GfV (Gesellschaft für Verbraucherprodukte) Kiel

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Was passiert wenn ich die Lastschrift einfach stornieren lasse?
Begehe ich damit nicht Vertragsbruch?
Wie wasserfest sind denn nun die AGB?

Die nette Frau am Telefon hat gesagt, es kommt pro Monat MINDESTENS 1 Paket. Kann ich mich an sowas aufhängen? Oder zählt es gar nichts, was einem am Telefon erzählt wird?

Zum Thema Beweispflicht...
Ich denke, es wären genügend Leute, die das bestätigen könnten, dass es bei ihnen auch so war.
 
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Hallo, ich Trottel bin auch drauf reingefallen. Lasse mir aber mein Geld zurück buchen. 6 Wochen sind ja noch nicht um. Also paßt bloß auf !!!!!
 
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Hi an alle,habe mein Geld wieder zurückgeholt und per Email gekündigt.Bis jetzt
ist nichts passiert.Denke habe nochmal Glück gehabt.
 
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Hallo an alle, ich habe mir mein Geld zurückgeholt und warte jetzt einfach ab.
 
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Noch jemand hier, der sein Geld zurück geholt hat und abwartet?

Sind heute nachmittag erst drei ...
 
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Ich auch :)

Übrigens:
AGB Punkt 7:
"Im Falle einer unberechtig zurückgeschriebenen Rücklastschrift (z.B. wegen [...] unberechtigtem Widerspruch gegen die Lastschrift durch den Produkttester) darf die GfV für die angefallene Bearbeitung eine Gebühr von € 10,00 pro Rücklastschrift zzgl. der angefallenen Bankgebühren berechnen soweit nicht der Produkttester einen geringeren Schaden oder den Nichteintritt des Schadens oder die GfV einen höheren Schaden nachweist."

Im Falle des Falles sollen sie ihre 10€ haben. Allerdings müssten sie mich dann erstmal davon überzeugen, dass mein Widerspruch "unberechtigt" ist. Mir wurde nämlich gesagt, dass ich das erste Paket schon lange haben müsse und außerdem, dass ich jeden Monat MINDESTENS eines bekomme.
Das Paket ist noch nicht da und die AGB sagen auch ganz was anderes.

Ich lehne mich zurück und warte.
Bring it on.
Ich bin bereit :D
 
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Hi. Auch ich bin auf die GfV hereingefallen, habe dann aber mit einem "Kniff" mein Geld wieder zurückerhalten,denn: bei der Telefon-Aquise wurde ich NICHT über mein Widerrufsrecht (zwei Wochen nach Vertragsabschluss) aufgeklärt. Auch nicht in schriftlicher Form. Da ich dies erst ca 4 Monate nach Abschluss der Vertrages erfahren hatte, begannen die 2 Wochen Widerrufsrecht rein juristisch erst ab diesem Zeitpunkt. Dies teilte ich der GfV mit und erhielt mein Geld wieder. Ich hoffe sehr, daß ich einigen mit diesem Tip helfen konnte und drücke allen Leidgenossen fest die Daumen. Bei Fragen gerne mailen: [Mailadresse und persönliche Daten entfernt. (bh)].
 
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Genaugenommen beträgt die Widerrufsfrist bei einer Belehrung nach Vertragsschluss einen Monat, § 355 Abs. 2 S. 2 BGB.

Es muss aber eine Belehrung durch den Anbieter erfolgen, nicht ausreichend ist, dass man selbst herausfindet, dass einem ein Widerrufsrecht zusteht.

Erfolgt überhaupt keine Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach 6 Monaten nach Vertragsschluss, § 355 Abs. 3 BGB.

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen aber auch dann, wenn der Anbieter mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Verbraucher die Ausführung selbst veranlasst, § 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB. Dies muss der Anbieter beweisen, was ihm bei rein telefonischen Vereinbarungen schwerfallen könnte.
 
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Es hat sich was getan...!

Nachdem ich am 06.04.06 die Überweisung an die GfV hab stornieren lassen und ich eine Kündigung per E-Mail an diese Firma geschickt habe, flatterte heute Post in´s Haus. Der mir in einem Schreiben vom 08.03.06 zugesicherte GfV-Hotelkatalog samt dieser Goldcard kam heute an. Abgeschickt am 06.04.06...- Tag der Kündigung.
Wie soll ich nun weiter verfahren?
Den ganzen Kram samt einer schriftlichen Kündigung zurückschicken? Oder garnicht reagieren?

Zur Info: bin laut GfV Mitglied seit dem 07.03.06.
Hatte in diversen E-mails angefragt, wann ich mit diesem Kataklog und den versprochen Testprodukten rechnen kann. Keine Reaktion!
Daraufhin hab ich mir meine Geld zurückgeholt und per E-Mail gekündigt.
 
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Einen Rat, wie Du in Deinem konkreten Fall vorgehen solltest, darf Dir hier niemand geben. Individuelle Rechtsberatung ist im Rahmen dieses Forums nicht erlaubt. Dazu kannst Du Dich aber z.B. an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen oder an einen Anwalt wenden.
 
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Trotzdem danke.
Hast Du schon irgendetwas über Reaktionen der GfV bei Stornierung der Überweisung gehört?
 
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Unregistriert schrieb:
Trotzdem danke.
Hast Du schon irgendetwas über Reaktionen der GfV bei Stornierung der Überweisung gehört?
Überweisungen kann man in der Regel bzw. nur sehr kurzfristig stornieren.
Du meinst wohl Rückgabe von Lastschriften, gegen die man 6 Wochen zurückgeben kann?
 
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Genau das meine ich. Hab mich falsch ausgedrückt.
Laut AGB fallen 10€ Gebühr + Bankgebühr für mich an.
Mein Geld hab ich ja wieder und die GfV auch wieder ihren Katalog samt Goldcard. Mal abwarten...!
 
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Heute habe ich ein schreiben von der Gfv bekommen,dass meine Kündigung zu spät kam und ich den Betrag von 120,- Euro, zzg 7,50,- Euro Rückbuchungslast,erstatten soll.[........], bekomme keine Ware und
soll zahlen. Ohne mich!! Werde nicht reagieren und beim nächstenmal einen Anwalt eischalten.


Halbsatz entfernt. MOD/BR
 
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stieglitz schrieb:
Du meinst wohl Rückgabe von Lastschriften, gegen die man 6 Wochen zurückgeben kann?
Das mit den 6 Wochen stimmt so nicht. Man könnte hier sehr leicht den Eindruck gewinnen, dass man einfach abbucht und nach 6 Wochen könnte der betreffende Bankkunde nichts mehr machen. Das ist aber ganz und gar nicht so.

Zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen eine 6-Wochen-Frist ab Belastung genannt, während derer Lastschriften zurückgegeben werden können. Der Zahlungspflichtige ist diesem Abkommen aber nicht beigetreten und somit an diese Frist zunächst einmal gar nicht gebunden. Theoretisch kann er der Lastschrift daher unbegrenzt widersprechen, da die Kontobelastung schwebend unwirksam ist. Es existiert nämlich kein Auftrag von ihm an seine Bank eine Zahlung zu tätigen. Die Bank geht nur davon aus, dass der Einreicher der Lastschrift eine berechtigte Forderung besitzt. Die kann sich aber irren und muss dann natürlich korrigieren.

Man muss aber beachten, dass in den AGB der Bank zwischen Kunde und Bank Fristen zur Rückgabe von Lastschriften geregelt sein können. Die sprechen regelmäßig auch von 6 Wochen. Nur gilt diese Regelung nur für Lastschriften, bei denen wirklich eine Einzugsermächtigung vorlag und der Zahlungspflichtige z.B. nachträglich mit der Höhe nicht einverstanden ist. Vollkommen unberechtigte Einzüge sind damit nicht von dieser AGB-Klausel erfaßt. Die Bank kann somit auf Forderung des Kunden eine unberechtigte Lastschrift auch noch nach mehr als 6 Wochen zurückgeben. Das ist auch gelebte Praxis. Selbst 6 Monate sind bei der Rückgabe unberechtigter Forderungen drin. Man könnte ja schließlich seit Oktober auf Mallorca gewesen sein. Zivilrechtlich wäre einem nicht berechtigten Abbucher natürlich auch noch beizukommen.

Die Rückgabe der unberechtigten Lastschrift ist übrigens für den Bankkunden kostenfrei.

M. Boettcher
 
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Hallo habe mir mein Geld zurückgeholt. Und prompt kam auch bei mir der Hotelkatalog mit Goldcard. Was soll ich jetzt machen?? Katalog zurückschicken?? Oder abwarten?
 
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Micha80 schrieb:
Hi!
Ich bin leider ebenfalls auf die Masche der GfV reingefallen. Nachdem der Geldbetrag (120€) von meinem Konto abgebucht, ich jedoch in den darauffolgenden Wochen nichts mehr von diesem Unternehmen hörte (trotz Anfragen per E-Mail), habe ich meine Bank dazu veranlasst, die Überweisung zu stornieren. Dies geschah auch ohne weiteres. Ich habe eine erneute Kündigungs E-Mail verschickt und warte nun ab. Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen, was jetzt noch auf mich zukommen könnte? Schließlich waren die 14-Tage Kündigungsfrist bereits abgelaufen, als ich kündigte und mir meine Geld zurück holte.

Danke im Vorraus

Hallo Micha! Ich habe jetzt einen Brief von der GFV bekommen, wonach ich die 120 + 7,50 Euro zahlen soll. Meine Kündigung kam zu spät. Wie ist es denn bei Dir weitergegangen? Wäre schön wenn Du zurückschreibst. Danke
 
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so, dämlicher Weise bin ich auch auf den Mist reingefallen, dass nette angebot "..mit 10 euro monatlich und man bekommt mehr fürs geld als man eigentlich ausgibt...lala"
ich werd mir heut auch mein geld wieder zurückbuchen lassen, schon allein weil ich meinte finanziell kommt mir das grad sehr ungelegen und ich würde erst im Mai damit anfangen wollen
....das wäre natürlich auch kein problem, trotzdem ham sie halt schon anfang april abgebucht und wie gesagt alles auf einmal...

kann ich dann auch davon ausgehen, dass sie mich innerhalb kürzester Zeit nach 120,- plus 7,50€ fragen werden? falls jemand da erfolgreich trotz abgelaufener Kündigungsfrist rausgekommen ist oder irgendwie mehr infos hat....raus damit;)
 
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Hi!
Dieses Schreiben, wonach ich 120€ plus Gebühr zahlen soll hatte ich auch bekommen. Als dieser Brief die GfV verließ, war meine schriftliche Kündigung, in der ich mich auf die einmonatige Kündigungsfrist (§355, Absatz 2) berief, noch nicht bei denen angekommen. Naja...- kurz nach Erhalt des Schreibens von der GfV erhielt ich doch tatsächlich ein Paket. Dieses habe ich postwendend mit einem weiteren Brief zurückgesandt. Nun warte ich mal. Rechtlich gesehen fühle ich mich auf der sicheren Seite. Mal schauen. Hat jemand auch dieses Zahlungsaufforderungs-Schreiben bekommen und so wie ich nicht gezahlt? Was ist dann geschehen?

Danke.
 
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