Formaljuristische Grundsatzdiskussionen bezüglich § 43a TKG

A

Anonymous

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=32602#32602
dvill schrieb:
Aus dem Volltext kann ein Passus lobend hervorgehoben werden:
Daher kann auch offenbleiben, ob angesichts der durch die Regierungsbehörde für Telekommunikation und Post im Oktober 2003 vorgenommene Sperrung von ca. 400.000 von 530.000 Dialern nicht schon bereits hinreichende Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Telekommunikationsnetzen vorliegen.
Damit lässt sich doch gut argumentieren. Für ca. 80% des real existierenden Dialermarktes ist die unseriöse Praxis durch den Beschluss der RegTP bestätigt.

Dietmar Vill

Warum reden hier eigentlich so viel bei juristischen Punkten mit, wenn sie keinerlei Ahnung haben?

Die Maßnahme der RegTP ist noch nicht einmal rechtskräftig, da willst Du schon was daraus ableiten? Und dann "Unseriösität"?

Die RegTP hat halt eben nicht wegen automatischer Installation, Betrug usw. die Dialer-Registrierung entzogen, sondern aus ganz anderen Gründen. Inzwischen hat MP ja auch wieder Registrierungen.

Warum wird hier immer wieder derartig undifferenziert gepostet? Dialer sind per se böse, lautet die immanente und wiederkehrende Botschaft. Diese Antwort ist genauso falsch wie, dass es keinen Missbrauch von Dialern gibt. All diese Befindlichkeiten verstehe ich nicht.

Damit wird immer wieder dem eigentlichen, dem wichtigen Grund dieses Forum geschadet.
 
@Gast
Warum reden hier eigentlich so viel bei juristischen Punkten mit, wenn sie keinerlei Ahnung haben?

Die Maßnahme der RegTP ist noch nicht einmal rechtskräftig, da willst Du schon was daraus ableiten? Und dann "Unseriösität"?

Die RegTP hat halt eben nicht wegen automatischer Installation, Betrug usw. die Dialer-Registrierung entzogen, sondern aus ganz anderen Gründen. Inzwischen hat MP ja auch wieder Registrierungen.

Warum wird hier immer wieder derartig undifferenziert gepostet? Dialer sind per se böse, lautet die immanente und wiederkehrende Botschaft. Diese Antwort ist genauso falsch wie, dass es keinen Missbrauch von Dialern gibt. All diese Befindlichkeiten verstehe ich nicht.

Damit wird immer wieder dem eigentlichen, dem wichtigen Grund dieses Forum geschadet.

Und das sagt wer? :lupe:

Nur so interessehalber...

MfG
L.
 
Die Maßnahme der RegTP ist noch nicht einmal rechtskräftig, da willst Du schon was daraus ableiten? Und dann "Unseriösität"?
Nur zur Richtigstellung: Ich habe aus dem Urteilstext zitiert, wie er dort wiedergegeben wird. Allerdings hat das Gericht zu dieser Argumentation nicht inhaltlich Stellung bezogen, weil es in dem Zusammenhang nicht nötig war.

Die RegTP hat halt eben nicht wegen automatischer Installation, Betrug usw. die Dialer-Registrierung entzogen, sondern aus ganz anderen Gründen. Inzwischen hat MP ja auch wieder Registrierungen.
In der Tat finden sich nach den gesperrten ca. 400.000 Dialern

http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?rufnummer=880460

14625 neu registrierte Dialer dieses Anbieters gemäß

http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp?rufnummer=885887

in der Registrierungsdatenbank.

Man wundert sich schon, dass nach den gesperrten 400.000 Einträgen in der RegTP-DB nun 14625 Dialer ausreichend sein sollen, die Geschäfte zu betreiben. Wir werden sehen, ob diese Registrierungen Bestand haben. Nur ein Hinweis:

Wir lesen im TKG (z.B. http://www.mainpean.de/v2/download/pdf/Auszuege.pdf )
TKG § 43b
Bedingungen für die Nutzung von 0190er- oder 0900er- Mehrwertdiensterufnummern

(1) Wer gegenüber Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder in sonstiger Weise regelmäßig 0190er- oder 0900er-Mehrwertdienste anbietet oder dafür gegenüber Letztverbrauchern wirbt, hat den für die Inanspruchnahme dieser 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer aus dem deutschen Festnetz je Minute oder je Inanspruchnahme zu zahlenden Preis einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zusammen mit der Rufnummer anzugeben. Soweit für die Inanspruchnahme einer 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer nicht einheitliche Preise gelten, sind diese in einer Von-bis-Preisspanne anzugeben. Bei der Preisangabe ist darauf hinzuweisen, dass es ein deutscher Festnetzpreis ist.
Der Gesetzgeber schreibt also klar und eindeutig vor, dass die Preisinformation mit dem Zusatz aus dem "deutschen Festnetz" erfolgen MUSS. Verbraucher können an diesem Hinweis erkennen, dass es um die Anwahl von Telefonverbindungen geht.

Ich habe diesen Text noch auf keinem Dialer gesehen. Wie ist die Seriösität von Anbietern zu bewerten, wenn klare gesetzliche Forderungen ignoriert werden?

Dietmar Vill
 
Anonymous schrieb:
Warum reden hier eigentlich so viel bei juristischen Punkten mit, wenn sie keinerlei Ahnung haben?

Die Maßnahme der RegTP ist noch nicht einmal rechtskräftig, da willst Du schon was daraus ableiten? Und dann "Unseriösität"?

Eigentlich wäre Adressat deines Postings das AG Siegburg. Das AG Siegburg hat die Frage ausdrücklich offen gelassen. Bitte also differenzierter posten.

Gast schrieb:
Die RegTP hat halt eben nicht wegen automatischer Installation, Betrug usw. die Dialer-Registrierung entzogen, sondern aus ganz anderen Gründen. Inzwischen hat MP ja auch wieder Registrierungen.

Nach Ansicht der RegTP hat der damalige Dialer den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprochen. Und überlasse bitte die inhaltliche Ausrichtung dem Betreiber des Forums.

Counselor
 
Anonymous schrieb:
Warum reden hier eigentlich so viel bei juristischen Punkten mit, wenn sie keinerlei Ahnung haben? (...) Warum wird hier immer wieder derartig undifferenziert gepostet? Dialer sind per se böse, lautet die immanente und wiederkehrende Botschaft. Diese Antwort ist genauso falsch wie, dass es keinen Missbrauch von Dialern gibt. All diese Befindlichkeiten verstehe ich nicht.

Lieber Anonymus,

1. Melde dich bitte an, damit wir dich per PN angehen können und dies nicht in diesem wichtigen Forum tun müssen, dessen Grund ein anderer ist.

2. Hier wird bei juristischen Punkten von zwei Personenkreisen gepostet - Geschädigten Laien, die eben juristische Infos möchten - und juristische Vollprofis, die sehr wohl eine Ahnung haben. Die Legitimation deiner Ahnung steht übrigens noch aus.

3. Ob die RegTP zu Recht oder (formell) zu Unrecht die Registrierung widerrief, tut dem Argument des AG keinen Abbruch. Das Gericht hat ja nicht gesagt, dass alle Dialer per se böse seien - was so auch hier im Forum übrigens keine einstimmige Meinung ist.

4. Die Menge der Threads und Meinungen stellen mehr eine differenzierte Behandlung der Materia dar, als diese in anderen Foren zu finden ist - du kannst ja deine vermutliche Heimat bei Jagin diesbezüglich mal kritisch betrachten ...

5. Dieter Nuhr!
 
Ich darf noch mal erinnern, was Dvill hier gepostet hat:

dvill schrieb:
Damit lässt sich doch gut argumentieren. Für ca. 80% des real existierenden Dialermarktes ist die unseriöse Praxis durch den Beschluss der RegTP bestätigt.

Das Wort "unseriös" steht nirgends in der Entscheidung.

KatzenHai schrieb:
Ob die RegTP zu Recht oder (formell) zu Unrecht die Registrierung widerrief, tut dem Argument des AG keinen Abbruch. Das Gericht hat ja nicht gesagt, dass alle Dialer per se böse seien - was so auch hier im Forum übrigens keine einstimmige Meinung ist.

Das AG hat doch gerade KEINE Meinung dazu! Bitte einfach einmal LESEN. Nur dvill will daraus ableiten und kommentiert mit "unseriös".


KatzenHai schrieb:
4. Die Menge der Threads und Meinungen stellen mehr eine differenzierte Behandlung der Materia dar, als diese in anderen Foren zu finden ist - du kannst ja deine vermutliche Heimat bei Jagin diesbezüglich mal kritisch betrachten ...

Genau diesen Stil meine ich hier in diesem Forum. Warum soll ich den zu Jagin gehören, nur weil ich kritische Anmerkungen stelle?

Ist es so unbequem, auf diese zu antworten?
 
@Gast

Die 'Wahrheit' von Worten und Sätzen hat auch etwas mit der Realität zu tun.

Und, auch was NICHT gesagt/geschrieben wurde KANN manchmal eine Aussage sein. Vielleicht solltest Du mal Deinen eigenen Tip beherzigen: LESEN!
 
total anonymer Gast schrieb:
Ist es so unbequem, auf diese zu antworten?
Wer im Glashaus sitzt, sollte tunlichst nur mit Wattebäuschen werfen:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=32672#32672
technofreak schrieb:
total anonymer Gast schrieb:
Damit wird immer wieder dem eigentlichen, dem wichtigen Grund dieses Forum geschadet.
Was ist denn dieser Grund? Da bin ich mal gespannt, ob sich das mit der Ansicht der Admin/Mods deckt...

tf
wir sind weiterhin gespannt....
 
Anonymous schrieb:
Das Wort "unseriös" steht nirgends in der Entscheidung.

Der massenhafte Gesetzesverstoss der Mainpean impliziert mangelnde Gesetzestreue und damit Unseriösität. Wer geschäftlich in knapp zwei Monaten hunderttausendfach gegen die Rechtsordnung verstößt, sollte sich Gedanken machen, ob sein Geschäft seriös ist.

Gast schrieb:
Das AG hat doch gerade KEINE Meinung dazu! Bitte einfach einmal LESEN. Nur dvill will daraus ableiten und kommentiert mit "unseriös".

Zurecht zieht er Rückschlüsse von massenhaften Rechtsverstössen auf die Seriösität. Im Gewerberecht zieht man bei zahlreichen Verstössen gegen die Rechtsordnung Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit der Verantwortlichen.

Counselor
 
Counselor schrieb:
Der massenhafte Gesetzesverstoss der Mainpean impliziert mangelnde Gesetzestreue und damit Unseriösität. Wer geschäftlich in knapp zwei Monaten hunderttausendfach gegen die Rechtsordnung verstößt, sollte sich Gedanken machen, ob sein Geschäft seriös ist.

Aha. Aufgrund eines laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, bei dem noch kein Gericht eine Entscheidung gefällt hat, beurteilst Du also die Situation.

Counselor schrieb:
Zurecht zieht er Rückschlüsse von massenhaften Rechtsverstössen auf die Seriösität. Im Gewerberecht zieht man bei zahlreichen Verstössen gegen die Rechtsordnung Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit der Verantwortlichen.

Vgl. o.
 
Mächtig anonymer Gast schrieb:
Aha. Aufgrund eines laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, bei dem noch kein Gericht eine Entscheidung gefällt hat, beurteilst Du also die Situation.

<Was_bin_ich?_Modus>
Gehe ich recht in der Annahme, das Sie über Insiderwissen verfügen? :holy:

</Was_bin_ich?_Modus>

MfG
L.
 
Anonymous schrieb:
Aha. Aufgrund eines laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, bei dem noch kein Gericht eine Entscheidung gefällt hat, beurteilst Du also die Situation.

Ich kann nicht für Counselor, aber für mich sprechen: Ja!

Das mache ich übrigens als Klägervertreter bzw. Beklagtenvertreter von Berufs wegen.
Außerdem erliege ich dieser Versuchung ständig - z.B. wenn ich mich über das neue Buch von Dieter Bohlen äußere, über die Rede von Herrn Hohmann, über die Strafideen der EU wegen des Stabilitätspakts, wegen der Taten eines Osama Bin Laden, ja sogar wegen meiner Einschätzung des Handelns von Adolf Hitler - alles keine rechtskräftigen Schlussurteile.

Das nennt man Meinung!

Guckst du hier: Artikel 5 Grundgesetz.

Ach ja: Die RegTP ist dieser Versuchung übrigens auch erlegen ...
 
Anonymous schrieb:
Aha. Aufgrund eines laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, bei dem noch kein Gericht eine Entscheidung gefällt hat, beurteilst Du also die Situation.

Nein

Ich beurteile die Situation aufgrund Kenntnis des Dialers und aufgrund

- § 43 b TKG
(5) Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden, von ihr vorgegebene Mindestvoraussetzungen erfüllt sind und ihr gegenüber schriftlich versichert wird, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist. Programmänderungen führen zu einer neuen Registrierungspflicht. Die Regulierungsbehörde regelt die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens und den Inhalt der abzugebenden schriftlichen Versicherung.
- Amtsblattverfügungen über die von der RegTP vorgegebenen Mindestvoraussetzungen und Erläuterungen
Dabei wird eine bewusste Texteingabe gefordert, und die Wahl der einzugebenden, eine Zustimmung signalisierenden Zeichenfolge dem Anbieter überlassen. Als Beispiel hierfür wird die Texteingabe der Wortes „ja“ genannt. (Klammerzusatz in Punkt 1.1.; Seite 835). Für eine explizite Zustimmung ist es also erforderlich, dass der Nutzer eine
Zeichenfolge, mittels der Tastatur, durch Mausklicks auf einer am Bildschirm angezeigten Tastatur oder durch Verwendung sonstiger Vorrichtungen zur Zeicheneingabe am Endgerät, eingibt. Nicht ausreichend ist es, wenn der Nutzer seine Zustimmung durch das Anklicken, auch mehrerer, Buttons, selbst wenn diese standardmäßig nicht auf Zustimmung eingestellt sind, zum Ausdruck bringt.

Warum soll ein Dialer, dessen Registrierung erst im Moment des Downloads beantragt wird und der demzufolge erst - den Angaben eines Tonnos Berlin zufolge - erst zwei Wochen nach der Einwahl registriert wird und bei dem dazu noch ein Klick auf einen Button zur Anwahl ausreicht, gesetzeskonform sein?

Counselor
 
Counselor schrieb:
Warum soll ein Dialer, dessen Registrierung erst im Moment des Downloads beantragt wird und der demzufolge erst - den Angaben eines Tonnos Berlin zufolge - erst zwei Wochen nach der Einwahl registriert wird und bei dem dazu noch ein Klick auf einen Button zur Anwahl ausreicht, gesetzeskonform sein?
Counselor

Was ist daran - rechtlich betrachtet - nicht in Ordnung. Ich sehe daran keinen Verstoss. Erläutere doch mal, was Du hier für rechtswidrig hälst.
 
Gast schrieb:
Was ist daran - rechtlich betrachtet - nicht in Ordnung. Ich sehe daran keinen Verstoss. Erläutere doch mal, was Du hier für rechtswidrig hälst.
TKG schrieb:
(5) Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden, von ihr vorgegebene Mindestvoraussetzungen erfüllt sind und ihr gegenüber schriftlich versichert wird, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist. Programmänderungen führen zu einer neuen Registrierungspflicht. Die Regulierungsbehörde regelt die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens und den Inhalt der abzugebenden schriftlichen Versicherung.
Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Gast schrieb:
Was ist daran - rechtlich betrachtet - nicht in Ordnung. Ich sehe daran keinen Verstoss. Erläutere doch mal, was Du hier für rechtswidrig hälst.
TKG schrieb:
(5) Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden, von ihr vorgegebene Mindestvoraussetzungen erfüllt sind und ihr gegenüber schriftlich versichert wird, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist. Programmänderungen führen zu einer neuen Registrierungspflicht. Die Regulierungsbehörde regelt die Einzelheiten des Registrierungsverfahrens und den Inhalt der abzugebenden schriftlichen Versicherung.
Dietmar Vill

1. Die Dialer werden registriert. Dabei reicht nach Ansicht der RegTP die Antragstellung aus.

2. Die Erklärungen werden abgegeben.

3. Die Mindestvoraussetzungen sind eingehalten.

4. Erst dann wird es - nach Deinen Angaben - zur Benutzung freigegeben.

Wo ist also die Rechtswidrigkeit?
 
Anonymous schrieb:
1. Die Dialer werden registriert. Dabei reicht nach Ansicht der RegTP die Antragstellung aus.
:vlol: Das TKG stellt nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung ab, sondern auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Registrierung.
TKG schrieb:
Anwählprogramme über 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummern (Dialer) dürfen nur eingesetzt werden, wenn diese vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden

Aus der Gesetzesbegründung schrieb:
Zu Absatz 5) Um die massiven Missbräuche durch den Einsatz von Anwählprogrammen (Dialer) zu bekämp-fen, sollen diese vor der Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden ... Dienstleistungen dürfen nur über vorab registrierte Dialer angeboten und abgerechnet werden.

Äußerst anonymer Gast schrieb:
3. Die Mindestvoraussetzungen sind eingehalten.

:vlol: Der 'Ja Weiter' Button entsprach nicht den Mindestvoraussetzungen.
RegTP schrieb:
Nicht ausreichend ist es, wenn der Nutzer seine Zustimmung durch das Anklicken, auch mehrerer, Buttons, selbst wenn diese standardmäßig nicht auf Zustimmung eingestellt sind, zum Ausdruck bringt. Diese Anforderungen entsprechen der Amtsblattveröffentlichung, wonach eine bewusste Texteingabe gefordert, die Wahl des einzugebenden, eine Zustimmung signalisierenden Wortes jedoch dem Anbieter überlassen wird.
Gast schrieb:
Wo ist also die Rechtswidrigkeit?
Welchen Rechtfertigungsgrund soll MP denn dafür gehabt haben, Dialer zu registrieren, die durch einen Klick auf 'Ja Weiter' aktiviert werden?

Counselor
 
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