Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
19.04.2005
30 Euro für angebliche telefonische Service-Leistung
Verbraucherzentrale Sachsen rät, Anzeige zu erstatten
Gegenwärtig flattern zahlreichen Verbrauchern Rechnungen der Firma MCMultimedia aus Petersberg ins Haus. Sie sollen angeblich über die Rufnummer 0911-2350791 eine kostenpflichtige Serviceleistung in Anspruch genommen haben und nun dafür 30 Euro per Einschreibebrief an das Postfach 1107 der Firma MCMultimedia in 36094 Petersberg senden. Andere Verbraucher sollen die dubiose Serviceleistung über die Mobilfunk-Nummer 0176-88876888 erhalten haben und nun dafür 45 Euro per Einschreiben löhnen.
„Eine dreiste Abzock-Masche, auf die man nicht hereinfallen sollte“, meint Evelin Voß, Telekommunikations-Expertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Kostenpflichtige telefonische Service-Leistungen dürfen nur über die dafür vorgesehenen Rufnummerngassen vertrieben werden, also über Service-Nummern, die z. B. mit 0190, 0900 oder 0137 beginnen. Hier wird jedoch eine normale Festnetz- bzw. Mobilfunk-Rufnummer missbraucht.“
Das funktioniert folgendermaßen: Von den nichts Böses ahnenden Anrufern wird deren Telefonnummer registriert und per Rückwärtssuche im Telefonbuch die Postanschrift ermittelt. Ist das nicht möglich, erfolgt ein Rückruf unter fadenscheinigem Vorwand, um an die Postanschrift zu gelangen, z.B. dass ein Päckchen nicht zugestellt werden könne, weil die Anschrift unleserlich sei, oder Ähnliches. So gelangt die Firma MCMultimedia an die Anschrift der Anrufer.
In diesem Falle liegt kein Missbrauch von Mehrwertdienste-Rufnummern vor, weshalb die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht befugt ist, einzuschreiten. Lediglich der Staatsanwalt kann gegen die betrügerische Firma ermitteln. Deshalb empfehlen Sachsens Verbraucherschützer allen Empfängern der dubiosen Rechnungen von MCMultimedia, umgehend Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten und sich auch von nachfolgenden Inkasso-Schreiben nicht zur Zahlung nötigen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Stand: 19.04.2005