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Bevor es dazu kommt, müssten die erst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Ist bei allen strittigen Forderungen zwingend vorgeschaltet.
Nein, die könnten auch sofort klagen,müssten dann aber 3 Gerichtsgebühren Vorschuss leisten. Mahnbescheid kostet nur 1/2 Gebühr bzw die Mindestgebühr von 23,- Euro. Ist den Anbietern aber scheints auch zu viel.
Daraufhin können sie ein strittiges Verfahren beantragen, müssten aber erst einmal so um die 250€ vorstrecken.
Nein, bei einem Streitwert bis 300,- fallen 3 Gebühren a 25,- € also 75,-€ an
Und das wie gesagt bei einem hohen Prozessrisiko für sie.
Stimmt
 
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Ein sehr schöner Fall von Datenmigration. Da meldet sich einer bei quizkandidat.net an und prompt erscheinen kurz drauf seine Daten auf einer Rechnung (natürlich Mahnung durch D.I.S.) für ichwillpornos.com - und keiner hat´s gesehen.
 
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Und alle Staatsanwälte sehen wie fast ausnahmslos bei allen Nutzlosanbieterprojekten mit Sanftmut
drüber hinweg :
Kavaliersdelikte halt
 
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...nein, sie wissen nicht wie es geht und mir hört schon lange keiner mehr zu! Außerdem ist das ein Frankfurter Problem, wo man ohnehin Merkbefreitheit annehmen kann.
 
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