Geldwäsche-Anzeige gegen Telekom - Teil 3

dtms ag / nexnet: ein weiterer Fall

Hallo liebe Freunde von nexnet und Konsorten,

jetzt es auch mich getroffen. In meiner Telekomrechnung vom November 2004 waren angebliche Premium Beratungsdienste enthalten, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Daher habe ich die Abbuchung des Betrags durch die Telekom gestoppt. Der Betrag ist nicht die Welt, mit Mwst. EUR 21,08, aber ich sehe natürlich nicht ein, was zu bezahlen, was ich nicht gewollt und nicht in Anspruch genommen habe. Eine Durchsuchung meines Laptops auf Dialer-Programme hat nichts ergeben.

Heute lag die erste Mahnung von nexnet in meinem Briefkasten. Ich habe denen nun geschrieben, daß ich die Rechtmäßigkeit ihrer Forderung anzweifle und sie mir die Telefonnummer mitteilen sollen, die ich angeblich angewählt hätte.

Was wird jetzt als nächstes passieren? Wie soll ich weiter vorgehen?

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe!
 
So jetzt gibt es wieder etwas zu berichten:

Das Landgericht hat die mir von Amtasgericht Wedding zugesprochenen Kosten von 146,78 € auf 81, -- € reduziert. Damit kann ich leben.

Allerdings hat das Landgericht Berlin sich dabei verrechnet, so dass ich einen Berichtigungsantrag stellen musste. Das aber nur nebenbei, ist aber erwähnenswert, damit untenstehender Brief an die nexnet verstanden wird:

Der Jurist


Berlin, den 18. Dezember 2004


nexnet GmbH
Am Borsigturm 12
13507 Berlin
Frau Assessorin S. K. oder Vertreter(in)
Fax 0180 263 96 38 od. 030 726 297 100


Ihr Zeichen 101782478133 bzw. Buchungskonto 493635 2996/03

Sehr geehrte Frau K.,

darf ich Sie zu Ihrem fulminanten Sieg bei Landgericht beglückwünschen. Als guter Verlierer habe ich die Differenz aus 126,78 € und 81,--€ bereits auf Ihr Konto bei der Commerz-Bank 178 74 64 BLZ 100 400 00 angewiesen.

Ich hoffe, dass Ihr internes Controlling Milde walten lässt und den Aufwand nicht in Relation zum Ertrag Ihrer Bemühungen stellt.

Wegen eines offensichtlichen Rechenfehlers im Beschluss des Landgerichts Berlin habe ich anliegenden Berichtigungsantrag gestellt.

Bei dieser Gelegenheit darf ich Sie auch noch an mein Schreiben vom 22. Januar 2004 erinnern, dass aus dem Urteil des Amtsgericht Wedding vom 8. September 2003, AZ 21 b C 83 / 2003, die im Tenor zu 2 und 3 angeführten Unterlagen und Erklärungen noch ausstehen.

Vollstreckungsantrag habe ich bereits gestellt. Zur Vereinfachung rege ich erneut an, mir die ausstehenden Unterlagen zu übersenden und die noch fehlende Erklärung abzugeben. In der Hoffnung auf baldige Erledigung und Beendigung unserer sich für mich erfreulich entwickelnden „Geschäftsbeziehung“
verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Der Jurist

Noch abschließend: die Nexnet hat mir bis hweute keinen Einzelverbindungsnachweis geliefert und auch keine Erklärung abgegeben, ob sie mich auf eine Schuldnerliste hatsetzen lassen. Zu beidem war sie verurteilt.
Was geschieht aber, wenn einer verurteilt ist und nicht erfüllt. Vollstreckung ist dann das Gebot der Stunde.

Zum Einzelverbindungnachweis hat die nexnet übrigens erklärt, Sie könne das nicht beschaffen, weil der Tenor zu unpräzise sei. Komisch den wollte Sie mir irgendwann einmal für 23,20 € verkaufen. Damals wusste sie genau, was sie mir anbot.
 
leicht OT

Hallo alle zusammen,

vorab allen ein gesundes neues Jahr 8)

Zum Thema:
fast 6 Stunden hat es mich gekostet, beide threads durchzulesen.
6 Stunden voller Lachen, voller Weinen (vor lachen)... mein Mundwinkel können schon gar nicht mehr nach unten zeigen, die sind mitlerweile oben eingerastet.

Meine angenehmste Überraschung: das Ende des thread ist noch so neu, das er wohl noch weiter geht.

In diesem Sinne wünsche ich euch weiterhin bei eurem ehrlichen Bestreben viel Erfolg, und lese weiterhin brav mit.

In der Hoffnung nie auf diesem Thread angewiesen zu sein, und in der Hoffnung nie Ärger mit "Jurist" zu bekommen :scherzkeks:
Weiterhin viel Erfolg allen.

Gruß,

Agent
 
So jetzt beginnt der lustige Teil des Stückes:

Die Vollstreckung gegen nexnet

da die erste vollstreckbare Ausfertigung meines Urteils irgendwo im Geschäftsgang bei Gericht verloren gegangen ist, was vorkommen kann, muss eine weiter vollstreckbare ausfertigung beantragt werden.
Das geschieht hiermit:
Berlin, den 27. Januar 2005

Amtsgericht Wedding
Brunnenplatz 1
13357 Berlin




21b C 83 / 03

Der Jurist ./. nexnet GmbH,

hiermit beantrage ich die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom 8. September 2003 zum oben stehenden Aktenzeichen zur Ihrer Akte undi die Vollstreckung einzuleiten..

Im Schreiben vom 7. Februar 2004 - Anlage 1- auf Ihre Schreiben vom 4. Februar 2004 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich mit Schreiben vom 1. Oktober 2003 - Anlage 2- die vollstreckbare Ausfertigung dem AG Wedding zurückgereicht habe. Ich bin gerne bereit eine Kopie des Schreibens, das den Eingangsstempel Ihrer Poststelle trägt, vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Jurist
Das Schöne dabei ist, nexnet ist zu hören. Damit bekommt nexnet mit, wie am Himmel das Gewitter aufzieht. Die Angst vor dem einschlagenden Blitz hat Zeit sich auszubreiten.
 
Salü.

Mh, ich schaue nun schon das zweite Mal in dieses Thema hinein - als (noch) nicht betroffener lesen sich solche "Tagebücher" am besten am Stück.

Was mich nun wundert - der letzte Eintrag ist von Ende Januar '05; mittlerweile ist Mitte März. Hat sich seitdem nichts mehr ergeben oder haben Der Jurist's "Prozeßpartner" inzwischen die "Kriegsschauplätze" verlassen? :gruebel:

Gruß
MWunsch
 
Der Jurist schrieb:
@ Wagi
Ich habe Beschwerde eingelegt.
Begründung: Auf Telefonrechnung war die Forderung mit dtms c/o nexnet ausgewiesen. Später hat dtms auf die Forderung verzichtet. Nexnet trägt kein wirtschaftliches Risiko hinsichtlich des Bestands einer Forderung (Factoring) oder finanziert die Forderung vor (unechtes Factoring, wenn Risiko bei dtms bleibt).

Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Beschwerde gegen die Einstellung zurückgewiesen.
Die Begründung ist ausgesprochen makaber. Denn weil der handelnde Geschäftsführer in der Zwischenzeit verstorben sei, sei auf jedenfall der Verantwortliche und damit mögliche Täter abhanden gekommen.
Diese Entscheidung ist zu akzeptieren.

Ferner habe die nexnet in der Zwischenzeit auch eine Erlaubnis zum Inkasso. Damit sei ihr Handeln nicht mehr unerlaubt im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.

Auch diese Argumentation ist hinzunehmen. Immerhin hat nexnet ihre Lektion insofern gelernt, dass sie ohne Erlaubnis wohl nicht weiter machen durfte.
 
...ich glaube eher, dass sich die Sache (wie in Deutschland üblich) hinzieht... :roll:
Warten wir mal, bis jurist antwortet! ;)

Edit:
Die Antwort kam prompt und war noch nicht bei mir erschienen...


NEXNET hat nun also eine Inkassoerlaubnis... :bigcry:
 
nexnet

Na, da muss noch nicht das letzte Wort gesprochen sein, denn die Staatsanwaltschaft hat ein n e u e s Ermittlungsverfahren gegen den
n e u e n Nexnet - Chef (der eigentlich auch schon ganz schön alt ist) eingeleitet. Der wird sich dazu erklären müssen, warum er versuchte, eine illegale Forderung einzuziehen. Wenn es zur Anklage kommt, und das will ich schwer hoffen, dürfte auch die Inkassozulassung dieser Organisation futsch sein.
 
NEXNET

:argue: Hallo liebe NEXNET "Freunde",
wie es scheit ratet NEXNET schon seit fast einem Jahr für einen BT und MCI Reseller namens Telefonkunden.de. Das heißt, sie führen die Bepreisung für Telefonkunden.de durch. Meines Wissens nach muss ein Unternehmen das ein Rating durchführt nach TKV §5 zertifiziert sein. Ist Euch bekannt, ob NEXNET eine Zertifizierung nach TKV §5 hat. Das wäre doch für den Jurist ein neuer Ansatzpunkt.

The Mole
 
Machen die die komplette Gebührenerfassung oder "nur" das Forderungsmanagment ? Für letzteres braucht man m.E. keine §5 TKV Zertifizierung sondern ne Inkassoerlaubnis.
 
Re: NEXNET

Mole schrieb:
:argue: Hallo liebe NEXNET "Freunde",
wie es scheit ratet NEXNET schon seit fast einem Jahr für einen BT und MCI Reseller namens Telefonkunden.de. Das heißt, sie führen die Bepreisung für Telefonkunden.de durch. Meines Wissens nach muss ein Unternehmen das ein Rating durchführt nach TKV §5 zertifiziert sein. Ist Euch bekannt, ob NEXNET eine Zertifizierung nach TKV §5 hat. Das wäre doch für den Jurist ein neuer Ansatzpunkt.

The Mole
Da fragt sich meiner einer schon, was das soll? Nexnet hat hier im Forum keinen guten Ruf und "Der Jurist" hat nicht unerheblichen Anteil daran - aber wo ist hier genau da Problem? Pauschal würde ich meinen, dass TKV hier eh nicht greift, da die Nexnet nur Erfüllungsgehilfe der TK-Anbieter ist. Das heißt, die treiben ein, was über ihre Kunden gelaufen war.
 
Hmm.. Wenn ich das recht verstanden habe, geht es da nur um die Portierungsdatenbank, also Zuordnung A-Rufnummer <-> Teilnehmernetzbetreiber als rechnungstellender Anbieter.

Die Frage des Rating hat damit doch gar nichts zu tun
 
also ich versteh leider nicht alles was hier steht.
meine frage:
wenn ich eine rechnung von nextnet bekomme, ohne begründung.
die servicehotline nicht existiert.
wie soll ich mich verhalten?
 
Die Rechnung bekommst Du i. R. erstmalig mit der Telefonrechnung Deines Telefonunternehmen. Wenn der Betrag unter Widerspruch gestellt und nicht bezahlt wird, bucht den das Telefonunternehmen aus und der "andere Anbieter" beauftragt die Nexnet die Forderung beizutreiben, d. h. in der Regel folgt damit bereits die erste Mahnung.

Die Servicenummer ist u. U. vorübergehend abgeschaltet oder hat sich zwischenzeitlich geändert - sowas kommt vor, ist aber bedeutungslos für die Forderung. Wenn Du der Nexnet und der Forderung ihres Auftraggebers widersprechen willst, dann mache das besser schriftlich, denn am Telefon geht das eh nicht.
 
Frage an "Der Jurist"

Nachdem ich mir eine Nacht um die Ohren geschlagen habe , um den gesammten Thread hier zu lesen...muss ich erstmal meinen Dank für soviel Hartnäckigkeit aussprechen, natürlich allen anderen die sich gewehrt haben auch, Hut ab.
Nun Frage ich mich, was ist aus der Vollstreckung gegen Nexnet geworden, mahlen die Mühlen der Justiz so langsam, welche Konsequenzen kann es für Nexnet haben wenn Sie die Daten wirklich nicht liefern können, man kann ja behaupten, dass sie verloeren gagangen sind z.B.
Würde mich freuen über den Ausgang der Sache etwas zu hören.
Gruss aus Berlin
 
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