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TSCoreNinja schrieb:Die Adressierungswebseite der 090090000606 wird nicht von Unbekannten im Dialergeschaeft betrieben.
@Reducal:Reducal schrieb:Wenn ich mich nicht irre ist das aber ein Anwalt, der lediglich als der erforderliche Zustellbevollmächtigte für die RegTP fungiert.Anonymous schrieb:da ist "Bob Back" nicht mehr so weit.
Interessant ist, das die beiden Herren von der eMind Ag wieder im WhoIs Eintrag der Best Investment Company , Life and Art Group sowie der Life and Art Holding auftauchen. Scheinbar gehoert auch noch eine PrimeTel AG zum Spiel.Best Investment Company schrieb:
Impressum eines IQ Tests schrieb:Business Marketing, Inc.
435 North Dupont Highway
Dover, DE - 19903 - USA
Zu einer Anzeige gehört prinzipiell der Rechner als Beweismittel. Die Daten werden dann forensisch geischert und durch einen EDV-Sachverständigen ausgewertet. So sollte es zumindest sein! Alles andere ist den Weg zu den Behörden nicht wert, derartige Verfahren sind nämlich von Haus aus zur Einstellung verdammt, da es an gerichtsverwertbaren Beweisen fehlt.HenningHÖ schrieb:Ich hab jetzt das Problem das ich meinen Rechner nicht weggeben mag (schreib gerade Diplomarbeit) .
Was brauch ich für die anzeige ? und könnt ihr mir dabei helfen?
Ich stelle mir das so vor :
Gebt mir nen link, ich lauf nochmal ...
Reducal schrieb:Zu einer Anzeige gehört prinzipiell der Rechner als Beweismittel. Die Daten werden dann forensisch geischert und durch einen EDV-Sachverständigen ausgewertet.
Stalker2002 schrieb:Dann sollen die Behörden(Kripo) halt einen Außendienstler mit einer mobilen Datensicherungslösung vorbeischicken. Dann werden die Beweise "amtlich" vor Ort gesichert und der Geschädigte hätte nicht noch mehr unter Dingen zu leiden, die der Dialerverbrecher zu verantworten hat. Es hat nicht jeder das Geld, sich einen zweiten Computer zu leisten, nur weil es die Beweissicherung erfordern könnte.
MfG
L.
Reducal schrieb:Ein Außendienstler, was/wer soll denn das sein?
Realsatire aus Meschede?Fidul schrieb:Die RegTP zum Thema Registrierungsanträge:gast schrieb:eine ladungsfähige adresse des anbieters ist bei der reg TP vorhanden.2xUSA gilt also nicht. Da muß schon ein deutscher Strohmann her.Anträge von Antragstellern mit einer Auslandsadresse, bei denen kein Empfangsbevollmächtigter mit einer ladungsfähigen Anschrift im Inland angegeben ist, werden nicht berücksichtigt. Der Antragsteller wird hierüber informiert.
Es ist möglich, dass ein Antragsteller (also Inhaber der Rufnummer) seinen Sitz im Ausland hat und auch der Vertretungsberechtigte (Regel: Geschäftsführer) ebenfalls im Ausland sitzt. Andere Regelungen hätten meiner Meinung nach auch keinen Bestand vor europäischen Gerichten. Der o.g. Auszug bedeutet also, dass nur Anträge nicht berücksichtigt werden können, die nicht zugestellt werden können!RegTP schrieb:Auszug aus der Amtsblatt-Verfügung 54/2003:
"D. Ablauf des Verfahrens zur Registrierung ...
III. Anträge von Antragstellern mit einer Auslandsadresse, bei denen kein Empfangsbevollmächtigter
mit einer ladungsfähigen Anschrift im Inland angegeben ist, werden
nicht berücksichtigt. Der Antragsteller wird hierüber informiert."