Frage zu 0190 !!

:gruebel: versteh ich immer noch nicht, - Du kanntest die Nummer/den Betreiber schon, oder wie? - Egal: vielleicht kommt ja etwas mehr Licht in die Sache, wenn klar ist, wofür die Nummern genutzt werden (ggf. URL bitte per PN).
 
Qoppa schrieb:
:gruebel: versteh ich immer noch nicht, - Du kanntest die Nummer/den Betreiber schon, oder wie? - Egal: vielleicht kommt ja etwas mehr Licht in die Sache, wenn klar ist, wofür die Nummern genutzt werden (ggf. URL bitte per PN).

Ich habe auf der vorhergehenden Seite einen Screenshot eingefügt. Die 3 willkürlich getesteten Rufnummern dienen dazu Kunden, die z.B. via DSL oder mit alternativen Betriebssystemen im Netz sind, auch die Möglichkeit zu geben (neben Paysafecard, Lastschrift oder CC-Payment) Bezahldienste im Internet zu nutzen. Dazu wird, wie im Screenshot gezeigt, der Kunde aufgefordert den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die 0190er Nummer zu wählen. Wenn die Verbindung zustande kommt, wird der Teilnehmer am Telefon auf die entstehenden Gebühren kostenfrei hingewiesen. Legt der Kunde den Hörer nicht auf, kann er den kostenpflichtigen Mitgliedsbereich betreten. Wird der Telefonhörer aufgelegt, wird die Verbindung zum Memberbereich getrennt.

Allerdings gebe ich zu, dass in diesem Fall einiges mehr als sonderbar ist. Einwahldauer und Häufigkeit geben zu denken.

HTH
 
Hmm, das ergibt doch schon mal eine neue Perspektive: falls das Angebot tatsächlich (durch wen auch immer) genutzt wurde, müsste also eine zweite Datenverbindung exakt zur gleichen Zeit bestanden haben. Und vor allem: das müßte ja auch durch den Anbieter belegbar sein.

Und für die Telekom (bzw. den Geldforderer) heißt das: hier muß (und kann) detailliert nachgewiesen werden, ob die angebliche Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Für einen evt. Prozeß ist das ein wichtiger Punkt.

@ Josy
hast Du denn schon angefangen, Beweismaterial zu sammeln? An Deiner Stelle würde ich für jeden Tag, an dem es zu einer Einwahl gekommen sein soll, ein Papier anlegen, auf dem Du, soweit das geht, rekonstruierst, wer wann wo gewesen ist. Dann dazu Belege (z.B. Eintrittskarten mit Datum, Rechnungsbeleg für Einkäufe usw.). Und außerdem: Zeugen suchen (bevor die es vergessen :wink: ). Bei so vielen Einwahlzeiten werden sich doch bestimmt irgendwelche Beweise finden lassen ...
 
Qoppa schrieb:
Hmm, das ergibt doch schon mal eine neue Perspektive: falls das Angebot tatsächlich (durch wen auch immer) genutzt wurde, müsste also eine zweite Datenverbindung exakt zur gleichen Zeit bestanden haben. Und vor allem: das müßte ja auch durch den Anbieter belegbar sein.

Und für die Telekom (bzw. den Geldforderer) heißt das: hier muß (und kann) detailliert nachgewiesen werden, ob die angebliche Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Für einen evt. Prozeß ist das ein wichtiger Punkt.

Da ich nicht informiert bin, über welchen I-Net-Zugang Josy verfügt (hier gibt es keine Aussage von ihr), muss dass nicht unbedingt zutreffen. Bei reinem DSL-Zugang wird es also keine 2. Datenverbindung auf der Telko-Rechnung geben. Der Dienstleister wird höchstwahrscheinlich in diesem Fall nur bestätigen können, dass es einen Zugriff von dieser Rufnummer auf den Memberbereich gegeben hat.
 
Zurück
Oben