Hohe Rechnung wegen Dialer 090090000929

Die Firma MATRIX TELECOMMUNICATIONS.COM INC sitzt nicht in Berlin, sondern in Dover, Delaware, USA.
(einfach hier "matrix telecommunications" eingeben).

Die Adresse in Berlin könnte einer Person gehören, die da gut reinpasst - aber warum die eine kanadische Telefonnummer haben, verstehe ich noch nicht...
Bei Dialerconnections gehören solche Spielchen dazu - nicht umsonst bieten die meisten großen Dialerverklickerer gleich den Service der Briefkastenfirmengründung und des Rumpelstilzchen-Creatings dazu an...
Die RegTP macht bei diesem scheußlichen und lächerlichen Spiel mit - warum? Das müsste man mal die zuständigen Ministerien fragen... Oder auch nicht, die Antwort ist ja offensichtlich, auch wenn man sie nicht aussprechen darf...
Das Dialergeschäft läuft wie geschmiert.
 
MATRIX TELECOMMUNICATIONS.COM INC

Auch ich fand in meiner Telefonrechnung einen unerklärlichen Betrag mit der Bezeichnung PRS, hinter der sich obige Firma verbirgt. Ich habe die Dienste dieses Unternehmens nicht in Anspruch genommen. Wie die Verbindung zustande gekommen sein soll, ist mir unerklärlich, da mein PC durch 2 Viren- und Dialer-Abwehrprogramme geschützt ist.
Ich möchte gegen die Telekom vorgehen und suche weitere Geschädigte, die mir folgende Fragen beantworten:
1. Name und Adresse?
2. Wann wurde die Verbindung zu obiger Firma aufgebaut?
3. Welche Kosten sind entstanden?
4. Wann wurde die Telekom von dem Vorfall informiert?
Eventuell noch: 5. Welche Webseite betreibt eigentlich die obige Firma?
Zuschriften bitte an [email protected]
Vielen Dank im voraus!

E-Mail-addi gelöscht siehe NUB
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#11
modaction
 
Angelehnt an den Nachbarthread sehe ich da schon gewissen Handlungsbedarf auch gen den Eintreibern. Aber das einzige, weswegen man Verdachtsmomente hinsichtlich der T-Com aussprechen könnte, wäre die Geldwäsche. Doch hierzu scheitert es mEn am hauptsächlichen Tatbestandsmerkmal, dem Wissen um die ursächliche Straftat. Bei der T-Com wird abgearbeitet, ohne Blick nach links oder rechts - nur der Umsatz ist entscheidend. Aber strafrechtlich relevant wird das so nicht!
 
Blick in § 261 Abs. 5 StGB erhöt die Rechtskenntnis. Leichtfertigkeit genügt. Kein Vorsatz für Geldwäsche im Wissen und Wollen der Vortat notwendig, Augen zu reicht.

Das ist das Gemeine an der Sache: Du muss nur Geldwäsche blubbern bzw. dass irgendwer Geld für einen Betrüger einsammle und - schnapp - die Falle ist zu. Sehr hinterhältig formuliert. Warum wohl haben die Banken sich genaue Grenzen geben lassen, ab denen sie tätig werden müssen. Die wollen nicht leichtfertig in die Geldwaschmaschine geraten.
 
Der Jurist schrieb:
Du muss nur Geldwäsche blubbern bzw. dass irgendwer Geld für einen Betrüger einsammle und - schnapp - die Falle ist zu.
Aber besser, man tut Butter bei de Fische. Sonst kommt die Ausrede, das hören wir täglich von dutzenden zahlungsunwilligen Schuldnern, die Leistungen bezogen haben.
 
Der Jurist schrieb:
... und - schnapp - die Falle ist zu...
Counselor schrieb:
Aber besser, man tut Butter bei de Fische.
Das ist dann schon wieder der nächste springende Punkt - um den Geldwäscheverdacht zu zementieren braucht es unbedingt den gerichtsfesten Nachweis der ursprünglichen Katalogstraftat. Die gefundenen Beweise müssen (bei Computerdelikten) durch einen EDV-Sachverständigen mit einem positiven Gutachten belegt werden. Solange dieses den Starfverfolgern nicht vorliegt, wird es wohl kaum möglich sein, die ursächliche Straftat gerichtsverwertbar zu beweisen. Ohne Grundstarftat ist es mEn Essig mit der Geldwäsche. Außerdem verlangt dar Tatbestand der Geldwäsche unbedingt nach einer definitiven Zuordnung eines Schadens und die strafrechtliche Verfolgung genau eines (oder mehrerer) schädigender Ereignisse - es reicht nicht, wenn sich einfach nur die Geschädigten bei der RegTP beschweren und sich zivil mit der T-Com um die Anbietervergütung aus der missbrauchten Mehrwertnummer streiten.

Bei der hier vorliegenden Problematik um den Missbrauch der Mehrwertnummern i. S. "Matrix" muss dringend dazu aufgerufen werden, dass die Geschädigten eine Anzeige erstatten und ihre Rechner für ein entsprechendes Gutachten zur Verfügung stellen.
 
Counselor schrieb:
.... Aber besser, man tut Butter bei de Fische. Sonst kommt die Ausrede, das hören wir täglich von dutzenden zahlungsunwilligen Schuldnern, die Leistungen bezogen haben.
Klar ist es besser, wenn man den Vortrag substantiieren kann. Je mehr Fakten vorgetragen werden, desto näher ist der Geldeintreiber auch an der Geldwäsche dran.

Aber zum Zeitpunkt der Abrechnung ist meist noch offen, ob eine Vortat zur Geldwäsche gegeben ist. Das Problem ist die Ungewissheit. Diese wiegt für den Geldeintreiber aber besonders schwer. Er spielt Strafrechts-Roulette.
Reducal schrieb:
....
Das ist dann schon wieder der nächste springende Punkt - um den Geldwäscheverdacht zu zementieren braucht es unbedingt den gerichtsfesten Nachweis der ursprünglichen Katalogstraftat. Die gefundenen Beweise müssen (bei Computerdelikten) durch einen EDV-Sachverständigen mit einem positiven Gutachten belegt werden. Solange dieses den Starfverfolgern nicht vorliegt, wird es wohl kaum möglich sein, die ursächliche Straftat gerichtsverwertbar zu beweisen. ....
Katalog-Vortat ist auch richtig. Durch Strafanzeigen und die Zurverfügungstellung der Rechner die Ermittlungsbehörden unterstützen, habe ich als selbstverständlich vorausgesetzt. :holy:
 
Bei der hier vorliegenden Problematik um den Missbrauch der Mehrwertnummern i. S. "Matrix" muss dringend dazu aufgerufen werden, dass die Geschädigten eine Anzeige erstatten und ihre Rechner für ein entsprechendes Gutachten zur Verfügung stellen.

Da muß die Polizei den Rechner erstmal wollen... :roll:

Obwohl man mich bei Vorsprache extra an den "Dialer-Experte" (O-Ton) verwies, meinte dieser auch auf wiederholtes nachfragen, daß ich meinen Rechner nicht vorbeibringen müßte und ich ruhig die Festplatte formatieren kann wenn ich vorher den Dialer auf Diskette kopier...

Alles andere hätte den "Experten" wahrscheinlich zuviel Arbeit verursacht... :argue:
 
immo2 schrieb:
Da muß die Polizei den Rechner erstmal wollen... :roll:

Obwohl man mich bei Vorsprache extra an den "Dialer-Experte" (O-Ton) verwies, meinte dieser auch auf wiederholtes nachfragen, daß ich meinen Rechner nicht vorbeibringen müßte und ich ruhig die Festplatte formatieren kann wenn ich vorher den Dialer auf Diskette kopier...
... das ist dilettantisches Gewurschtl, wo nix hinten bei raus kommt. Der Dialerexperte ist wahrwscheinlich der, der als erster zu Hause einen PC hatte. :evil:
 
Reducal schrieb:
immo2 schrieb:
Da muß die Polizei den Rechner erstmal wollen... :roll:
Obwohl man mich bei Vorsprache extra an den "Dialer-Experte" (O-Ton) verwies, meinte dieser auch auf wiederholtes nachfragen, daß ich meinen Rechner nicht vorbeibringen müßte und ich ruhig die Festplatte formatieren kann wenn ich vorher den Dialer auf Diskette kopier...
... das ist dilettantisches Gewurschtl, wo nix hinten bei raus kommt. Der Dialerexperte ist wahrwscheinlich der, der als erster zu Hause einen PC hatte. :evil:
Es gab doch eigentlich inzwischen schon genug Dialerfälle... Werden Polizisten da nicht irgendwie vorbereitet? Bei einem Einbruch sagt die Polizei ja auch nicht "Räumen sie mal auf und putzen sie die Türklinken, Hauptsache Sie haben den aufgebrochenen Tresor fotografiert". Mein Land!
 
Datensatz gefunden Suchergebnis:

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Reg.-Nr.: 90090000930-1584254 vom : Nov 17 2004 3:52PM Registrierung wurde zurückgenommen. Die Rücknahme ist noch nicht bestandskräftig.
Adressierungsmerkmal : w*w.lingeriegold.com
Hash - Wert :A9CE6FDC447E56721EF3EFDC146521C8C01865AB
Dateiname : vcl-498381.exe
Dialer - Version : (ohne)
Inhalteanbieter : E. L., Via Massagno 35, 6900 Lugano, Switzerland - []
Wirkungsweise und Ladungsfähige Adresse des Registrierungsverpflichteten

Gilt für die 929-931 ;-)

[Virenscanner: Namen und Mail-Adresse entfernt]
 
Moin Leutz :D !

Vielleicht erinnert ihr euch noch an das Gezacker mit der Tele..... das ich hatte.
Dreisterweise flattert mir doch heute ein Brief ins Haus von den Anwälten
des Rosa Riesen.

Neuerdings wollen sie nur noch 36Eur + 30 Eur Anwaltsgebühren.
Wie frech muss man da eigentlich sein? Ich hatte alles eingeleitet sprich Widerspruch,Hinweis zur RegTP,Leitungsprüfung blablabla.

Die Krönung des ganzen ist aber das nicht mal 1 einzige Mahnung von denen rüberkam.
Frist ist bis 26.4, dann folgt die Zwangsvollstreckung.

Was würdet ihr mir jetzt raten? Zur Verbraucherberatung wollte ich eigentlich nicht mehr da das letzte Gespräch mit diesen Leuten auch sehr fruchtbar war.

Danke schonmal im Vorraus für die weitere Hilfe
 
Tohell schrieb:
Frist ist bis 26.4, dann folgt die Zwangsvollstreckung.
Genau lesen, da steht drin (zumindest wenns immer noch der gleiche Schrieb ist wie vor einem guten Jahr, hab auch so ein Exemplar in der Sammelmappe, vielleicht hats irgendwann Sammlerwert): dann wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, dass ggfs, zur Zwangsvollstreckung führt (oder so ähnlich). Zwangsvollstreckung gibts erst nach Zustellung des Mahnbescheids, wenn diesem nicht widersprochen wurde, bzw ein Widerspruch gerichtlich für nichtig erkannt wurde.
Die Frage ist sicherlich, wie weiter vorgehen. Wenn ordentlich widersprochen wurde (Nachweis ist wichtig!), könnte man sicherlich bis zur Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids warten, und diesem dann widersprechen, mit dem Hinweis auf die inzwischen zurückgenommene Registrierung. Dann wird der Anspruch der Telekom ggfs gerichtlich geprüft, und dabei dürfte die Telekom ziemlich wenig Chancen haben ob der gegenwärtigen Rücknahme der Registrierung.
Alternativ wäre es auch möglich, sich mal mit den Seilschaften der Telekom in Verbindung zu setzen, und ihnen direkt mitzuteilen (z.B. per Fax), dass sie dabei sind, für einen nicht-registrierten Dialer Gebühren einzutreiben und ggfs mit einer Anzeige wg Geldwäsche rechnen müssen, wenn sie weiterhin auf ihren Forderungen beharren.
Hab dieses Vorgehen damals in meinem Falle gewählt, dann sind die ziemlich schnell eingeknickt und haben ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf die Forderungen verzichtet.
TSCN
 
Tohell schrieb:
Was würdet ihr mir jetzt raten?

Den Hinweis an den Forderungssteller, dass seit 15.03.2005 von der RegTP ein Rechungslegungs- und Inkassoverbot augesprochen worden ist. Siehe hier bei den Maßnahmen zu der/n Nummer/n.

Die zähe Informationsfluss bei der DTAG und dem ihr angeschlossenen Forderungsdurchsetzungsunternehmen ist (scheint´s) kein Kraut gewachsen. Wahrscheinlich braucht es dort ab und an die von TSCN empfohlene Keule, obwohl derartige Drohungen dort wohl niemanden zu interesseiren scheinen.
 
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