Ja, die haben schon mächtig wilde Theorien drauf. Anstatt sich an Gesetzestexte und Verfügungen zu halten, wird jede verdrehbare mündliche Aussage wie ein rettender Strohalm ergriffen. Zum Glück hat Mainpean in dieser Angelegenheit zumindest vor dem Verwaltungsgericht Köln endlich für Rechtssicherheit gesorgt. Ich weiß nur nicht mehr, wo ich das Urteil verschusselt habe.
Wenn man sich die Logik, der Herren zu eigen macht, dann müsste man eigentlich grundsätzlich die Zahlung für jede berechnete Mehrwertdienstleistung via 09009 erst einmal verweigern. Ist ja auch ganz logisch: Bei einer noch nicht bestandskräftigen Rücknahme der Registrierung wollen die Herrschaften ja trotzdem Geld sehen. Dabei kann dieser Rücknahme nur innerhalb einer Monatsfrist widersprochen werden und niemand von den Geschädigten weiß, ob und warum das wirklich geschehen ist. Und selbst wenn, ist ein Rückzieher vor dem Verwaltungsgericht ja auch immer noch möglich, wie wir aus der Vergangenheit gelernt haben.
Die Rücknahme selbst ist dagegen jederzeit unbegrenzt möglich und kann sogar rückwirkend zum Registrierungszeitpunkt (das wäre wohl auch das In-Verkehr-bringen) erfolgen.
Dabei kommen dann, ob mit oder ohne Rotstift in der Datenbank, so seltsame Aggregatzustände wie "schwebend registriert, aber nicht gesetzeskonform" zustande. Wie soll der Laie da überhaupt durchblicken und warum sollte er einer eidesstattlichen Versicherung eines Dialeranbieters vertrauen, der a) schon mehrfach auffällig war und b) doch nur sein bestes will?
Wir kümmern uns drum, oder so.