andreas12587 schrieb:
Inwischen gibt es sogar Aufklärung durch diverse Amtsrichter: "Jeder Bundesbürger sollte inzwischen wissen: 0190/0900 Nummern kosten Geld." Man lernt.
Ja. Die Nummern kosten Geld. Aber nicht der Besuch von Webseiten. Sobald die Dailer-/Content-Anbieter bereit sind, klar und deutlich die Kosten ihres Angebot dem potenziellen Kunden zu unterbereiten, bevor er sich einwählt, kommen wir dem Ziel des Verbraucherschutzes schon näher.
andreas12587 schrieb:
http://www.teltarif.de/arch/2004/kw18/s13564.html
OrginalTon Landgericht: "Zudem sei es allgemein bekannt, dass Erotik-Service-Leistungen nicht umsonst zu haben seien."
AHA! Man traut dem InternetUser denken zu. Kein Tunnelgehirn, kein "wegguggen" beim Preis......
Gruß A.Richter
Der Fall ist bekannt. Ist ja auch von April letztem Jahr.
1. Der User hat vorher die 0190er Sperre aufheben lassen.
2. Er hat die gleiche Nummer mehrfach angwählt.
3. Das angeführte Zitat von den Richtern ist eine Erwiderung auf die Argumentation des Beklagten.
Es liegt nahe zu vermuten, dass hier von User Seite versucht wurde, eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und dafür nicht zu zahlen. Das ist genauso zu ahnden, wie nicht rechtskonforme Dailer ins Netz zu stellen und zu versuchen damit Geld abzuzocken.
Mal davon abgesehen, auch wenn das Zitat der Richter Allgemeingültigkeit besäße, dann wäre es auf alle Fälle widerlegbar, denn im Internet gibt es sehr viele kostenlose Erotik-Angebote, man muss dazu nur mal Google bemühen...Auch wenn der Erotik-Content nicht mein Gebiet ist, so gelingt es doch in minutenschnelle kostenlose Angebote in Google zu finden.
Allerdings muss man auch sehen, dass sich die Rechtsprechung seit dem nicht weiter fortgesetzt hat. Herr Richter klammert sich an einem einzelnen Richterspruch, der einer Masse von anderslautenden Urteilen gegenübersteht.
Oder um es mal Provokant zu formulieren. 1 User hat wahrscheinlich versucht zu betrügen und wurde erwischt. Okay....Damit steht es aber immer noch 400000:1 für uns.
Viele Grüße
Matthias