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Qoppa schrieb::gruebel: versteh ich immer noch nicht, - Du kanntest die Nummer/den Betreiber schon, oder wie? - Egal: vielleicht kommt ja etwas mehr Licht in die Sache, wenn klar ist, wofür die Nummern genutzt werden (ggf. URL bitte per PN).
). Bei so vielen Einwahlzeiten werden sich doch bestimmt irgendwelche Beweise finden lassen ...Qoppa schrieb:Hmm, das ergibt doch schon mal eine neue Perspektive: falls das Angebot tatsächlich (durch wen auch immer) genutzt wurde, müsste also eine zweite Datenverbindung exakt zur gleichen Zeit bestanden haben. Und vor allem: das müßte ja auch durch den Anbieter belegbar sein.
Und für die Telekom (bzw. den Geldforderer) heißt das: hier muß (und kann) detailliert nachgewiesen werden, ob die angebliche Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Für einen evt. Prozeß ist das ein wichtiger Punkt.