Intexusdialer registriert? kann Zahlung verweigert werden?

Timo schrieb:
Naja, aber Es gibt genau eine Nummer auf der Telefonrechnung, "090090000576" Diese Nummer wurde 3 mal angewählt innerhalb von 5 min. Und für diese Nummer wurde die Regestrierung zurückgezogen. Wieso sollte ich dann doch bezahlen?

Sorry, ich kenn mich da nicht so aus.

Ich hatte auch Einwahlen zu dieser Nummer auf meiner Telefonrechnung, wußte allerdings daß es sich um die malvorlagen seite handelte. Da ich mir keinen Anwalt leisten konnte, hab ich wohl Widerspruch bei der Telekom eingelegt (schriftlich), anschließend hatte ich noch ein paar Telefonate mit der Dame die in der Buchungsstelle für mich zuständig war. Ihr Chef bot mir letztendlich aus Kulanz an den halben Betrag zu bezahlen, was ich auch annahm, da ich am Ende nicht mit nochmehr Kosten da sitzen wollte und es keine Garantie gab, sollte es zu einem Prozess kommen, daß ich dann auch gewinne. Das Geld hab ich genau am 8.4 überwiesen. Eine Woche später hab ich im Newsletter der RegTP erschreckend lesen müssen, daß genau an dem Tag die Registrierungen der 25000 Dialer entzogen wurden. Daraufhin hab ich gleich die Dame bei der Telekom angerufen, die natürlich von der Rücknahme noch nichts wußte. Sie überprüften das ganze und sagten sobald das alles bestandskräftig ist, würden sie mir das Geld auch wieder zurückbuchen. Da das aber ja noch dauern könne, kann ich jetzt den Betrag mit meinen kommenden Telefonrechnungen verrechnen, allerdings jedesmal mit telefonischer Rücksprache, damit ich keine Mahnung bekomme.

Also zahlen würde ich an deiner Stelle auch nicht. Lege Widerspruch ein per Einschreiben und spreche aufjedenfall mit deiner Buchungsstelle, sonst kommen nämlich Mahnungen mit Mahngebühr.
 
yuppi schrieb:
Ihr Chef bot mir letztendlich aus Kulanz an den halben Betrag zu bezahlen, was ich auch annahm, da ich am Ende nicht mit nochmehr Kosten da sitzen wollte und es keine Garantie gab, sollte es zu einem Prozess kommen, daß ich dann auch gewinne.
Seit wann ist der Preis dieser tollen Dienste Verhandlungssache?

Und das bei einem Weltunternehmen?

Entweder sie haben einen Anspruch auf das Geld oder sie sind sich ihrer Mitverdiener nicht so sicher, aber solche Kungeleien sind schon befremdlich.

Betriebswirtschaftlich hat der Chef noch einen guten Schnitt gemacht. Der Trend der Urteile der letzten Zeit weist deutliche Vorteile für die Verbraucher aus, also besser als fifty-fifty.

Die Entscheidung der RegTP ist sofort vollziehbar. Es gibt keinen Grund zu warten. Die Entscheidung der Behörde ist klar. Es müssten ihr Verfahrens- oder Rechtsfehler nachgewiesen werden können, um daran etwas zu ändern. Das darf man wohl im Normalfall ausschließen.

Nett ist immerhin die klare Bereitschaft, die Gebühren für Dialer mit entzogener Registrierung zurückerstatten zu wollen. Da wird dann ja einiges fällig. Die Rücknahmen der Registrierungen gehen bis in den Dezember 2003 zurück.

Dietmar Vill
 
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