Führerscheintest

AW: Führerscheintest

Der Text ist gut, aber .......
Da ist ja keine einzige Schufa-Drohung dabei. Nicht einmal eine klitzekleine. Das muss rein. Meinetwegen auch in einem späteren Schreiben. Der Empfänger muss den Eindruck bekommen, dass nicht einmal eine Würstelbude ihm wegen seiner dann folgenden katastrophalen Kreditwürdigkeit etwas verkauft.
 
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Gemach lieber Geschäftspartner,gemach. Es ist nur ein Baustein unter Vielen. Der Vollstreckungstext ist in Vorbereitung.
Vorab:
Aus einem dann ergehenden gerichtlichen Titel kann 30 Jahre die bedingungslose Zwangsvollstreckung betrieben werden. Unser Büro ist auf die Langzeitüberwachung von Forderungen spezialisiert, so dass Sie die nächsten Jahrzehnte mit einer lückenlosen Überwachung und Beitreibung der Forderung rechnen müssen. Die Forderung geht auch auf Erben über, so dass sie sich fragen müssen ob sie Ihrer Familie schaden und tatsächlich unbeglichene Forderungen hinterlassen wollen.
 
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Bekomme doch langsam etwas Bedenken. Du lieferst hier derartig ausgefeilte Abzockvorlagen,
dass es schon beängstigend ist.

Was ist, wenn die Knaben bei dir abkupfern? rolf76 und Sascha müssten dann von
Grund auf ihre Ratschlagpostings überarbeiten. :-?
 
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Ich werde morgen direkt ein Inkassobüro gründen, ne MantelGmbH haben wir hier bestimmt irgendwo rumliegen in der Kanzlei.

Ich nenne das dann "Europäische-Unions-Aussenstände- und Inkasso-Kommission GmbH" (so'n Führerschein ist ja was amtliches, europaweit). Klingt wichtig. Reicht für Dana.

Warum die Mühe? Einfach mal bei der DIS anfragen. Denen den - sicher bereits fertigen - Businessplan vorlegen und ich bin sicher die stürzen sich darauf wie hungrige Löwen. Außerdem hätte das den Vorteil, dass die sich um den unangenehmen Teil kümmern und wenn es hart kommt triffts die...
 
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webwatcher schrieb:
Bekomme doch langsam etwas Bedenken. Du lieferst hier derartig ausgefeilte Abzockvorlagen,
dass es schon beängstigend ist.

Was ist, wenn die Knaben bei dir abkupfern? rolf76 und Sascha müssten dann von
Grund auf ihre Ratschlagpostings überarbeiten
Ach komm, wenn Du versprichst es nicht den Kunden meiner Tochter zu erzählen, verrate ich Dir was. Das ist alles gequirlter nachlässig hingerotzer Textbausteinforderungseinzug, deswegen muss nix geändert werden. Ich zeig Dir das mal genauer:
Der Vertragschluss ist durch die Verwendung der nur ihnen zugänglichen E-Mailadr. sowie der damit korrespondierenden IP-Adresse zweifelsfrei belegt.
Meine Email kennt jeder der mal mit mir Kontakt hatte. Wieso soll eine IP-Adesse damit korrespondieren? Und woher will das jemand wissen. Schwachsinn.
Wir weisen darauf hin das nach langjähriger höchstrichterlicher Rechtsprechung
Wer sich auf Rechtsprechung beruft ohne Fundstellen zu bennen, hat diese i.d. R. grade frisch erfunden. Selbst mit Fundstelle muss man mal nachlesen. Im Zweifel wird einfach eine Entscheidung zitiert in der ganz viele schlaue Sachen drinstehen z.B. BGHZ 139,36.
ein Anscheinsbeweis dafür besteht, dass die durch automatisierte Erfassungsanlagen erfassten Daten zutreffend und vollständig wiedergegeben wurden.
Frei erfunden, was sollen das für Daten sein. Ausserdem die Übersetzung lautet: Wenns auf dem Display steht wirds schon stimmen. Ich gebe zu auf diese Erfindung bin ich etwas stolz.
Für eine missbräuchliche Nutzung sind sie –sofern nicht ohnehin eine Haftung nach den Grundsätzen der Anscheins oder Duldungsvollmacht besteht- in vollem Umfang beweispflichtig.
Wo steht das. Irgendein Idiot verwendet meinen Namen und ich bin in der Uhr? Haha absurd.
Sie werden Verständnis dafür haben dass wir allein aus Gründen der Gleichbehandlung sowie steuerlichen Gründen nicht auf berechtigte Forderungen verzichten können.
Super Grundgesetz und fair sein wegen Gleichbehandlung.
Art 3 GG Gleichbehandlung gilt aber nur gegenüber dem Staat. Ausserdem tolle Begründung: "Ich muss zu allen gemein sein".
Steuerliche Gründe: Klasse, zieht immer, leider erfunden

Im Gegensatz zu den Angeboten von Mitbewerbern besteht an der Berechtigung unserer Forderung kein vernünftiger Zweifel.
Man muss nur doll genug dran glauben.
Die Preisangabe 79,- befindet sich mittig im unteren Bereich der Startseite ohne dass ein Scrollen erforderlich ist. Da die Bezeichnung umsonst zudem durchgestrichen ist kann hier nicht übersehen werden, es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt.
Davon kann sich jeder anhand des Screenshots überzeugen:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=51070
Der diesseits berechnete Betrag liegt um ein vielfaches unter den Beträgen die in einer Fahrschule anfallen.
Hoffentlich merkt keiner dass meine Tochter keine Fahrschule betreibt sondern nur einen billig zusammmengeklaubten "Test"
 
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Ich mache mir Sorgen, die schizophrene Seitenwechselerei könnte schaden. Bleib lieber auf unserer Seite, du identifizierst dich zu schnell zu tief ...
:unzufrieden:
 
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Ich habe einen Vorschlag für den Firmennamen der Inkassodrücker:

Udoverselle Geldfabrik Faust u. Schrecken GmbH

Als Leitspruch: "Wir besaugen Euer Bestes"
 
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Bin ich froh dass meine Tochter einen Füherscheintest anbieten wird und nicht die Lieferung von DVD wie z.B. Movie-scout
Wenn ich sehe wie die lieben Mitbewerber da mit der Widerrufsbelehrung rumzaubern müssen...
moviescoutAGB schrieb:
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Login-Kennung sowie seine persönlichen Passwörter vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

5. Widerrufsrecht

5.1 Wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, hat dieser das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen in zu widerrufen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für den Widerruf nicht. Die Widerrufsfrist wird frühestens in Lauf gesetzt, wenn der Kunde die Belehrung über sein Widerrufsrecht erhalten hat. Entscheidend für die Wahrung der Widerrufsfrist ist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Also ich finde da auf Anhieb drei dicke Fehler
1)nicht deutlich hervorgehoben (wobei möglicherweise gibts ja noch eine andere Belehrung bei Anmeldung übermittelt)
2)Hinweis auf Widerrufsmöglichkeit in "Textform" fehlt
3)Das Hauptgewicht des "Vertrages" liegt auf der Lieferung von Waren und nicht auf einer "Clubmitgliedschaft" . Damit beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Eingang der Ware und kann auch durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden. Diese Hinweise fehlen.

Bei einer falschen Belehrung können die Kunden endlos widerrufen, da die Frist nicht in Lauf gesetzt wird. Das wäre blöd für das Geschäft meiner Tochter, da muss ich mir am Wochenende mal was überlegen.
 
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Bekanntlich machen meine Tochter und ich demnächst einen Führerscheindienst auf.
http://forum.computerbetrug.de/plauderecke/51070-fuehrerscheintest.html#post222221 Im Moment feilen wir noch an den Textbausteinen. Die lieben Mitbewerber haben sich da was Nettes einfallen lassen. Schauen wir uns das mal an:
Sehr geehrte/r XXXXXX XXXX,
Sie haben Einwendungen gegen die vorbezeichnete Mahnung erhoben und dabei vorgetragen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt bei xxx angemeldet haben, um eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir bedauern sehr, dass es Unstimmigkeiten bei Ihrem Vertragsverhältnis gibt und sind bemüht, alles Notwendige zu veranlassen, um den Sachverhalt aufzuklären.
Bedauern sehr, echte Witzbolde die Kollegen.....
Wir möchten daher jedem Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Nutzung nachgehen und bitten Sie hierzu um Ihre Mithilfe.
Ah, die Bevölkerung wird um Mithilfe gebeten; ist ja fast wie Aktenzeichen XY
Zunächst sollte jedoch klargestellt werden, ob Ihre Einwendung rechtlicher oder tatsächlicher Natur ist. Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass Nutzer, die sich zunächst selbst bei xxx angemeldet haben, dabei jedoch die Vertragsbedingungen, insbesondere die Entgeltlichkeit der Leistung übersehen haben, die Anmeldung insgesamt bestritten haben, was erst in dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden konnte.
Bärenstark die Kollegen, ich wette eine Flasche Bier gegen eine Kiste Bier, dass es noch keine vom Anbieter angezettelte Ermittlungsverfahren gegeben hat. Aber ist es nicht gefährlich zuzugeben, dass anscheinend öfter Leute die Entgeltlichkeit übersehen?
...
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Internet unter Angabe eines falschen Namens stellt regelmäßig einen versuchten oder vollendeten Betrug gemäß § 263 StGB dar, der bei Ermittlung der Täter mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.
Lustig, fallen da echt Leute drauf rein? Den erforderlichen Betrugsvorsatz habe ich doch nur dann, wenn ich mich mit falschen Daten anmelde um die „Zeche zu prellen“. Wenn ich gar nicht weiß, dass es Zeche kostet, bin ich kein Zechpreller bzw. Eingehungsbetrüger.
Wir erstatten daher in den Fällen eines begründeten Verdachtes Strafanzeige durch unsere Vertragsanwälte gegen unbekannt, wobei wir alle uns vorliegenden Daten aus dem Anmeldeprozess an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Für Ihren Fall liegen uns die folgenden Informationen vor:
Echt tricky, nur in Fällen eines begründeten Verdachtes. Den gibt es nie, da die Mitbewerber wissen, dass die Leute sämtlich die Preisangaben übersehen haben. Jeder der den Preis gesehen hätte und halbwegs knusper ist, hätte sich nicht angemeldet.

Vorname: XXX XXX, Strasse: xxx xx, PLZ: XXXXX, Ort: XXX, Land: Deutschland, AnmeldeIP: XX.XXX.XXX.XX, Anmeldezeitpunkt: ##AnemldeDateTime##, Anmeldung auf xxx[/url]
Die Erfahrung zeigte, dass anhand dieser Daten zumindest ermittelt werden kann, von welchem Computer die Anmeldung durchgeführt wurde.
Hm,scheint sich immer noch nicht rumgesprochen zu haben, dass mit den Daten i.d.R. schon nach kurzer Zeit nix mehr anzufangen ist. Von daher könnte es klappen die Kunden zu verunsichern.
Soweit der Anschlussinhaber bei einer polizeilichen Vorladung keine Angaben zur Täterschaft macht, können je nach Gerichtsbezirk auch Hausdurchsuchungen angeordnet werden.
Haha, köstlich, Hausdurchsuchung für eine angeblich geprellte Internetfalle. Aber nicht ungeschickt gemacht. Die Leute werden Parallelen ziehen zu den Abmahnungsgeschichten der Musikindustrie, das wirkt.
Im Anbetracht dieser für den Betroffenen sehr einschneidenden Maßnahmen und zur Vermeidung von Überraschungen im Ermittlungsverfahren möchten wir Sie erneut bitten, genau zu prüfen, ob die Anmeldung möglicherweise von Ihrem eigenen Computeranschluss möglicherweise durch einen Familienangehörigen oder Bekannten ausgeführt wurde.
Auch geschickt gemacht, wer liefert schon seine eigene Verwandtschaft ans Messer, die Leute zahlen lieber nur damit „es“ endlich aufhört.
Anschließend möchten wir Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehung mit erheblicher Strafe bedroht ist. Wir benötigen Ihre Erklärung, bei der Sie sich des beigefügten (siehe unten) Formulars bedienen können, im unterschriebenen Original.
Eidesstattliche Versicherung, hört sich schön schwurbelig an. Hoffentlich kommt kein Kunde auf die Idee mal nachzuprüfen für welche Fälle die e.V. vom Gesetz (ausschliesslich) vorgesehen ist. Ich glaube unsere Kunden lass ich besser auf die Bibel oder das Augenlicht der Kinder schwören.
Sofern wir innerhalb von 7 Tagen keine Erklärung erhalten, gehen wir davon aus, dass der Sachverhalt in Ihrer Sphäre geklärt werden konnte und die zunächst bestrittene Forderung ausgeglichen wird. Sicherlich können wir Ihnen in diesem Fall mit einer Ratenzahlung weiterhelfen.
Das gefällt mir am besten. Dem Kunden eine Erklärung unterschieben, wenn er sich nicht zurückmeldet. Eigentlich hat Schweigen keinen Erklärungswert, aber wer weiss das schon.

Ingesamt ein gelungener Inkassobrief, da werde ich für Töchterleins Geschäft einige Anleihen machen.
 
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