falsche emule setup datei

A

Anonymous

hallo leute hatte mir bei chip versehenlich ne falsche emule setup datei gezogen und installiert und schon war es passiert, in-telegence ag schlug mit 69 € zu buche. werde mal versuchen den betrag bei der telekom zu stonieren.
 
Bei Chip dürfte wohl nicht ganz richtig sein. Zumindest kann ich mir das nicht vorstellen.

Kann es nicht sein, dass Du auf Chip.de nach "emule" gesucht hast und Du dann unter "Treffer im Web - Gesponsorte Suchergebnisse powered by Overture" statt "Treffer bei CHIP Online" einen Link angeklickt hast? Dann landest Du nämlich auf einer bekannten Dialer-Seite (www.emule.b*z).
 
Ganz schön listig.
Bei dem Link steht ganz groß
Neue Version!
eMule 0.29a Download
Ist ja eine ganz dolle Verarsche.

Aus so was ähnliches bin ich auch schon mal gestoßen.
Zum Beispiel mal einen Tippfehler bei "Yahoo" gemacht.
"Yahoo" mit einen "o" :o
 
mcGuyver schrieb:
hallo leute hatte mir bei chip versehenlich ne falsche emule setup datei gezogen und installiert und schon war es passiert, in-telegence ag schlug mit 69 € zu buche. werde mal versuchen den betrag bei der telekom zu stonieren.


und was genau machst du mit emule? kostenlose Spiele? oder noch besser: share´st Du kleine Filmchen (ab18)?

dialtroll
 
Dialtroll schrieb:
und was genau machst du mit emule? kostenlose Spiele? oder noch besser: share´st Du kleine Filmchen (ab18)?
Wenn Du nichts Sinnvolles beizutragen hast, dann troll Dich lieber. Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Egal was Du hier unterstellst.
 
@Dialtroll

Drei Postings=dreimal Provokation, da bleibt für Spekulationen kaum Raum. Welchen Dialer setzt du denn
ein? Einen schönen vollautomatischen? AGBs in 2 Punkt, oder überhaupt keine? Wie hoch ist denn der Tarif?
cp

PS: Dialtroll ist ein gelungener Nick, besser hättest du dich gar nicht nennen können :bandit
 
dialertroll

@Captain Picard,

im Forum des Gewerbes werden Nutzer von Dialern gelegentlich als "notgeile Wi***er" eingestuft.

Jeder ziehe seine eigenen Schlussfolgerungen aus diesen Einlassungen dieser Internetl*den!

Gruss
Raimund
 
Raimund schrieb:
im Forum des Gewerbes werden Nutzer von Dialern gelegentlich als "notgeile Wi***er" eingestuft.

Daß das Weltbild dieser Knaben etwas "verzerrt" ist , kann kaum verwundern, genau so wenig , wie die Damen
des horizontalen Gewerbes zwangsläufig ein verzerrtes Bild von der männlichen Bevölkerung haben.

Nur wird eben (normalerweise) kaum jemand mit Gewalt in ein Bordell geschleppt und da liegt der kleine
Unterschied zu den unseriösen Dialern, die schleppen eben Kunden, ob sie wollen oder nicht
in irgendwelche Gefilde , lassen sie im Regen stehen und verlangen auch noch Geld dafür 8)

cp
 
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es ein Urhebergesetz auch in DE gibt. Wer also mit EMULE,KAZAA usw spielt, sollte den Rechner säubern bevor er den PC der Polizei übergibt. Sonst übergibt sich nacher der EMULE/Kazaa-Nutzer.
Was ist an diesem Hinweis provokant? Kostenlos Windows, Games und DVD´s zu tauschen ist doch jedem seine Sache. Sich dann allerdings aufzuregen wenn der betrogene "Betrüger" Kohle zahlen soll.......

Frei nach dem Motto: Anruf bei Microsoft Deutschland:" Ehjjjj. Ich hab doch XP eben mit Kazaa gezogen. Wieso muss ich da keine Aktivierung vornehmen. Ich will doch SUPPORT". Microsoft Deutschland darauf: "Wo genau wohnen Sie? Gehen Sie schon mal zur Tür....."

Gruß
der Dialertroll
 
Dialtroll schrieb:
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es ein Urhebergesetz auch in DE gibt. Wer also mit EMULE,KAZAA usw spielt, sollte den Rechner säubern bevor er den PC der Polizei übergibt. Sonst übergibt sich nacher der EMULE/Kazaa-Nutzer.
Was ist an diesem Hinweis provokant? Kostenlos Windows, Games und DVD´s zu tauschen ist doch jedem seine Sache. Sich dann allerdings aufzuregen wenn der betrogene "Betrüger" Kohle zahlen soll.......

Frei nach dem Motto: Anruf bei Microsoft Deutschland:" Ehjjjj. Ich hab doch XP eben mit Kazaa gezogen. Wieso muss ich da keine Aktivierung vornehmen. Ich will doch SUPPORT". Microsoft Deutschland darauf: "Wo genau wohnen Sie? Gehen Sie schon mal zur Tür....."

Gruß
der Dialertroll

Das Urhebergesetz verbietet aber nicht das Herunterladen dieser Dateien. Es verbietet nur den Upload.

Gruß
Comedian
 
Comedian1 schrieb:
Das Urhebergesetz verbietet aber nicht das Herunterladen dieser Dateien. Es verbietet nur den Upload.
Entschuldigung, das ist aber schlicht falsch.
Bei Software ist schon das Anfertigen einer unberechtigten Kopie ein Verstoß.
Die von Dir angesprochene Ausnahme gilt ausschließlich für Audio und Video.
Und hier ist man auch am Überarbeiten.
 
Heiko schrieb:
Entschuldigung, das ist aber schlicht falsch.
Bei Software ist schon das Anfertigen einer unberechtigten Kopie ein Verstoß.
Die von Dir angesprochene Ausnahme gilt ausschließlich für Audio und Video.
Und hier ist man auch am Überarbeiten.
:dafuer:

...im übrigen wird allein das Speichern einer downgeloadenen und urheberrechtlich geschützten Datei auf der Festplatte bereits als Verstoß gegen geltendes Recht angesehen, sobald es sich nicht um eine Sicherungskopie von rechtmäßig erworbenen Dateien handelt (Ansicht der StA München).
 
anna schrieb:
Heiko schrieb:
Entschuldigung, das ist aber schlicht falsch.
Bei Software ist schon das Anfertigen einer unberechtigten Kopie ein Verstoß.
Die von Dir angesprochene Ausnahme gilt ausschließlich für Audio und Video.
Und hier ist man auch am Überarbeiten.
:dafuer:

...im übrigen wird allein das Speichern einer downgeloadenen und urheberrechtlich geschützten Datei auf der Festplatte bereits als Verstoß gegen geltendes Recht angesehen, sobald es sich nicht um eine Sicherungskopie von rechtmäßig erworbenen Dateien handelt (Ansicht der StA München).

:abgelehnt:

Es ist richterlich in Deutschland noch nicht geklärt, ob die Downloads gegen § 16 II UrhG verstossen. Die Rechte der Urheber aus § 16 II UrhG werden nämlich durch die Schrankennorm der §§ 53, 54 UrhG aus verfassungsrechtlichen Gründen eingeschränkt. Die User der P2P Börsen haben nämlich ebenfalls verfassungsrechtliche Positionen, die ein Download zu privaten Zwecken gestatten. Der Gesetzgeber hat das mit der Novelle des UrhG zum 1.1.2003 auch nicht eingeschränkt.

Der Auffassung der StA München läßt sich aber noch einiges mehr entgegenhalten.


Gruß
Comedian
 
Gem. § 69c UrhG liegt die Kopie (außer Sicherheitskopie gem § 69d) unter einem Erlaubnisvorbehalt.
Insofern gehen diese speziellen Regelungen den allgemeinen des § 53 UrhG vor.

So sehen übrigens auch die Staatsanwaltschaften.
 
Comedian1 schrieb:
Es ist richterlich in Deutschland noch nicht geklärt...
Comedian

...aber die StA und Polizeien arbeiten denn doch vorsorglich (nicht generell aber doch in Einzelfällen) gegen den User, weil: ...vielleicht kömmet da ja mal eine Klärung daher! Dem User selbst dürfte das natürlich ein arger Dorn im Auge sein - Rechner (zumindest vorerst) weg, CD´s sichergestellt/beschlagnahmt und zur GVU geschickt, polizeilich mit Deliktbeschreibung in den Akten geführt.
 
Da relativ viele Verfahren im Strafbefehlsverfahren abgeschlossen werden, ist die Sichtweise der Gerichte erst mal nicht relevant...
 
Heiko schrieb:
Gem. § 69c UrhG liegt die Kopie (außer Sicherheitskopie gem § 69d) unter einem Erlaubnisvorbehalt.
Insofern gehen diese speziellen Regelungen den allgemeinen des § 53 UrhG vor.

So sehen übrigens auch die Staatsanwaltschaften.

§ 69c UrhG betrifft ausschliesslich Computerprogramme

http://transpatent.com/gesetze/urhg11.html#69c

Es gibt ein Rechtsgutachten der Uni Tübingen, das die Ansicht der StA klar widerlegt.

Lädt ein Peer aus Deutschland von einem anderen Nutzer Filme oder Musik aus dem Netz greift bei einem privaten Zweck § 53 UrhG ... Der Downloader nimmt ausschliesslich eine Vervielfältigungshandlung im Sinne
des § 16 II UrhG vor, welche von § 53 I UrhG zum privaten Gebrauch für zulässig erklärt wird ... Auch der Download aus dem Internet ist in Deutschland nach den kommenden Änderungen im Urheberrecht zum 1.1.2003 zulässig.

Gruß
Comedian
 
Heiko schrieb:
Da relativ viele Verfahren im Strafbefehlsverfahren abgeschlossen werden, ist die Sichtweise der Gerichte erst mal nicht relevant...
http://www.123recht.net/article.asp?a=391
Der Strafbefehl
Ein Strafbefehl dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens.
Es soll möglichst schnell, kostengünstig und ohne aufwendige Hauptverhandlung
zu einer Sanktion (im Sinne einer Verurteilung) kommen.
Durch den Strafbefehl werden dem Beschuldigten Strafen auferlegt, ohne dass der
Beschuldigte dazu angehört wird oder es zu einer gerichtlichen
Verhandlung kommt.
Insoweit wird hier der Grundsatz des richterlichen Gehörs durchbrochen:
Normalerweise muss jeder Betroffene vor einer nachteiligen richterlichen Entscheidung
gehört werden. Handelt es sich aber um einfache bzw. offensichtliche Fälle, kann der
Strafbefehl ergehen, ohne gerichtliche Verhandlung und Stellungnahme des Beschuldigten.
Man beachte die Formulierung: einfache bzw. offensichtliche Fälle!!!

Es ist schon etwas problematisch, daß hier aus Kostengründen die strikte Trennung von
Executive, Legislative und Jurisdiktion verwässert wird.

http://www.gewaltenteilung.de/
http://www.bund.de/Hintergrund/Deutsche-Demokratie/Parlament/Bundestag/Gewaltenteilung-.4691.htm

Was Staatsanwälte in ihrem manchmal erheblich über das Ziel hinausschießenden
Ermittlungseifer anrichten können, gibt es mehr als genug Beispiele für und zwar mit fatalen
Folgen für den Betreffenden und sein Umfeld. Jüngstes Beispiel im Spiegel 26 auf Seite 17 nachzulesen.
In diesem Fall muß sich sogar das Verfassungsgericht damit beschäftigen
Jupp
 
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