AW: Fremdanbieter Handy Abo nicht kündbar
@Reducal:
Es ist zweifelsfrei richtig, dass die Verschleierungstaktik (die sicher gewollt ist), wie von Dir beschrieben, eine Strafverfolgung nicht einfach macht, das kann aber wohl nicht heissen, dass Kriminellen die im (west-) europäischen Ausland sitzen, vor Strafverfolgung sicher sind.
Ausserdem bleibt als zweite Anlaufstelle, der jeweilige Mobilfunkprovider (sei es T-Mobile, Debitel, o2 etc.). Diese Firmen haben nicht eine reine Inkassofunktion, sondern profitieren z.T. nicht unerheblich, von diesen zweifelhaften Klingeltonabos und machen sich damit der Beihilfe zum Betrug schuldig. Ein klärendes Gespräch (in der richtigen Tonart) mit dem jeweiligen Mobilfunkprovider wird in dem einem oder anderen Fall zur Rückerstattung oder Teilrückerstattung der einkassierten Beträge führen (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aus Kulanzgründen...). Aber ist doch egal, von wem sein Geld zurück bekommt, oder?
Wer sich nicht wehrt (wie die meisten, die am Ende froh sind, ein nie abgeschlossenes Klingeltonabo endlich los zu sein und die die zu Unrecht abkassierten "Clubbeiträge" einfach abschreiben), geht eben leer aus!
Das Geschäftmodell von Splash und Konsorten basiert doch darauf, möglichst Viele abzukassieren (und wenn es nur Kleinstbeträge sind) und die Paar, die sich wehren, kann man ja verschmerzen.