Intexus Dialer auf meinem PC gefunden - was nun?

Reducal schrieb:
Aber die Berliner Liga bastelt ja immer an ihrem Ruf herum. Ob Spenden für Werbung an Kindergärten oder die örtliche Polizei...

Ist zwar etwas OT aber mit Spenden an die örtliche Polizei war ja wohl der Unterpunkt "Soziales Engagement" auf der MP-Seite gemeint.

m... unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei. Auch hier wurden im Bereich der Printmedien verschiedene Veröffentlichungen mitfinanziert. Darunter fallen Aufklärungshefte zum Thema Drogen, Extremismus, Kinder im Straßenverkehr sowie Fußball ohne Gewalt.
Abgebildet sind dort Schriften namens "Sicherheit heute"

Au weia, da sind die Berliner aber leider einer Firma mit zweifelhaften Ruf aufgesessen, siehe hier
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,301601,00.html

Mal den Hausjuristen drauf ansetzen. ;)
 
Reducal schrieb:
Teleton schrieb:
Abgebildet sind dort Schriften namens "Sicherheit heute"...
Was hat das mit Mainpean/Intexus zu tun?

Da hat sich Mainpean bei seinem Engagement wohl mächtig verladen lassen.

unter http://www.mainpean.de/v2/content/unternehmen.php#3
sieht man
polizei_tn.gif


Und wenn du im oben verlinkten Spiegel-Artikel mal mit dem Browser nach dem String "sicherheit heute" suchst, wirst du sehen was los ist.

Da hat Mainpean offenbar an einem anderen Ende auch was in den Sand gesetzt.

MfG
L.
 
Genau das meinte ich.

In den entsprechenden Verträgen der Zeitschrift steht meist klitzeklein Abo für 12 oder sogar 18 Ausgaben obwohl nur mit einer Anzeige geworben wurde. Polizeiarbeit wird natürlich nicht unterstützt.
http://www.intern.de/news/5394.html

Nach der Logik der Dialeranbieter dürfte aber gegen einen derartigen Vertrag nix einzuwenden sein ;)

Wie gesagt ist OT, zum schmunzeln fand ichs schon.

Teleton
 
Stalker2002 schrieb:
Reducal schrieb:
Teleton schrieb:
Abgebildet sind dort Schriften namens "Sicherheit heute"...
Was hat das mit Mainpean/Intexus zu tun?

Da hat sich Mainpean bei seinem Engagement wohl mächtig verladen lassen.

unter http://www.mainpean.de/v2/content/unternehmen.php#3
sieht man
polizei_tn.gif


Und wenn du im oben verlinkten Spiegel-Artikel mal mit dem Browser nach dem String "sicherheit heute" suchst, wirst du sehen was los ist.

Da hat Mainpean offenbar an einem anderen Ende auch was in den Sand gesetzt.

MfG
L.

Ganz so schlimm war es ja nicht. Wir hatten und haben kein "Jahresabo". Und verteilt wurden die Flugblätter ja auch.
Aber ein Hochwasser in Grimma gab es wirklich.
Für die "Besuchszeiten" bei MP/INT/SWS bitte direkt an Sascha wenden.

Andreas
 
andreas12587 schrieb:
Ganz so schlimm war es ja nicht. Wir hatten und haben kein "Jahresabo". Und verteilt wurden die Flugblätter ja auch.
Andreas

Na immerhin sind schon 5 Ausgaben abgebildet. Also doch keine einmalige Sache. Und die Polizei wird ja auch nicht unterstützt, da die Teile erstens in mikroskopischer Auflage erscheinen und einfach per Postwurfsendung eingeworfen werden(schau mal in den Vertrag, mit Deiner Anzeige erscheinen nur 1-2000 Stück der Rest trägt die Anzeigen anderer Kunden)zweitens das Geld nicht der Polizeiarbeit sondern dem Verlag und der Minigewerkschaft zugute kommen, drittens die Heftchen die ich gesehen habe knapp über null Infogehalt haben.

Als soziales Engagement würde ich einen solchen Reinfall nicht verkaufen.

Die anderen guten Taten will ich nicht in Abrede stellen.

Teleton
 
Anonymous Andreas schrieb:
Fidul schrieb:
Folgendes Szenario:

Einer der unzähligen Meanpain-PPartner entscheidet sich, etwas anrüchige Methoden zur schnellen Gewinnmaximierung anzuwenden. Dazu nimmt er den original Dialer und bastelt ein Wrapper-Programm drumherum, das den User vor unnötigen Klicks bewahrt. Per IE-Exploit landet das Paket ganz unauffällig beim Opfer und wählt sich ein. Anschließend löscht sich der Wrapper und nur der registrierte Dialer bleibt übrig. Dumm gelaufen für den User.

Frage: Kann der Dialerbetreiber bei dieser Vorgehensweise eine Manipulation bemerken?

Der User hat einen Schaden (Einwahl). Diese Einwahl kann zurückverfolgt werden. Durch den Einzelverbindungsnachweis der DTAG können wir den Account ganz genau ermitteln. Dann haben wir den "Begünstigten". Diese Methode wird genutzt, wenn der Dialer bereits vom Nutzer gelöscht oder der Nutzer sich nicht mehr genau erinnern kann. Also auch ohne Dialer können wir den "Inhalteanbieter" ermitteln. Damit wird der Missbrauch unmöglich, weil der "Inhalteanbieter" im Betrugsfall kein Geld bekommt und der Geschädigte ja auch nicht zahlen brauch.

Andreas

Wobei die Antwort auf die ursprüngliche Frage von Fidul noch immer aussteht.

"Frage: Kann der Dialerbetreiber bei dieser Vorgehensweise eine Manipulation bemerken?"

Kann er oder kann er nicht?

Gruss
BO
 
Anonymous schrieb:
Also auch ohne Dialer können wir den "Inhalteanbieter" ermitteln. Damit wird der Missbrauch unmöglich, weil der "Inhalteanbieter" im Betrugsfall kein Geld bekommt und der Geschädigte ja auch nicht zahlen brauch.
Andreas

Im Partnerprogramm des "Inhalteanbieters" und Intexus-Partners oel-spur (w**.liebesb***fe.**) fand ich unter "Verdienst" Folgendes:
" Bei der Drop Charge Abrechnungsform wird dem Kunde ein Pauschalbetrag von 29,95 € ab der ersten Sekunde berechnet! Diese Abrechnungsmethode ist in der Hinsicht sinnvoll, daß auch bei kurzen Einwahlen von 0-5 Minuten ein Betrag von 29,95 € berrechnet wird."

Ist es denn kein Missbrauch, wenn es dem "Inhalteanbieter" offensichtlich einzig und allein darum geht, Kindern oder Unvorsichtigen für null Leistung 30 Euro abzuknöpfen? Das Hilfsmittel dafür stellt Intexus zur Verfügung.

Zitat Intexus/Service: „Unsere Angebote sind mehr als nur technische Dienstleistungen. Das Spektrum reicht weit über Angebote und Bereitstellungen hinaus. … Intexus leistet strategischen, technischen und kaufmännischen Support. … Intexus begleitet Sie bei der Ideenfindung und Ideenumsetzung ebenso wie in der laufenden Geschäftsperiode.“

MfG D.Opfer
_________________
Geld kann man ergaunern, Achtung muss man sich erarbeiten.

„Die Zeit der Dialer-Abzocke geht zu Ende...."
 
... du kannst nicht allgemeine Informationen auf einen speziellen Einzelfall anwenden, auch wenn das naheliegend ist. Ob tatsächlich eine minderwertige Leistung zu teuer über einen "Standarddialer mit Standardpreis" abgerechnet wurde, wäre in einem Einzelfall zu prüfen - und zwar zivilgerichtlich!
 
Dazu müsste ich aber doch die Erfolgsaussichten abschätzen können. Gibt es z.B. Entscheidungen in vergleichbaren Fällen, wo auch läppischer Inhalt zu horrenden Wucherpreisen abgerechnet wurde? Andrerseits, wenn ich sehe was Teenies für dämliche Klingeltöne etc. alles ausgeben …
 
Wir wissen inzwischen, dass die Stornoquoten bei Dialern so hoch sind, dass Auszahlungen an die Werber nicht erfolgen und Anbieter sich vom Markt zurückziehen.

Man hört aber nicht viel von neuen Mahnverfahren oder Prozessen. Das gehört zu den neuen Rätseln unserer modernen Zeit.

Dietmar Vill
 
Zurück
Oben