Geldwäsche-Anzeige gegen Telekom - Teil 3

AW: Geldwäsche-Anzeige gegen Telekom - Teil 3

Der Gast schrieb:
Hab bei der Rechnung vom letztem Monat ebenfalls eine Zeile gefunden, die der Firma Nexnet gewidmet war.
Waren das ein paar Cent, evtl durch call by call generiert (z. B. British Telecom)?

Der Gast schrieb:
Bekomm ich bei dem EVN NUR einzelne Nummern aufgelistet, oder kann ich da auch die genutzten Seiten nachschauen.
Die angewählten Nummern, Zeit und Dauer der Verbindung.

Der Gast schrieb:
Wäre auch mal interessant ob ich mir überhaupt nen Internetseitenverlauf ziehen kann, um zu schauen, bei welcher Seite ich mir den Dialer gezogen habe. Gibts sowas?

Hab auf jeden Fall mal aufgeräumt.
Dass da ein Dialer am Werk war, wage ich zu bezweifeln. Überhaupt - die Internetseiten hättest du nur über deinen PC reproduzieren können, wenn der die Temporary Internetfiles speichert. Da du nun aber aufgeräumt hast, bleiben Fragen dahingehend unbeantwortet. Ein Telefonprovider oder deren Abrechnungsunternehmen (hier die Nexnet) können dafür keine Auskunft geben.
 
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Reducal schrieb:
Der Gast schrieb:
Bekomm ich bei dem EVN NUR einzelne Nummern aufgelistet, oder kann ich da auch die genutzten Seiten nachschauen.
Die angewählten Nummern, Zeit und Dauer der Verbindung..
an Hand der Nummer läßt ggf. eine grobe "Standortbestimmung" durchführen.

Die Datenbank der BNetzA läßt zumindest ermitteln, ob die Nummer überhaupt zu registrierten Dialern gehört.
http://dialer.regtp.de/Default.aspx
 
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Reducal schrieb:
Der Gast schrieb:
Hab bei der Rechnung vom letztem Monat ebenfalls eine Zeile gefunden, die der Firma Nexnet gewidmet war.
Waren das ein paar Cent, evtl durch call by call generiert (z. B. British Telecom)?

Waren schon um die 20 € ... Und wie soll da ein Call by Call zustande kommen. Ken hat eine feste Vorgabe welche Nummer verwendet werden soll. Von daher...

Also könnte ich den Verlauf nur noch in Ken selber nachschauen, und das ganze mit dem EVN vergleichen. Sofern da noch nicht sauber gemacht wurde.

Ansonsten gibts da keine Möglichkeiten?
 
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Irgendwann wird auch Kassel zu Potte kommen, also nachgefragt:
Staatsanwaltschaft Kassel
Frankfurter Str. 7-11
34117 Kassel

Fax 05 61 9 12 23 10



Betr.: Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Interfun GmbH
8855 Js xxxxx / 02
hier: Sachstandsanfrage




Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 3. Februar 2003 habe ich Strafanzeige gegen die handelnden Personen der Interfun GmbH wegen Betrug gestellt.
Weiter überreichte ich Ihnen als Anlage eine Strafanzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Bonn unter dem Aktenzeichen 25 JS xxxx/02 geführt wurde.
Die ursprünglich gegen die Telekom wegen Geldwäsche gerichtete Strafanzeige, hatte ich auf die nexnet GmbH ausgeweitet.

Als Vortat lag m. E. ein Betrug der handelnden Personen der Interfun GmbH vor.

Bitte unterrichten Sie mich als Geschädigten über den Sachstand.


Mit freundlichen Grüßen

Der Jurist
 
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Eine erste Reaktion habe ich schon:
Die Sache ist jedenfalls noch nicht klamm heimlich eingestellt, wie mir ein Vögelchen aus den Unterholz zwitscherte.
 
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Das ist eine schöne Nachricht! Danke Dir fürs nachfragen! :thumb:
(Bei der Gelegenheit fällt mir ein, dass ich den kompletten Thread immer noch nicht gelesen habe... Er teilt sich das Schicksal bei mir mit James Joyces "Ulysses" - das habe ich auch ungefähr 15 mal angefangen und es nie bis zum Ende geschafft. Ich hoffe, der Vergleich ehrt Dich in gewisser Weise ;) )
 
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:vlol:

Ich habe ihn ganz gelesen - aber auch nicht am Stück, sondern schön langsam in Häppchen seit dem 10.06.2003 ...
 
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mit Schreiben vom 3. Februar 2003 habe ich Strafanzeige gegen die handelnden Personen der Interfun GmbH wegen Betrug gestellt.
Bitte unterrichten Sie mich als Geschädigten über den Sachstand.

Jetzt bin ich aber wirklich zu Tränen gerührt !!!
über vier Jahre Zeit des Mühens, des Rackerns, der unerfüllten Träume...

Und da heißt es immer, wir lebten in einer gehetzten, atmlosen Zeit ...
Aber in der StA Kassel? - Eine Insel der Ruhe und der Sorgfalt.
Wie schön, dass es sowas noch gibt!

GASTon

P.S.: wäre da nicht mal 'ne Beschwerde wg. Untätigkeit/Prozessverschleppung (??) angebracht? Verjährt so was nicht auch recht schnell?
 
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Hatten wir das schon?

Landgericht Essen Urteil vom 09.März 2007 AZ 52 KLs 24/06 Betrug durch Installation von Dialer-Programmen

Betrug ist eine in § 261 StGB Geldwäsche genannte Vortat. Sie wird in der Vorschrift
..... 4. Vergehen
a) nach den §§ 152a, 181a, 232 Abs. 1 und 2, § 233 Abs. 1 und 2, §§ 233a, 242, 246, 253, 259, 263 bis 264, 266, 267, 269, 284, 326 Abs. 1, 2 und 4 sowie § 328 Abs. 1, 2 und 4,
etwas versteckt, aber mit 263 ist Betrug gemeint.
 
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Naja...
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=187344&highlight=nachrichtendienst#post187344
ob der Chaostheoretiker vom Dienst mit der Zusatzinfo des Geburtsdatums nun endlich letzte Klarheit kriegt ist ja sicher nicht Hintergrund Deiner Frage ;)

"Am 02.05.2003 um 17:13:07 Uhr gab der PC der Geschädigten C. aus C. auf Veranlassung der Angeklagten über den Windows-Nachrichtendienst die folgende Nachricht wieder: "Nachricht von Systemsteuerung (.....) ACHTUNG! Ihr Computer ist möglicherweise von einem Virus befallen. Gehen Sie auf www. . und folgen Sie den Anweisungen!". Die Geschädigte leistete dieser Anweisung Folge und veranlasste auf diese Weise, dass auf ihrem PC das Einwahlprogramm "X" heruntergeladen wurde. Nach dem Start dieses Programms bestätigte sie, dass eine kostenpflichtige Verbindung über die Nr. 0190/.... hergestellt werden sollte. Der Dialer stellte dann von 17:15:25 Uhr bis 18:16:07 Uhr eine kostenpflichtige Verbindung her. "

soso
übrigens sind in dem text nicht alle Namen anonymisiert, man hat einen vergessen ;)
Diesen Herrn K* findet mein Archiv in Zusdammenhang mit einem "IBS-Dialer aus Embrach/Schweiz". Na, was das wohl wieder bedeuten soll... :)

2 Jahre auf Bewährung ist das gewohnt lächerliche Strafmaß für solche Fälle - selbst wenn es paneuropäische Dialerpaten mit (laut BBC) "a damage at least in the two digit million pounds" sind. man könnte auch sagen: weniger geht nicht!
Ich würde hier sagen, dass dies mein "Hauptschmerz" ist - oder, wie es BBC verstehen würde, my main pean äääääh pain.
 
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Betrug ist eine in § 261 StGB Geldwäsche genannte Vortat. [/URL]
Im Prinzip schon, allerdings eingeschränkt auf Fälle, die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind.

Den Essenern zufolge hat man sich aber nur "eines gemeinschaftlichen Betruges in 31 Fällen gemäß §§ 263 Abs. 1, Abs. 5, 25 Abs. 2, 53 StGB schuldig gemacht."
 
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Im Prinzip schon, allerdings eingeschränkt auf Fälle, die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind.
Dann passt das ja.

Mir kamen die Branchen-Selbsthilfevereine, Nummernmieter, Dialeranbieter, Projektbetreiber und Werbedrücker immer wie bandenmäßig organisiert vor.
 
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Im Prinzip schon, allerdings eingeschränkt auf Fälle, die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind. ....
.... wo steht diese Einschränkung in § 261 StGB außer bei der Steuerhinterziehung?
M.E. greift Geldwäsche auch bei Taten mit nur einem Täter, auch bei der Vortat, wie Hehlerei, der die Geldwäsche nachgebildet wurde.
 
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Zur Ausführung dieses Tatplanes mieteten der gesondert verfolgte L. und die Angeklagten zunächst eine Breitbandverbindung zum Internet an, die in die Wohnung des anderweitig verfolgten L. führte. Dort standen ebenfalls die zur Ausführung des Tatplanes erforderlichen PCs, auf denen sich das zur Ausführung des Tatplanes erforderliche Programm, mit dessen Hilfe die angeblichen Sicherheitsmeldungen verschickt wurden, befand. Die PCs sowie das Programm wurden von dem gesondert verfolgten K* [Name im Original ausgeschrieben] zur Verfügung gestellt, wobei in der Hauptverhandlung nicht geklärt werden konnte, woher der anderweitig verfolgte L. dieses Programm bezogen hatte; jedenfalls war es nicht von ihm selbst programmiert worden. Der Server, auf dem das angebliche Sicherheitsprogramm hinterlegt war, war gemietet. Die Angeklagten selbst hatten dabei aufgrund ihrer Tätigkeit für ein Telekommunikationsdienstleistungsunternehmen gewisse Vorkenntnisse, profitierten aber von den Kenntnissen und Erfahrungen des gesondert verfolgten L.. Von den technischen Fragen als solche hatten die Angeklagten zunächst keine Ahnung.
der gesondert verfolgte (AIS) K* hat zB Spuren hinterlassen, nicht nur in Google, sondern auch in der Datenbank der Regulierungsbehörde.

190824157 55CC0ACED9E630128279BD21C0E5C356B9EABFD4 ibsdialer.exe 1.11.2334 S* K*, AIS K*, *** 45309 Essen, Deutschland
IBS AG M*S*, ***, Embrach SCHWEIZ

Hier passt aber die Nummer nicht
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=7220&highlight=nachrichtendienst#post7220

Das war aber auch schon 2002 - also vor der Registrierung. Aber sagt mal - ist es denn umstritten, wer die Dialer gemacht hat??? Wann wird man von K*** hören und seiner "gesonderten Behandlung"? Ist dieser K* der "referrer-spammer"? vom Sexkaninchen?
Gab es nur Betroffene mit Windows-Nachrichtendienst oder auch Kontaktchatspam?
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=7220#post7220

"Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Gewinn der Angeklagten auf knapp zwei Millionen Euro belief." - 2 Jahre auf Bewährung? Aha.
 
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.... wo steht diese Einschränkung in § 261 StGB außer bei der Steuerhinterziehung?
Die Einschränkung gilt für alle Paragrafen, die innerhalb der Nr. 4 aufgeführt sind:
4. Vergehen,
a) ...
b) ...
die gewerbsmäßig oder von einem Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begangen worden sind, und
5. ...
 
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@ johinos

Biete etwa Margenta ihre Dienst nicht gewerbsmäßig an?

Sie hat bei dieser Vorschrift doch grundsätzlich das gleiche Problem wie eine Bank, die auch immer gewerbsmäßig handelt.
 
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Der Täter des Grunddeliktes Betrug müsste gewerbsmäßig handeln. Die Gewerbsmäßigkeit beim Geldwäscher spielt höchstens in Abs. 7 eine Rolle - setzt aber erst einmal ein geldwäschegeeignetes Grunddelikt und damit im vorl. Fall einen gewerbsmäßigen Betrug voraus.

Macht auch Sinn, sonst wäre ja die Strafandrohung für den Geldwäscher (Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren) höher als für den Betrüger als Vortäter (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren).

Die Unterteilung in Nr. 3 (Steuerhinterziehung) und Nr. 4 erfolgte, weil in Nr. 3 der 373 als Grunddelikt alleine ausreicht und für den 374 die Bande keine Rolle spielt. Die spielt für den Steuerbereich allerdings dann wieder in Abs. 1 Satz 3 eine Rolle.

Wobei ich allerdings die Grunddelikt-Tauglichkeit einer Margenta-Rechnung mangels Besitzes einer solchen derzeit nicht einschätzen kann.


Sie hat bei dieser Vorschrift doch grundsätzlich das gleiche Problem wie eine Bank, die auch immer gewerbsmäßig handelt.
Ja, aber sie kann sich beruhigt zurücklehnen, solange geldwäscherelevante Vortaten in Urteilen wie in Essen eben nicht festgestellt sind.

Macht halt 'ne Menge mehr Arbeit, die uneingeschränkte tatrichterliche Überzeugung "banden- und gewerbsmäßigen Computerbetruges" möglich zu machen.
 
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