Teleton
Sehr aktiv
AW: ich-will-pornos.com
Nein, die könnten auch sofort klagen,müssten dann aber 3 Gerichtsgebühren Vorschuss leisten. Mahnbescheid kostet nur 1/2 Gebühr bzw die Mindestgebühr von 23,- Euro. Ist den Anbietern aber scheints auch zu viel.Bevor es dazu kommt, müssten die erst einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Ist bei allen strittigen Forderungen zwingend vorgeschaltet.
Nein, bei einem Streitwert bis 300,- fallen 3 Gebühren a 25,- € also 75,-€ anDaraufhin können sie ein strittiges Verfahren beantragen, müssten aber erst einmal so um die 250€ vorstrecken.
StimmtUnd das wie gesagt bei einem hohen Prozessrisiko für sie.