ICSTIS und Notfallprozedur
Aka-Aka schrieb:
und warum, verdammt noch mal, gibt es so eine "Notfallprozedur" nur in UK???
Da hätten sie es auch gleich an einen Sportverein schicken können! Warum geht sowas nicht an das BM der Justiz oder das Innenmisterium von Herrn S. - von dort aus würde man schon prüfen, wer so eine Sache zu bearbeiten hat. Und da dabei Druck "von ganz weit oben" mit dabei sein würde, wäre nix mit der allgegenwärtigen Wimmelei!
Die Zuständigkeit ist in Deutschland klar geregelt. Es ist zunächst das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), was entsprechende Gesetzesvorschläge initiert. Dort ist man allerdings der Meinung (von wem wohl "unter Feuer" genomen), das man allen TK-Anbietern möglichst große Freiheiten lassen sollte. Für partikuläre Fehlentwicklungen im Einzelfall wäre ja die Bundesnetzagentur zuständig. Ohne gesetzlich näher spezifizierte Tätigkeitsvorgaben, ohne Konjunktiv und zu große Ermessenspielräume versteckt sich das BMWi weiterhin hinter der BNetzA, die es ebenfalls ruhig, und im Sinne des ehemaligen Monopolisten viel zu ruhig angehen lässt. Die BNetzA sieht sich nicht als fachspezifische Gewerbeaufsicht, weder proaktiv im argumentativen Vorfeld, oder als Eingreiftruppe bei bei massenhaft objektiviertem Mißbrauchs- oder Abzockerattacken.
Zur Verbesserung solcher formal unzureichenden Vorgänge sind eigentlich die Bundestagsabgeordneten aufgerufen, die die mehrheitlich gewünschte Interessenvertretung der Bevölkerung wahrnehmen sollten. Daran hapert es beim TKG eigentlich seit 2004, weil seit dem über drastisch erweiterte gesetzliche Formulierungen (§ 3 Nr. 25 mit § 21 Abs. 2 ff), ohne separate Legitimierungverpflichtung, immer höhere Beträge ohne jegliche Belege über die Telefonrechnung eingezogen werden dürfen. Vorher stand ein solcher Fakturaweg auf rechtlich sehr unsicherem Boden.
Dies ist auch ein Erfolg des fst-ev, der gerade die Interessen der Mehrwertdienstanbieter vertritt.
Der absolute Knaller kommt aber von der ach so fürsorglichen und im Interesse aller TK-Kunden handelnde BNetzA, die über die verfügung 3772004 die gesetzlich begrenzten Rahmenbedingungen bei o900-rufnumern um TK-fremde Vorgänge erweitert und gleichzeitig das OFFLINE-Billing als zulässiges Werkzeug eingeführt hat. Da halt 100% der TK-Anbieter dafür waren, konnte die BNetza-Entscheidung doch nicht falsch sein?
Momentan steht wieder eine gravierende TKG-Novellierung vor der Tür,
http://bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Pd...erty=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
die bis zum Herbst abgeschlossen werden soll. Wenn also legeslative Aktivitäten über lokale zuständige Abgeordnete (
http://www.bundestag.de/mdb/index.html) sinnvoll erscheinen, dann jetzt. Palavern und meckern reicht halt nicht.
Bitte dort kurz und sachlich vortragen. Die Herrschaften sind nur begrenzt aufnahmefähig und reagieren i.d.R. nur auf Verbände. Bis auf den vzbv.de, mit leider nur begrenzten Ressourcen, gibt es aber keine weitere Vertretung für die 40 Mio. Festnetzkunden und 70 Mio. SIM-Kartennutzern. Leider kenne ich auch keinen besseren Weg.