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Qoppa schrieb::gruebel: versteh ich immer noch nicht, - Du kanntest die Nummer/den Betreiber schon, oder wie? - Egal: vielleicht kommt ja etwas mehr Licht in die Sache, wenn klar ist, wofür die Nummern genutzt werden (ggf. URL bitte per PN).
Qoppa schrieb:Hmm, das ergibt doch schon mal eine neue Perspektive: falls das Angebot tatsächlich (durch wen auch immer) genutzt wurde, müsste also eine zweite Datenverbindung exakt zur gleichen Zeit bestanden haben. Und vor allem: das müßte ja auch durch den Anbieter belegbar sein.
Und für die Telekom (bzw. den Geldforderer) heißt das: hier muß (und kann) detailliert nachgewiesen werden, ob die angebliche Leistung auch tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Für einen evt. Prozeß ist das ein wichtiger Punkt.