Gericht: Surfer muss Dialer-Kosten für Sexseiten bezahlen

  • Ein Dialer der holländischen Dutch Web 24 (DW24), der tatsächlich im Verbindungsfenster "Gratis Hot Sex" anzeigte aber keinen Preis. Dafür aber aufrufbare AGB mit den Informationen.

    Ein User der es unbedingt wissen wollte!

    Eine Staatsanwaltschaft, die den Vorgang bereits eingestellt hatte.

    Ein Telefonunternehmen, dass hier alle Register zog.

Ein Urteil, dass nur für Verbindungen von vor dem 15.08.2003 spricht - heute sollte das nicht mehr möglich sein.
 
Hörsaalsitzer schrieb:
Ein User der es unbedingt wissen wollte!
Spiegel schrieb:
Der Kunde hatte zuvor die obligatorische Sperrung von 0190-Nummern durch den Münchner Telefonanbieter M"Net aufheben lassen.
Entweder der hat es tatsaechlich darauf angelegt, oder die Meldung ist falsch. Allerdings finde ich es nichtsdestotrotz erstaunlich:
Spiegel schrieb:
(...)obwohl das Programmfenster als "Gratiszugang" bezeichnet war
Somit ist der Preis fuer die Dienstleistung falsch bezeichnet gewesen. Bin mal gespannt, ich wuerde in diesem Fall auf eine Revision tippen.
Gr,
TSCoreNinja
 
endlich ein Urteil das den User auch etwas Verantwortung auferlegt.
Das internet ist eben gefärlich das sollte jedem klar sein ansonsten hat er dort nichts zu suchen
 
Anonymous schrieb:
endlich ein Urteil das den User auch etwas Verantwortung auferlegt.
Das internet ist eben gefärlich das sollte jedem klar sein ansonsten hat er dort nichts zu suchen

Quatsch mit Sauce. Wenn jemand absichtlich seinen Schutz aufhebt:

http://www.m-net.de/faq/faq_isdn_p.htm
Funktionieren die 0190-Nummern bei M"net?
Da sich hinter den Service-Rufnummern 0190 (1-9), 0192 und 0193 oft sittenwidrige Angebote oder kostspielige "0190-Dialer" verbergen können, hat M"net standardmäßig diese Nummern gesperrt. Dies soll Ihnen helfen, böse Überraschungen zu vermeiden. Natürlich können Sie auf schriftlichen Wunsch diese Nummern einmalig kostenfrei freischalten lassen, wenn Sie diese benutzen möchten! Verwenden Sie hierzu diese Anlage.
dann hat das nichts mit dem zu tun, was hier immer empfohlen wird, nämlich die Sperrung der
Minderwertdienste. Das letzte Wort dürfte das wahrscheinlich eh noch nicht drüber gesprochen
sein, da das erst die erste Instanz ist.
 
Von einer Revision würde ich in jedem Fall ausgehen, der Streitwert ist jedenfalls hoch genug.

Ob sie allerdings etwas bringt, sei dahingestellt, der Fall sieht mir jedenfalls sehr nach Absichtlicher Einwahl aus.
 
endlich ein Urteil das den User auch etwas Verantwortung auferlegt.
Das internet ist eben gefärlich das sollte jedem klar sein ansonsten hat er dort nichts zu suchen
Das sagten damals auch die Räuberhorden von dem Waldgebiet, in dem sie Reisende mit kostenlosen Überfällen beglückt hatten. Heute sind die Waldgebiete weitgehend gerodet und Reisen insgesamt sicherer geworden.

Natürlich ist das Internet gefährlich und wird es bleiben. Natürlich sollte jeder gute Schutzsoftware einsetzen, z.B. AntiVir.

Andererseits muss das heutige Raubrittertum so von der Gesellschaft auch nicht auf Dauer toleriert werden.

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
Optimaler Schutz - denn niemand brauch dabei den Kopf benutzen.

Schuld könnte man ja den Dialerbetreibern geben - immerhin nutzen die ja die Telefonleitungen.

Man soll den Abend ja nicht vor dem Morgen loben, aber vorgemerken für den 1. Preis
des sinnfreiesten Postings des heutigen Tages sollte man das schon...
(obwohl , da sind auch andere "heiße" Kandidaten)

cp
 
@ Gast

Da war ich wohl nicht deutlich genug. Die Sicherheit der Wälder in Germanien seinerzeit stieg an mit dem Roden des Waldes und dem Aufkommen einer staatlichen Ordnung, die der Erhebung willkürlichen Wegezolles durch Räuberbanden den Hahn abdrehte.

Die Justiz hinkt heute hinter der Entwicklung des Internets meilenweit hinterher, kommt aber langsam in Gang. Das MWD-Gesetz und der Wechsel von der Freiwilligen Selbstregistrierung zur RegTP bringen schon viel Licht ins Dunkel.

Da wird es weitergehen. Geschäftsmodelle, die auf die Ahnungslosigkeit von Verbrauchern setzen, sind immer nur kurze Zeit erfolgreich.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
endlich ein Urteil das den User auch etwas Verantwortung auferlegt.
Das internet ist eben gefärlich das sollte jedem klar sein ansonsten hat er dort nichts zu suchen
Das sagten damals auch die Räuberhorden von dem Waldgebiet, in dem sie Reisende mit kostenlosen Überfällen beglückt hatten.

Der Vergleich ist etwas unpassend, weil das hinterhältige, lichtscheue Gesindel in rechtswidriger Manier Beute machte.

Wenn dagegen arglose Handelsschiffe auf offenem Meer von registrierten Freibeutern aufgebracht und redlich ausgeraubt wurden, dann konnten sich die hilf- und wehrlosen Überfallenen bei Vorlage der von obersten Genehmigungskommisionen ausgestellten Kaperbriefe wenigstens damit trösten, daß ihre Ausplünderung quasi behördlich genehmigt, ad maiorem gloriam maiestatem, und nicht rechtsgrundlos erfolgte.

gal.
 
galdikas schrieb:
Wenn dagegen arglose Handelsschiffe auf offenem Meer von registrierten Freibeutern aufgebracht und redlich ausgeraubt wurden, dann konnten sich die hilf- und wehrlosen Überfallenen bei Vorlage der von obersten Genehmigungskommisionen ausgestellten Kaperbriefe wenigstens damit trösten, daß ihre Ausplünderung quasi behördlich genehmigt, ad maiorem gloriam maiestatem, und nicht rechtsgrundlos erfolgte.
So geht es auch :thumb:

Ich komme aus dem Binnenland, da denkt man dunkele Wälder und Wegezollerheber von eigenen Gnaden. Das Beispiel aus der christlichen Seefahrt ist sehr anschaulich.

Dietmar Vill
 
@geldikas

Der Vergleich ist etwas unpassend, weil das hinterhältige, lichtscheue Gesindel in rechtswidriger Manier Beute machte.
Habe ich da was überlesen ? Wie kommst du auf rechtwidrige Beute ?
Genau das Gegenteil ist der Fall.
Es kann sich halt nicht jeder darauf berufen das die anderen schuld und böse sind.
Da kann dvill noch soviel nach Regulierung schreien - Verantwortung beginnt beim mündigen Bürger.
Und wer sich aus dieser Verantwortung stehlen will - der muss die Konsequenzen dafür tragen.
Genauso wird es mit den letzten Rücknahmen der REGTP sein.
Lassen wir doch einmal die Gerichte entscheiden ob die Kosten die bei der Nutzung von Inhalten entstanden sind gezahlt werden müssen.
Pauschalierungen wie sie gerne hier verwendet werden gibt es halt nicht.
Ob nun zugereiste Berliner Juristen gegen Nextnet gewinnen - oder dieses Urteil in München entsteht:

The Winner Takes It All
 
Antidialer schrieb:
Von einer Revision würde ich in jedem Fall ausgehen, der Streitwert ist jedenfalls hoch genug.

Du bist sehr kampfeslustig - ich könnte mir vorstellen, dass das Streiten dem Unterlegenen vergangen ist. Soweit ich mich erinnern kann, hatte er keine Rechtsschutzversicherung und auch keinen begleitenden Anwalt.
Man kann davon ausgehen, dass z. B. bissige Fische der M"Net von vornherein anderes entgegen getreten wären.

M"Net hatte die Gespräche mit der Verbindung an Intelligence bezahlt und verwies den Beschwerdeführer mit seinen Einwendungen stets an die DW24 in Holland - doch das sah der nicht ein. Während M"Net für die bestehende Forderung keinerlei Nachweise für den Content hatte (für die Angebote des Anbieters war man nicht verantwortlich) schaufelte sich der später Unterlegene sein eigenes Geldgrab - Geld, dass er mit Sicherheit nicht hat. Wenn von Anfang an ein Anwalt die Sache betreut hätte, wäre das Kind wahrscheinlich nicht in den Brunnen gefallen. Erschwerend kam hinzu, dass der Eheteil eines M"Net-Mitarbeiters/-arbeiterin aus der Rechtsabteilung auch noch bei Gericht eine "gute" Position inne hat und M"Net die Sache mit Gutdünken der "Zaungäste" rigeros durchzog.

Der Unterlegene wurde zwischen seinen vielen Verbindungen sogar von M"Net angerufen und auf das hohe Mehrwertvolumen hingewiesen. Doch das juckte ihn nicht. Wie gesagt, er wollte es wissen!

Und außerdem - er hatte tatsächlich XXX-Sites konsumiert. Und das reichlich.
 
Da kann dvill noch soviel nach Regulierung schreien - Verantwortung beginnt beim mündigen Bürger.
Das Gegenteil ist richtig.

Der Staat muss nicht ahnungslose Bürger um wesentliche Rechte bringen, um sie anonymen seriösen Geschäftsleuten geschwächt zur Dialerjagd vorzuwerfen. Aus welchem Grund brauchen diese Gestalten auch noch die Hilfe des Staates?

Wenn es keine besonderen Regelungen bezüglich der Dialer und 0900-Nummern geben würde, würde die normalen Verbraucherrechte gelten. Dann müssten Unternehmer den Nachweis erbringen, dass sie über einen gültigen Vertrag und einen Zahlungsanspruch verfügen.

Die ungünstigen Sonderregelungen zum Nachteil der Verbraucher bei 0900-Nummern schaffen das Problem.

Dietmar Vill
 
Hörsaalsitzer schrieb:
Soweit ich mich erinnern kann, hatte er ... keinen begleitenden Anwalt.

Halte ich bei einem Verfahren beim Landgericht aufgrund des bestehenden Anwaltszwanges für unmöglich. Sind die weitern Interna aus der gleichen Quelle ?

Teleton
 
Der Kunde hatte zuvor die obligatorische Sperrung von 0190-Nummern durch den Münchner Telefonanbieter M"Net aufheben lassen.
Was immer dort vorgefallen ist (zur Zeit der Dialernutzung als auch vor Gericht) hat zwar mit Dialern zu tun, aber nichts mit dem Sinn und Zweck dieses Forums.

Geschädigte hier haben in der Regel vor dem "Schadensfall" keine Ahnung gehabt, welche Kostenkonsequenzen ein Sicherheitsloch oder ein Mausklick herausbeschwören kann.

Wer diesen Wahnsinn selbst kostenpflichtig aktivieren lässt, wenn er einen Telefonanschluss installiert bekommen hat, der diese Dienste sperrt, hat hier etwas völlig anderes vor, als die Teilnehmer in diesem Forum besprechen wollen.

Das ist eine völlig andere Konstellation. Insbesondere hat dieser Fall keine Auswirkung auf die hier besprochenen Problemfälle.

Dietmar Vill
 
Hörsaalsitzer schrieb:
....

Du bist sehr kampfeslustig - ich könnte mir vorstellen, dass das Streiten dem Unterlegenen vergangen ist. Soweit ich mich erinnern kann, hatte er keine Rechtsschutzversicherung und auch keinen begleitenden Anwalt.
...

Merkwürdig, merkwürdig, kein Rechtsanwalt vor dem Landgericht ....
Dort herrscht Anwaltszwang.
 
Zurück
Oben