@elfe:
Ich hab nicht den ganzen Faden hier gelesen, aber ist denn eigentlich letztendlich klar, wer der Inhalteanbieter gewesen ist? Vielleicht war ja alles doch noch einmal ganz anders? Doch Erotik?

Ich habe ja erst die Nummer verwechselt, aber zu "Deiner" Nummer fand ich auch was...

Der link zu diesem Dialer stammt von einer Seite, die registriert für eine Firma in Panama ("Blue GD Inc"), gehört aber irgendwie zu einem ziemlichen Firmenverhau. Und Talkline war an der Nummer auch mit beteiligt? Aha...
 

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