AW: Inkassopost bekommen nachbarschaft24
Das, was er da bringt, ist arglistige Täuschung gegenüber rechtsunkundigen Laien.
Nur ein Beispiel:
1. Frage: Ich habe mich zwar angemeldet, nutze aber die Dienstleistung nicht
Antwort: Sie sind mit der Anmeldung eine gegenseitige Vereinbarung eingegangen: Der Anbieter stellt Ihnen gegen Ausgleich des vereinbarten monatlichen Entgeltes seine Dienstleistung zur Verfügung. Daran müssen Sie sich halten. Es obliegt ganz allein Ihnen, wie Sie die zur Verfügung gestellte Dienstleistung nutzen.
Es käme auch niemand auf die Idee, sich ein Getränk zu bestellen und dann die Zahlung zu verweigern, weil man es nicht trinken wolle.
Meine Antwort: gemäß geltender Rechtsprechung hat ein Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung erst dann begonnen, wenn nicht nur der Zugang bereitgestellt wurde, sondern wenn tatsächlich auf die Leistung zugegriffen wurde.
(S.: AG Charlottenburg, Urteil v. 22.4.2008 - 226 C 158/07)
Außerdem - selbst, wenn auf die Leistung (welche auch immer...) zugegriffen worden ist: es hätte vor Vertragsschluß eine gültige Widerrufsbelehrung dem Verbraucher in Textform (d.h.: mindestens per e-Mail mit anschließendem Ausdruck) zugestellt werden müssen. Hierfür ist der Anbieter beweispflichtig. Eine Widerrufsbelehrung auf der Webseite reicht nicht.
AG Wuppertal, 32 C 152/08 Verkündet am 01.12.2008
Selbst, wenn eine angebliche "Widerrufsbelehrung" zugestellt wurde: diese muss eine ladungsfähige Anschrift für die Erklärung des Widerrufs enthalten.
AG Wuppertal, 32 C 152/08, vom 01.12.2008
AG Charlottenburg, 226 C 158/07, vom 22.4.2008
Die Adresse:
Za abeel Road , Karama
PO Box 124166 (<= also ein Postfach in Dubai...)
Dubai - United Arab Emirates
ist keine ladungsfähige Anschrift.
Die Anschrift des "Servicecenters":
Bahnhofstrasse 33
8620 Wetzikon (ZH), Schweiz
ist ebenfalls keine ladungsfähige Anschrift, da hier nicht einmal Post empfangen und weitergereicht wird.
http://www.netzwelt.de/forum/vermei...n-lesen-tote-hose-bahnhofstra-e-wetzikon.html
Im Rahmen einer Fernsehreportage über Abzocke im Internet hat das Sat.1-Magazin Planetopia jetzt einen Abstecker in die Bahnhofstraße 33 in Wetzikon gemacht.
Ergebnis: Das angebliche “Servicecenter” liegt in einem vierstöckigen Wohnhaus. Das ach so tolle Serviceteam hat weder Klingelschild noch Briefkasten. Und ein Nachbar, der seit zwölf Jahren in dem Wohnhaus lebt, hat bis heute nichts von dem angeblichen Servicecenter gehört oder mitbekommen. Eine “Briefkastenfirma ohne Briefkasten”, fassen die Planetopia-Reporter ihre Recherchen zusammen.
Damit ist die sogenannte "Widerrufsbelehrung" unwirksam (=ungültig), und die Widerrufsfrist hat nie begonnen. Daher hat man ein quasi unbegrenztes Widerrufsrecht, auch noch beim Eingang der Klageschrift.
Soviel zum ersten Punkt. Ich könnte noch endlos mit allen anderen Punkten weitermachen.
Das, was der da schreibt, ist bewusste Täuschung von Rechtslaien.