andreas12587
Frisch registriert
D.Opfer schrieb:Reducal schrieb:und ganz wichtig - wo kein Kläger, da kein Richter!
... meinst du jetzt den Namen "Richter" oder die Amtsbezeichnung Richter?
Ich denke beides.
MfG A.Richter
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D.Opfer schrieb:Reducal schrieb:und ganz wichtig - wo kein Kläger, da kein Richter!
... meinst du jetzt den Namen "Richter" oder die Amtsbezeichnung Richter?
Nein, hier war nur das Sprichwort um den Amtstitel leitender Gedanke. Aber Andreas, Du hast schon recht, immer wenn mir im Zusammenhang mit Intexus/Mainpean dieser Uraltspruch einfällt, neige ich inspirativ zu gedanklichen Wortspielen.andreas12587 schrieb:Ich denke beides.
siehe SignaturSignatur andreas12587 schrieb:„Die Zeit der Kostenlos-Kultur geht zu Ende...."
Reducal schrieb:Nein, hier war nur das Sprichwort um den Amtstitel leitender Gedanke.andreas12587 schrieb:Ich denke beides.
Das bezieht sich wohl auf den Missstand, dass Dialer bisher kostenlos durch eine Bundesbehörde registriert wurden, die zugleich eine große Beschwerdeabteilung zu unterhalten hatte.jupp11 schrieb:Signatur andreas12587 schrieb:„Die Zeit der Kostenlos-Kultur geht zu Ende...."
http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/18/index.html„Die Zeit der Kostenlos-Kultur geht zu Ende...."
Aka-Aka schrieb:http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/18/index.html„Die Zeit der Kostenlos-Kultur geht zu Ende...."
http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/23/index.html
[beitrag enthält ironie]
sieheRegTP schrieb:Bei den mit einem Stern ( * ) markierten Maßnahmen besteht nach Ansicht der Regulierungsbehörde generell keine Zahlungspflicht für den Verbraucher.
also das erwähnte "*"* Rücknahme von Registrierungen
Aka-Aka schrieb:sieheRegTP schrieb:Bei den mit einem Stern ( * ) markierten Maßnahmen besteht nach Ansicht der Regulierungsbehörde generell keine Zahlungspflicht für den Verbraucher.
http://www.regtp.de/mwdgesetz/in_12-01-00-00-00_m/18/index.html
und dort steht:
also das erwähnte "*" 090090001214* Rücknahme von Registrierungen
Wenn bereits bezahlt wurde, jedoch bei der T-Com ein Widerspruch vorliegt, dann wird das Geld zurück erstattet, sobald der Entzug der Registrierung bestandskräftig ist. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass man bei der T-Com auch mal das ein oder andere Datensätzchen verliert, so dass eine Erneuerung des Widerspruches, unter Hinweis auf die Deregistrierung, ratsam wäre.gabor schrieb:Wirds in den Fällen automatisch eine Rückzahlung/Gutschrift der TK geben?
Die FRage der Fragen... aber tu doch was Gutes und versuche, es publik zu machen... Ein paar Anlaufstellen gibts da gerade aktuell sicherlich...Wie werden das denn die Betroffenen ... erfahren?