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Das ist der Grund, warum Gesetzesänderungen nichts bringen. Die meisten Abzocker sitzen offizell eh im Ausland (die kümmern deutsche Gesetze verdammt wenig) und die wenigen in Deutschland verbliebenen (die tapferen Brüder mit ihrem Panzerfahrer zb) werden auch weiterhin Gesetzeslücken finden. Die Gesetzesänderungen treffen dann wieder mal nur die, die eh schon unter der aktuellen Situation zu leiden haben. Im Kampf gegen die Internetabzocke verpuffen sie wirkungslos.

Das einzige, was Wirkung zeigen würde, wäre das massive Vorgehen gegen die deutschen Erfüllungsgehilfen der Abzocker, also gegen Inkassobüros, Mahnanwälte und Kreditinstitute. Sitzt der erste Mahnanwalt wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug für ein paar Jahre ein und ist seine Zulassung los, wird sich zukünftig jedes Inkassobüro und jeder Mahnanwalt zwei mal überlegen, ob er weiterhin dubiose Internetforderungen vertritt. Dann können die Abzocker nur noch von Dubai oder sonstwo zahnlos drohen.

Leider wird das bei der Anwaltsschwemme im Bundestag und der massiven Lobbyarbeit der Anwalts- und Inkassovereine nie passieren. Man sieht es ja immer wieder, egal wie groß die Straftat ist, die beteiligten Anwälte kommen immer wieder ungeschoren davon und behalten ihre Anwaltszulassung (Fall FTP Welt, Probino)
 
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Wo nimmst du andauernd den Preis her? Mach da mal ´ne "0" wech, dann kommts hin. Außerdem kostet allein das Anklicken einer Mail gar nix, da allein dadurch keine Zahlungsverpflichtung entstehen kann (auch wenn das mancher Anbieter gern so hätte).




für den ichwillpornospam wollen sie 3x 174,36 EUR natürlich inkl MwSt -welchem finanzamt auch immer die das überweisen wollen - aber du hast recht, es sind nur 523,08 €
 
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Das einzige, was Wirkung zeigen würde, wäre das massive Vorgehen gegen die deutschen Erfüllungsgehilfen der Abzocker, also gegen Inkassobüros, Mahnanwälte und Kreditinstitute. Sitzt der erste Mahnanwalt wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug für ein paar Jahre ein und ist seine Zulassung los, wird sich zukünftig jedes Inkassobüro und jeder Mahnanwalt zwei mal überlegen, ob er weiterhin dubiose Internetforderungen vertritt.
Ich darf aber höflich mal bitten ...

Ob es dem Rechtsstaat wirklich hilft, wenn kein Anwalt sich mehr traut Mandate zu übernehmen, die nicht absolut und hundertprozentig wasserdicht sind?

Leider wird das bei der Anwaltsschwemme im Bundestag und der massiven Lobbyarbeit der Anwalts- und Inkassovereine nie passieren.
Das ist allerdings richtig. Nur gut, dass andere Branchen keine Lobby haben, und die Ärzte deshalb alle umsonst und fehlerfrei arbeiten, die Ölkonzerne die 2-Liter-Autos sponsorn und alle Lehrer nur perfekte Jungbürger auf die Welt loslassen.

Man sieht es ja immer wieder, egal wie groß die Straftat ist, die beteiligten Anwälte kommen immer wieder ungeschoren davon und behalten ihre Anwaltszulassung (Fall FTP Welt, Probino)
Genau. Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.

Merkst du was?
 
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Ich darf aber höflich mal bitten ...

Ob es dem Rechtsstaat wirklich hilft, wenn kein Anwalt sich mehr traut Mandate zu übernehmen, die nicht absolut und hundertprozentig wasserdicht sind?

Ich rede hier nicht von Mandaten, die nicht hundertprozentig wasserdicht sind, sondern von Fällen, wo Mahnanwälte ihren Kunden Blanko - Mahnungen zur Verfügung gestellt haben (Fall Probino) oder die anwaltlichen Mahnungen von den Mandanten offenbar gleich selber versendet wurden (Fall Fabrikeinkauf). Oder Mahnanwälten, die Schreiben mit selbst erstellten Mahn- oder Vollstreckungsbescheiden versendet haben. Oder Inkassobüros, die mit allen möglichen rechtswidrigen Folgen drohen. Keine dieser Fälle hatte bisher in irgendeiner Weise Konsequenzen für die betroffenen Inkassobüros oder Mahnanwälte.

Das ist allerdings richtig. Nur gut, dass andere Branchen keine Lobby haben, und die Ärzte deshalb alle umsonst und fehlerfrei arbeiten, die Ölkonzerne die 2-Liter-Autos sponsorn und alle Lehrer nur perfekte Jungbürger auf die Welt loslassen.

Wenn man sieht, wie massiv von Seiten der Anwaltsverbände allein gegen eine Begrenzung der Abmahnkosten argumentiert wird (von einer Abschaffung des europaweit einzigartigen Abmahngesetzes war dabei noch nicht mal die Rede), kann man die Größe dieser Lobby erahnen. Obwohl dieses Gesetz nicht viel mehr als ABM für Anwälte ist, wird es weder gekippt noch geändert.

Genau. Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.

Als normaler Bürger, der nur am Rande mit juristischen Themen befasst ist, bekomme ich genau diesen Eindruck.

Auch als Anwalt wirst du zugeben müssen, das das Problem bei der Internetabzocke weniger die dubiosen Firmen irgendwo in der Pampa, als vielmehr ihre deutschen Inkassobüros und Mahnanwälte sind, die mit ihren einschüchternden und zum Großteil sachlich falschen Mahnschreiben massiv mit dazu beitragen, das sich die Abzocke auch lohnt und dabei auch noch kräftig mit daran verdienen.
 
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Gestern kam es gleich ganz dick. Gleich 3 verschiedene E-Mails mit den unterschiedlichsten Drohungen und Erklärungen, wiso die nicht existente Forderung doch zurecht besteht:

JOTO Marketing GmbH schrieb:
Sehr geehrter Herr Antidialer

Wird die offene Forderung nicht beglichen, werden wir gegen die Personen von der wir die IP-Adresse verifiziert haben eine Strafanzeige stellen. Dies wegen Betruges.

Der weitere Verlauf dieser Angelegenheit können Sie entscheiden. Mit einer Ueberweisung der offenen Forderung, wird keine Strafanzeige bei der Polizei gestellt.

Da bei einer automatisierten Anmeldung ohne das geringste Zutun ihres unfreiwilligen Kunden kein Betrug vorliegt (höchstens von Seiten ihres Unternehmens), werden sie mit einer Strafanzeige satt baden gehen. Im Gegenteil, mit dem Stellen einer Strafanzeige machen sie sich selbst wegen Vortäuschen einer Straftat strafbar. Zudem stellt sich die Frage, gegen wen sie ihre Strafanzeige eigentlich stellen wollen? Sämtliche betreffenden IP Adressen sind, ehe sie aus den Schuhen kommen, bereits abgelaufen. Damit stehen sie beweistechnisch komplett nackt dar.

JOTO Marketing GmbH schrieb:
Sehr geehrter Herr Antidialer

Besten Dank für die Zustellung Ihrer Email.

wie Sie gewünscht haben, senden wir Ihnen hier Ihre Anmeldedaten:
Anrede: Herr
Vorname: Anti
Nachname: Dialer
Strasse: Meine Strasse
HausNr: Meine Hausnummer
PLZ: 12345
Ort: Antidialerstadt

Wie Sie den aufgeführten Anmeldedaten entnehmen können, haben Sie sich am --.10.2007 11:--:-- für den Service von IWP angemeldet, später haben Sie den Bestätigungsbutton angeklickt.

Bei der Anmeldung (Anmeldemaske) mussten Sie das Feld "ich akzeptiere die AGB" anklicken. Ohne anklicken dieses Feldes ist eine Anmeldung nicht möglich.

In den AGB sind die Kosten, Abolaufzeit und Widerrufsfristen geregelt.

Direkt nach der Anmeldung haben Sie eine Bestätigungsemail erhalten. In dieser Bestätigungsemail waren die AGB ebenfalls nochmals vorhanden. Diese Bestätigungsemail haben Sie erhalten, ansonsten hätten Sie den Bestätigungslink nicht anklicken können.

Sie haben die gegebene 14-tägige Kündigungsfrist nicht genutzt.

Aufgrund dessen bestehen wir auf einer Bezahlung der Rechnung.

Bestehen können sie, auf was sie wollen, bekommen tun sie nichts. Wenn sie der Meinung sind, durch alleiniges Anklicken eines Links in einer Spammail ohne weitere Informationen oder Aktivitäten des Nutzers sei ein gültiger Vertrag gemäß BGB mit 2 übereinstimmenden Willenserklärungen zustande gekommen, so empfehle ich ihnen, Klage zu erheben. Sämtliche Inkassoversuche sind von vornherein grundsätzlich aussichtslos. Bitte beachten sie bereits vorab, das ich gegen sämtliche deutschen Inkassobüros oder Mahnanwälte, die sich wegen ihrer nicht existenten Forderung bei mir melden, Strafanzeige und Strafantrag wegen Nötigung, Beihilfe zum Betrug und Geldwäsche stellen werde.

JOTO Marketing GmbH schrieb:
Sehr geehrter Herr Antidialer

Wir informieren Sie, dass die Staatsanwaltschaft in Frankfurt Untersuchungen gegen eigentliche Konkurrenz-Projekte der JOTO Marketing GmbH eingestellt hat. Dies weil festgestellt worden ist, dass die zu erbringende Leistung sowie die Kosten für den Service auf den Websites sowie in den AGB rechtsgültig publiziert sind.

Aufgrund dessen konnte sogar bei den Konkurrenz-Produkten kein Betrugsversuch festgestellt werden.

Die Projekte der JOTO Marketing GmbH sind bezüglich Kundenzufriedenheit und Kundeninformation um ein Vielfaches besser, als die erwähnten Konkurrenz-Projekte

Die Servicekosten, Servicelaufzeit und Widerrufsmöglichkeiten sind auf der Website und in der AGB definiert.

Der Kunde bekommt bei den Projekten der JOTO Marketing GmbH eine echte und gute Service-Dienstleistung offeriert.

Dies ist bei den erwähnten Konkurrenz-Produkten nicht im gleichen Ausmasse gewährleistet. Trotzdem konnte gemäss Staatsanwaltschaft kein Betrug festgestellt werden.

Es ist deshalb klar, dass die Projekte der JOTO Marketing GmbH die gesetzlichen Richtlinien einhalten (dies ist durch die Double-Opt-In-Abfrage gewährleistet) und somit ein Vertragsabschluss vorliegt.

Geben sie hier die Märchenstunde? Da ihre Rechtskenntnisse offenbar genau so gehaltvoll sind wie ihre nicht existente Forderung, gestatte ich mir, die von ihnen angesprochenen Punkte richtig zu stellen und empfehle ihnen dringend, jemanden mit ordentlichen Rechtskenntnissen zu Rate zu ziehen. Ansonsten könnte das für sie ganz schnell ziemlich böse enden.

Es stimmt, dass die Staatsanwaltschaft in Frankfurt die Ermittlungen gegen eine ihrer Konkurrenzfirmen (Schmidtlein GBR) eingestellt hat, da es nicht möglich war, Betrug nachzuweisen. Da Betrug allerdings eh nur sehr schwer nachweisbar ist, und die kurze Speicherfrist von IP Adressen (7 Tage) die Ermittlungen sehr stark behindert haben dürfte, kam die Einstellung alles andere als überraschend.

Ihre Ansicht „… weil festgestellt worden ist, dass die zu erbringende Leistung sowie die Kosten für den Service auf den Websites sowie in den AGB rechtsgültig publiziert sind“ ist allerdings grundfalsch. Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil sich Betrug nicht zweifelsfrei nachweisen ließ, nicht weil die Forderungen rechtsgültig sind. Der Staatsanwalt ist lediglich für Strafrechtliche Ermittlungen zuständig, Vertragsrecht unterliegt allerdings dem Zivilrecht. Für Feststellungen, ob eine Forderung rechtsgültig ist, ist der Staatsanwalt schlicht nicht zuständig und auch nicht kompetent genug. Straf- und Zivilrecht sind grundsätzlich getrennt. Indem sie von der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen auf einen zivilrechtlichen Bestand der Forderungen schließen, unterliegen sie einem Rechtsirrtum.

Zudem sind sie offenbar auch nicht auf dem aktuellen Stand:
Mittlerweile belegen Urteile vom:

  • 16.01.2007 AG München (lebenserwartung.de)
  • 15.05.2007 Landgericht Stuttgart (esims.de, testcars.com)
  • 21.09.2007 Landgericht Frankfurt a.M. (genealogie.de)
  • 22.11.2007 Landgericht Darmstadt (P2P-heute.com)
  • 28.11.2007 Landgerichts Berlin (alphaload.de)

das das versteckte Anzeigen der Preises im Kleingedruckten und in den AGB nicht zulässig ist und entsprechend kein gültiger Vertrag zustande kommt.

Damit ist äußerst zweifelhaft, dass die Projekte der JOTO Marketing GmbH die gesetzlichen Richtlinien einhalten. Durch eine Automatische Anmeldung allein durch einen Klick auf einen Link kommt kein gültiger Vertrag zustande. Viel eher stellt sich hier der Verdacht des Betruges. Die Hintermänner der Seite Fabrikeinkauf, die ihre Kunden ebenfalls gleich automatisch anmeldeten, bekamen jedenfalls am 13.November 2007 von der Staatsanwaltschaft Fulda unerwarteten Besuch.

Wen also wollen sie mit ihren sinnfreien Mahnschreiben für nicht existente Forderungen Angst machen?
 
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Ich denke deine Beiträge führen wieder zu so einer Brieffreundschaft.das muss doch nicht sein
Warum nicht? Die "Brieffreundschaften" von Antidialer sind doch derart köstlich, dass man sie nicht missen möchte. Das bringt doch etwas Abwechslung und Heiterkeit in die Bude angesichts des trüben und unwirtlichen Wetters! ;)
 
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Es ist deshalb klar, dass die Projekte der JOTO Marketing GmbH die gesetzlichen Richtlinien einhalten

na klar, machen die doch mit jedem ihrer "produkte" :-p

Bundesverwaltungsgericht, Urteil A-2718/2007 vom 8.10.2007

http://www.saldo.ch/themen/beitrag/1029842/


achja, haben sie schon immer gemacht

http://www.ots.at/presseaussendung.php?schluessel=OTS_20060831_OTS0076&ch=politik


im übrigen hat JOTO mit xamos nichts zu tun, behaupten sie - aber meine tochter behauptet auch, dass die neuen schi das christkind bringt, nichtmal die ganzen spiele brauch ich kaufen
 
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Hach ja, Ich-will-pornos.com... In dieser Angelegenheit habe ich mich vor längerer Zeit ausführlich im Snakecity-Forum geäußert. Leider gibt es das nicht mehr.
Jedenfalls lassen die Herrschaften nicht locker, denn heute habe ich wieder eine Forderung von einem Inkassounternehmen erhalten. Seltsamerweise ist der Betrag unter 200 Euro, anfangs musste ich weit über 200 Euro zahlen. ;)
Man droht mir mit einer mündlichen Gerichtsverhandlung und weist auf eine "genaue Aufzeichnung" des Auftraggebers hin - die hoffen ergo, mich einschüchtern zu können. :-D
 
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Schade, jetzt wollte ich mir, neugierig geworden, mal die tolle Seite ich-will-pornos.com reinziehen, funzt aber nicht.

Also vielleicht zum 696. Male:
Es ist immer noch so - bitte korrigiert mich - dass der Rechnungssteller seine Forderung unter Beweis zu stellen hat, nicht umgekehrt. Und wenn er nicht viel mehr als nur irgendeine IP aufzuweisen hat, hat er hierzu ziemlich schlechte Karten.
Und das Geschreibsel von sogenannten Inkassobüros hat ungefähr die Rechtskraft wie Kasper mit seiner Klatsche. Ignoriert den Quatsch!
Da könnte ich ja genauso gut 1000 Pornoschmöker samt Rechnung an irgendwelche Leute verschicken. Da muss doch keiner ernsthaft darauf antworten, oder?
Also nun gönnt doch mal den Verbraucherschützern, Anwälten, Polizisten und was weiß wem alles ihren wohlverdienten Büroschlaf. Irgendetwas Sinnreiches auszurichten gibt es für sie ohnehin nicht.
Und den Staatsanwälten sind Zivilstreitereien von Amts wegen ziemlich schnuppe. Da lohnen auch keine Anzeigen.

Todo está claro, amgios?
 
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Schade, jetzt wollte ich mir, neugierig geworden, mal die tolle Seite ich-will-pornos.com reinziehen, funzt aber nicht.
Doch. Die Adresse ist: ichwillpornos.com
Ich habe die Schreibweise des Thread-Titels unverändert übernommen.

Natürlich werde ich nicht zahlen, auch wenn hier wieder ein Einschüchterungsversuch unternommen wird.
 
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Diesmal muss man immerhin die AGB bestätigen. In meinem Fall sah die Eingangsseite damals so aus:

[Link mit nervender Werbung entfernt. (bh)]
 
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Igitt, solche Discounter-Nutten auch noch. Zum Abgewöhnen.

Nicht zahlen ist erst einmal ein guter Vorsatz. (Solange sie dir kein Killer-Kommando vorbeischicken. :scherzkeks::scherzkeks::scherzkeks:)

Die Seiten ändern sich schneller als das Wetter. Ich nehme an, du hattest noch keinen 3-Tage-Test-Zugang? Merkwürdig ist, dass die AGBs als Bild eingebunden sind. Altersverfikation anhand von Formulareintragungen ist ein Witz.

Nachweispflichtig für die Rechtmäßigkeit der Forderung sind die Betreiber natürlich.

Also wie gesagt, auf diesen Blödsinn nicht weiter eingehen. Außer es kommt ein gelber Umschlag vom Amtsgericht (!). Dann melde dich noch mal. Ist aber so wahrscheinlich wie Pflaumenpfingsten.
 
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Na, das möchte ich auch nicht hoffen. Ich hoffe aber, dass ich an dem entsprechenden Tag vorgewarnt bin, wenn einige bullige Typen in Richtung meiner Wohnung marschieren. :)

Doch, ich hatte einen 3 Tage-Test-Zugang. Da ich die ganze Story schon auf ComputerBase schilderte, kopiere ich sie mal in das nächste Posting.
 
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So, hier also der Text:
---------------------
Hallo,

ich bin auch Opfer einer [ edit] Masche geworden und habe heute zum 5. Fall ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens bekommen. Interessanterweise ist das jetzt das 3. Inkassounternehmen (Deutsche Inkassostelle), vorher waren es IS Forderungsmanagement GmbH und euroliquid.
Die ganze Angelegenheit habe ich mal im Snakecity-Forum geschildert, inkl. Scans. Leider gibt es dieses Forum nicht mehr.

Da ich der Firma - Joto Marketing GmbH - geantwortet habe, gebe ich im Folgenden meine zwei Antworten wieder. Erst mal die 1. Mail vom 18. Juli 2007:

Ich werde den von Ihnen geforderten Betrag nicht bezahlen, da ich in der von Ihnen am 21. Juni 2007 geschickten Mail keinen eindeutigen Hinweis bekam, dass der Schnupperzugang mit weiteren Zahlungen verbunden ist, zumal mit der Aussage "Als kleines Dankeschön bekommst du heute von uns einen 3-Tages-Schnupperzugang zu 'pussys-online.net' exklusiv angeboten." suggeriert wird, dass es sich hier um eine kostenlose Leistung handelt.
Nach Anklicken des in der Mail angegebenen "exklusiven" "Dankeschön-Links" werde ich auf eine Webseite geleitet, bei der die Mail-Adresse und das Passwort angegeben werden müssen. Dass es sich um ein Testabo handelt, wird geschickt versteckt, indem der entsprechende Text ganz unten steht und somit gescrollt werden muss, um ihn zu lesen. Auch ist keine entsprechende Vertragsvereinbarung ersichtlich, auf die Sie sich berufen können, denn allein die Eingabe der E-Mail-Adresse und des Passwortes stellen noch keinen Vertragsabschluss dar.

Und nun meine 2. Antwort vom 28. Juli 2007 auf das Antwortschreiben der Firma:

Wie ich Ihnen am 18. Juli d. J. mitteilte, werde ich den von Ihnen geforderten Betrag nicht bezahlen.
Meine Anmeldedaten haben Sie über ein Gewinnspiel erfahren, somit habe ich mich auch nicht explizit bei ichwillpornos.com angemeldet.
Vielmehr schickten Sie mir am 20. Juni d. J. eine Mail mit folgendem Text:

***********************************************************************

Vielen Dank für die Teilnahme beim letzten Gewinnspiel. Leider hattest du da kein Glück, aber das kann sich ja schnell ändern.

Als kleines Dankeschön bekommst du heute von uns einen 3-Tages-Schnupperzugang zu "pussys-online.net" exklusiv angeboten.
Falls du Interesse hast, melde dich einfach mit diesen für dich individuell erstellten Logindaten an. Du nimmst automatisch und an der kostenlosen Verlosung von 10x iPod NANO und 5x XBOX 360 teil und vielleicht hast du ja jetzt Glück. Wir wünschen Dir jedenfalls viel Erfolg:

LOGINDATEN

Direktlogin:
[noparse]IchWillPornos.com - Dein Zugang zu heissem Erotikcontent![/noparse]
Benutzername: ******@******.de
Passwort: ********

Mit den besten Grüssen nach Iserlohn

Judit Wilden
pussys-online.net

************************************************************************

Der gesamte obige Text war mit den Logindaten hinterlegt, so dass allein ein Klick darauf auf die oben erwähnte Website führt, die mittlerweile wieder geändert ist. Ich habe allerdings noch einen Screenshot angefertigt, der zeigt, dass die Kosten nicht sofort ersichtlich sind und erst am Ende der Seite stehen - ohne Scrollen sieht man den unteren Text selbst dann nicht, wenn man in den Vollbildmodus geht!
Die anfangs erwähnte Mail suggeriert eine kostenlose Leistung und weist keineswegs auf Nachfolgekosten, geschweige denn auf ein Abo hin, das insgesamt über 500 Euro (!) ärmer macht.
Davon abgesehen haben Sie extrem kurze Kündigungs-/Widerrufsfristen, was auch in Zusammenhang mit der langen Abo-Laufzeit und den immensen Kosten dafür nicht wirklich auf ein seriöses Angebot Ihrerseits schließen lässt.

Ich weise auf ein veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts München mit dem Aktenzeichen 161 C 23695/06 hin, wonach eine Zahlungsverpflichtung unwirksam ist und fordere Sie auf, ihre Drohungen und Forderungen zu unterlassen, da ich ansonsten gegen Sie Anzeige wegen Nötigung erstatten werde! Eine Sammelklage mit weiteren Geschädigten behalte ich mir vor.

Mit den besten Grüßen in die Schweiz

Kurioserweise beträgt die Forderung vom aktuellen Inkassounternehmen "nur" 132,72 Euro, das erste wollte noch 241 Euro von mir.
Die Deutsche Inkassostelle droht mir mit einer mündlichen Gerichtsverhandlung, wenn ich nicht innerhalb von fünf Tagen in dieser "letztmaligen Forderung" (wirklich?) zahle.
Sie weist mich darauf hin, "dass aus vertragsrechtlichen Gründen unser Auftraggeber eine genaue Aufzeichnung über die Anmeldung und die Leistung (pornografische Bilder und Videos) auf der besagten Internetseite durchgeführt hat. Die entsprechenden Nachweise würden in einer Verhandlung dem Amtsgericht vorgelegt werden und zur Erörterung kommen."

So, das hat mich dermaßen eingeschüchtert, dass ich nun doch zahlen werde.
Nee, Quatsch. ;) Diese [ edit] bekommen keinen einzigen Cent von mir - selbst wenn sie mir Ratenzahlung anbieten.

Im ersten Schreiben vor etwa zwei Monaten von gerade erwähntem Inkassounternehmen wurde die Adresse Aktuelles Inkassorecht genannt, mit der man mir weismachen wollte, dass die Forderung an mich rechtlichen Bestand hätte.
Dummerweise finde ich aber kein entsprechendes Urteil über eine so "seriöse" Firma wie die Joto Marketing GmbH. In diesem Fall kann von einem seriösen Geschäftsgebahren keine Rede sein.

Grüße

Marty
 
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Halo,
von 241€ auf 132€ ist doch schon mal nicht so schlecht und ich dachte immer, wir hätten Inflation im Euroraum. Glaub mir, die wären auch schon mit 15€ in Briefmarken zufrieden.

Soweit wie du das hier schilderst, erfüllt diese Seite alle klassischen Merkmale einer [ edit] -Seite. Wie hier im Forum bereits beschrieben. Zur Ungültigkeit von Verträgen bei intransparenter Preisgestaltung gibt es bereits einschlägige Urteile (u.a. AG München).

Die sogenannte Deutsche Inkassostelle hat ungefähr so viel Macht wie Kasper mit seiner Klatsche. Und was heißt, mit einer Gerichtsverhandlung drohen? Wir haben unabhängige Richter, die aufgrund der vorgelegten Beweise über die Rechtmäßigkeit einer Forderung befinden. Bevor es dazu kommt, müssten die erst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Ist bei allen strittigen Forderungen zwingend vorgeschaltet. Kostet sie bereits Kohle. Häkchen machen bei "ich widerspreche der Forderung insgesamt" und zurück damit. Daraufhin können sie ein strittiges Verfahren beantragen, müssten aber erst einmal so um die 250€ vorstrecken. Und das wie gesagt bei einem hohen Prozessrisiko für sie. Wie wahrscheinlich das ist, kannst du dir selbst ausmalen. Also machen sie lieber weiterhin einen auf Kinderschreck. Kasper mit der Klatsche lässt grüßen.
 
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