Heiko schrieb:Da relativ viele Verfahren im Strafbefehlsverfahren abgeschlossen werden, ist die Sichtweise der Gerichte erst mal nicht relevant...
Einem solchen Strafbefehl (Filmdownload) würde ich klar widersprechen. Die Rechtsauffassung der StA ist klar angreifbar.
Gruß
Comedian