Der Strafbefehl
Ein Strafbefehl dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens.
Es soll möglichst schnell, kostengünstig und ohne aufwendige Hauptverhandlung
zu einer Sanktion (im Sinne einer Verurteilung) kommen.
Durch den Strafbefehl werden dem Beschuldigten Strafen auferlegt, ohne dass der
Beschuldigte dazu angehört wird oder es zu einer gerichtlichen
Verhandlung kommt.
Insoweit wird hier der Grundsatz des richterlichen Gehörs durchbrochen:
Normalerweise muss jeder Betroffene vor einer nachteiligen richterlichen Entscheidung
gehört werden. Handelt es sich aber um einfache bzw. offensichtliche Fälle, kann der
Strafbefehl ergehen, ohne gerichtliche Verhandlung und Stellungnahme des Beschuldigten.