Firstway, Acoreus, Neues von der Staatsanwaltschaft

linsensuppenmann

Frisch registriert
Hallo zusammen,

ich hatte ja schon über mein Problem berichtet (http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1818&highlight=.

Nachdem ich nun Strafantrag u.a. gegen Firstway bei der Staatsanwaltschaft in Lübeck gestellt hatte, habe ich heute eine freudige Nachricht von eben dieser Staatsanwaltschaft erhalten:

Aktenzeichen: 779 Js 31180/03

Ermittlungsverfahren gegen Ralf C. und Jan L. wegen Betruges
Ihr Schreiben vom 01.04.2003

Sehr geehrter Herr ...

Ihre Anzeige ist von der Staatsanwaltschaft Lübeck zu o.g. Aktenzeichen übernommen worden, da hier ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Jan L. und Ralf C. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und anderer Tatbestände geführt wird.
Es sind dabei noch weitere Ermittlungen erforderlich. Mit einem Abschluss der Ermittlungsarbeiten ist deshalb nicht in Kürze zu rechnen.

Wer sich fragt, wer Ralf C. ist, der muss nur eines der Schreiben von Firstway nehmen und ganz unten den Geschäftsführer suchen.

Acoreus meldet sich seit Monaten nicht mehr. Ich denke, die haben keine Lust mehr Geld in dieser Sache einzutreiben. Ausserdem steht da noch die Strafanzeige gegen Acoreus und gegen Acoreus collection service im Raum.

Ich hoffe, das macht Euch ein bißchen Hoffnung. Dies gilt aber nur für Forderungen, die aus Firstway-Rechnungen stammt. Also keine verfrühte Freude!

Haltet die Ohren steif!

Bis denn!
 
da hier ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Jan L. und Ralf C. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und anderer Tatbestände geführt wird.

ob da wohl der ein oder andere strafanzeige erstattet hat? ;) auf jeden fall schon mal eine sehr schöne sache, das...

cu,

sascha
 
Strafantrag gegen Firstway

Hallo könntest du mir genaueres zu deinem Strafantrag gegen Firstway zukommen lassen möchte das gleiche tun dochweiß nicht genau was ich alles brauche bitte um hilfe .....de hast du Mahnbeseidee bekommen was hast du damit getan???

E-Mail Adresse gelöscht,.Wenn sich ein Benutzer hier angemeldet hat (hierzu reicht bereits
eine gültige Email-Adresse), so ist durch dessen Aktivierung des Accounts sichergestellt, dass
es sich bei der angegebenen Mailadresse um seine Mailadresse handelt. Nun kann der User noch
in seinem Profil die Zusendung von Emails "zulassen" (und dem Erhalt von Emails anderer
User steht nichts mehr im Weg). tf /Moderator
 
Mail

@linsensuppenmann

Auch ich wäre Dir dankbar, wenn ich eine entsprechende Mail von Dir erhalten würde. Jedes Argument kann entscheidend sein.

Danke. :bussi:
Der Genervte
 
Firstway

Heute letzte Außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung von Firstway bekommen (Bezahlvorgang Masterconnector )

Sachbearbeiter xxxx xxxxxx

will auf keinen Fall bezahlen.

Bitte um Erfahrungsberichte !!!


Danke Gruß Gucky

[Virenscanner: Namen gemäß NUB gelöscht]
 
@ Gucky

Als ersten Schritt empfehle ich:

http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html

Dort vor allem dem Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welche nicht. Das sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:

Vgl. § 15 Abs. 2 TKV

(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, daß die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.

Musterschreiben für den Widerspruch: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html

Einen ganz konkreten Fall findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.

Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545
 
Neues von Firstway

Moin,Moin!
Auch ich habe Samstag ein Lebenszeichen von Firstway erhalten - an einer fiesen Antwort bastel ich gerade!
Wer einmal einen Blick auf das Schreiben werfen möchte:
Seite 1: http://wvbg.bndlg.de/~max/firstway/firstway1.jpg
Seite 2: http://wvbg.bndlg.de/~max/firstway/firstway2.jpg
Interessant finde ich, dass Acoreus scheinbar mit dem Unternehmen nicht mehr zusammenarbeitet!

Ich dachte mir ich schicke denen mal den selben Inhalt wie Acoreus...
habt ihr noch ein paar nette Spitzfindigkeiten die ich noch einbauen koennte?
Dachte da primaer an folgende Punkte:
- bin bereit zu zahlen, sollte sich nachweisen, dass rechtmaessig ein auch von mir gewollter Vertrag zu stande gekommen ist
(in einem anderen Schreiben war das so schoen mit:
"Alle eventuell gegen meinen Willen geschlossenen Verträge fechte ich wegen arglistiger Täuschung an. Ebenso widerrufe ich eventuell geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Zudem erklärte ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen." umschrieben)
- Hinweis auf Zahlungsverweigerung wg. schebenden Verfahren
- Meiner Bitte nach Nachweis der Abrechungsgenaugigkeit wurde noch nicht nachgekommen (§ 16 TKV).
- Dialer entsprach nicht Vorgaben der FST
- Hinweis auf Wucher und v.a. § 312e BGB Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Hinweis auf Anzeige wg. SchuFa bzgl. gefaehrung der kreditwuerdigkeit

Dachte ich koennte da vielleicht ein Musterschreiben zusammenbasteln, dass dann alle verwenden koennen! Wieso soll sich jeder selbst die Arbeit machen?

Wie sieht das eigentlich mit den Fristen aus? Die setzen mir eine Reaktionsfrist bis Donnerstag! Ist das nicht viel zu kurz?
 
Mit ner Abtretungsurkunde gemäß § 410 BGB kann ich die ja glaube ich nicht mehr aergern ... Firstway ist ja der eigentliche Dialer-"Dienstleister" und der hatte ja Acoreus geben das Geld zu holen ... oder wie seht ihr das?

Was ich mich halt v.a. frage, ist ob die kurze Frist von weniger als 7 Tagen nicht zu kurz sind? Ich meine, ich muss doch auch eine angemessene Zeit zum Reagieren bekommen ... und nur 3 Werktage sind da schon etwas knapp, oder?
 
nach langer Zeit

Hallo,

ich bin auch seit langen dabei, und dachte eigentlich die Sache ist gegessen. Hab auch schon damals fleißig das Forum hier studiert.

Ende Dezember 2002 soll ich mich eingewählt haben (89€),
nach einigigem schriftwechsel und einem Widerspruch an acoreus per Einschreiben am 11.03.03!!! habe ich nichts mehr gehört. Heute kam die "letzte außergerichtliche" Aufforderung zu zahlen von firstway. Gibt es schon eine Art Musterschreiben, das ich denen um die Ohren hauen kann, oder sonstige Erfahrungen mit so einer sehr späten Reaktion?
 
alaska schrieb:
Was ich mich halt v.a. frage, ist ob die kurze Frist von weniger als 7 Tagen nicht zu kurz sind? Ich meine, ich muss doch auch eine angemessene Zeit zum Reagieren bekommen ... und nur 3 Werktage sind da schon etwas knapp, oder?

2 Anmerkungen:

Grundsätzlich gilt: Geld hat man zu haben. Für reine Zahlungsfristen reichen also Fristen von 1 Woche aus, da sowohl die Banken als auch der solvente Schuldner solche Fristen schaffen - und der Schuldner grundsätzlich auch zu schaffen hat, da er ja die Bezahlung der bestellten Leistung hat kommen sehen können.

Für Reaktionen anderer Art gilt: Eine Frist muss "angemessen" sein, unangemessene Fristen werden durch entsprechend angemessene ersetzt.

3 Werktage für eine schriftliche Erklärung ist sicherlich zu knapp, wenn es um einen Verbraucher in Bezug auf seine Einwände im Verhältnis zu einem Unternehmer geht. Aber der Druck ist gewünscht - welcher Verbraucher ist lässig und wartet entspannt, wenn eine Frist mit böser Drohung (am besten über das Wochenende, wo auch kein Rechtsberater zur Verfügung steht) gesetzt wird? Die Angst der leute für unberechenbaren Folgen wird hier gezielt genutzt, um psychisch das Ziel (Schuldanerkenntnis) zu erreichen.

Also: Wenn gezahlt werden muss, reicht die Frist gff. aus. Wenn nicht, ist sie zu kurz.

Aber meistens folgt ja auf die allerletzte vorgerichtliche Mahnung ohnehin noch eine allerallerallerletzte vorgerichtliche Mahnung ... :rofl:
 
Nabend,
wieso macht Firstway die Beträge denn selber geltend ? Verbindungsnetzbetreiber war doch wohl die Fa. Inteligence, wenn überhaupt haben die doch einen Anspruch und nicht der Dienstanbieter selbst. Es müßte Firstway jetzt eine Abtretung von Inteligence vorlegen, insbesondere da ja die vollen Verbindungsentgelte (also ohne zwischen Verbindungsleistung und Dienstleistung zu trennen) geltend gemacht werden.
Grüsse
Teleton
 
Re: Neues von Firstway

alaska schrieb:
Moin,Moin!
Auch ich habe Samstag ein Lebenszeichen von Firstway erhalten - an einer fiesen Antwort bastel ich gerade!
Wer einmal einen Blick auf das Schreiben werfen möchte:
Seite 1: http://wvbg.bndlg.de/~max/firstway/firstway1.jpg
Seite 2: http://wvbg.bndlg.de/~max/firstway/firstway2.jpg
Interessant finde ich, dass Acoreus scheinbar mit dem Unternehmen nicht mehr zusammenarbeitet!

Hallo,
auch ich habe ein Lebenszeichen ( genau dasselbe!!) erhalten.
Momentan arbeiten die wohl den Dezember 2002 auf.
Deine Idee ein Schreiben zu basteln finde ich gut.
Auf dieses Schreiben braucht man m.E. nicht zu reagieren - anders jedoch beim gerichtlichen Mahnbescheid.
Habe mich auch gewundert, dass die Aufforderung nicht von Acoreus kam.

Die Drohung mit der Schufa finde ich ärgerlich.
Machts gut!
 
schufa

ist es denn nicht so, daß bei der schufa nur einträge vorgenommen werden können, wenn ein vollstreckbarer titel vorliegt?!
sonst könnte ja jeder jedem eins auswischen! also, ich denke, das ist eine kindische drohung!

im übrigen halte ich mich mit meinem widerspruch nur an in-telegence c/o acoreus ag in köln, weil das name und adresse der rechnungslegung ist.
in der liste der regulierungsbehörde tritt unter meiner eingegebenen 0900er nummer im übrigen nicht in-telegence, sondern eine nummerndirekt gmbh auf, mit gleicher adresse wie in-telegence.
mfg
;)
 
Teleton schrieb:
Nabend,
wieso macht Firstway die Beträge denn selber geltend ? Verbindungsnetzbetreiber war doch wohl die Fa. Inteligence, wenn überhaupt haben die doch einen Anspruch und nicht der Dienstanbieter selbst. Es müßte Firstway jetzt eine Abtretung von Inteligence vorlegen, insbesondere da ja die vollen Verbindungsentgelte (also ohne zwischen Verbindungsleistung und Dienstleistung zu trennen) geltend gemacht werden.
Grüsse
Teleton

Ob die Firstway das Inkasso selbst übernehmen kann, kommt darauf an, ob die IN-Telegence gegenüber dem Kunden Wiederverkäufer war, oder ob die IN-Telegence als Teilnehmernetzbetreiber (Teilnehmer=Dienstanbieter) dem Betreiber des Mehrwertdienstes die Anrufe nur zugeführt hat.

Entscheidend ist wieder, wer die Tarifhoheit hat. Setzt die IN-Telegence das Entgelt für den Dienst gegenüber dem Anrufer fest, und kehrt eine Provision an die Firstway aus, dann hat die Firstway keine Forderung gegen den Anrufer, sonder nur die IN-Telegence. Aber: Dieses Modell kann eigentlich nur die Telekom betreiben, die IN-Telegence ist hier meist nur terminierender Teilnehmernetzbetreiber auf seiten des Dienstanbieters ohne eigene Ansprüche an den Anrufenden. Allerdings kehrt die IN-Telegence einen Teil ihrer Vergütung an den Dienstanbieter aus.

Anders, wenn die Firstway das gesamte Entgelt dem Endkunden gegenüber festsetzt. Dann allerdings muß die Firstway ein Verbindungsentgelt an die IN-Telegence zahlen, die ihrerseits wieder Verbindungsentgelte an den nächsten zwischengeschalteten Verbindungsnetzbetreiber zu zahlen hat. Wenn es so ist, dann liegt das Inkassorisiko bei der Firstway.

Im Offline Billing sieht es wohl so aus:

Der Dienstanbieter legt die Vergütung fest, und teilt sie IN-Telegence mit.
Wenn die Telekom die Vergütung für einen Anruf vereinnahmt, zahlt sie die Vergütung an die IN-Telegence aus, die sie wieder an den Dienstanbieter weiterleitet.

Das Forderungsausfallrisiko trägt der Dienstanbieter.

Das Inkasso wird über das bekannte Clearinghouse abgewickelt, aber nur in Absprache mit der In-Telegence. Verweigert die IN-Telegence oder Acoreus die gerichtliche Geltendmachung, dann muß die Firstway selbst tätig werden.

http://www.intelegence.de/pdf/0900_FlexibleRate_BGB.pdf

Im Offline Billing hat die Firstway einen Anspruch gegen den Endkunden.

Allerdings

Die IN-Telegence betreibt wohl für den Dienstanbieter 'unechtes Factoring'. dh die IN-Telegence finanziert das Geschäft durch eine Art Kredit an die Firstway vor, und nimmt einen Sicherungseinbehalt. Das bedeutet, daß die gegen den Kunden offene Forderung erfüllungshalber von Firstway an In-Telegence abgetreten war.

Also dürfte seitens der Firstway noch der Nachweis einer Rückabtretung zu erbringen sein.

Counselor
 
hallo an alle von vor ein paar monaten und an die neuen.
ich dachte auch schon die sache waere zu ende und die jungs von firstway haetten sich mit ihrem ach " so hart und ehrlich verdienten geld" auf die bahamas abgesetzt. aber entweder riecht es noch nicht oder die kriegen den hals einfach nicht voll. will sagen , habe auch das schuldanerkenntnis von firstway bekommen. die sind jetzt uebrigens schon im januar 03 angelangt. scheint so als taeffen sich jetzt langsam alle wieder. ich hatte auch schon strafanzeige gestellt ( vor ca 5-6 monaten) und werde morgen wohl das neue schreiben wieder bei der polizei einreichen . leider habe ich kein az. von der staatsanwaltschaft , da das bei uns erst nach abschluss des verfahrens ( mit einem einstellungsbescheid) den beteiligten mitgeteilt wird.

eine wichtige frage aber um der polizei und den staatsanwaltschaften die arbeit zu erleichtern : weiss irgendwer welche Staatsanw. die federfuehrende ist , bzw welche ermitteln denn alle? sonst wird nachher so viel ermittelt und der von firstway faellt durch das netz getreu dem motto - viele koeche verderben den brei- bis dann und ich schaetze bald werden sich alle hier wieder treffen
 
R.Hood schrieb:
eine wichtige frage aber um der polizei und den staatsanwaltschaften die arbeit zu erleichtern : weiss irgendwer welche Staatsanw. die federfuehrende ist , bzw welche ermitteln denn alle? sonst wird nachher so viel ermittelt und der von firstway faellt durch das netz getreu dem motto - viele koeche verderben den brei- bis dann und ich schaetze bald werden sich alle hier wieder treffen

Ammersbek liegt im Bezirk der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lübeck. Zuständig ist die Kripo Ahrendsburg.

http://193.101.67.34/landesrecht/300-10.htm

Code:
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck
Travemünder Allee 9
23568 Lübeck
Tel: 0451 / 3710
Fax: 0451 / 3711399
Email: [email][email protected][/email]

Counselor
 
Zurück
Oben