Sehr geehrte/r XXXXXX XXXX,
Sie haben Einwendungen gegen die vorbezeichnete Mahnung erhoben und dabei vorgetragen, dass Sie sich zu keinem Zeitpunkt bei angemeldet haben, um eine kostenpflichtige Leistung in Anspruch zu nehmen. Wir bedauern sehr, dass es Unstimmigkeiten bei Ihrem Vertragsverhältnis gibt und sind bemüht, alles Notwendige zu veranlassen, um den Sachverhalt aufzuklären.
Es ist Teil des Rechtsverkehrs im Internet, dass die handelnden Personen gelegentlich nicht ohne weiteren Aufwand eindeutig identifiziert werden können. Dies führt dazu, dass regelmäßig Bestellungen mit fremden Namen aufgegeben werden oder aber auch die eigene Inanspruchnahme von Leistungen nachträglich geleugnet wird. Wir möchten daher jedem Anhaltspunkt für eine missbräuchliche Nutzung nachgehen und bitten Sie hierzu um Ihre Mithilfe.
Zunächst sollte jedoch klargestellt werden, ob Ihre Einwendung rechtlicher oder tatsächlic her Natur ist. Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass Nutzer, die sich zunächst selbst bei [noparse]http://www.fahrschulquiz.com/"][/noparse]angemeldet haben, dabei jedoch die Vertragsbedingungen, insbesondere die Entgeltlichkeit der Leistung übersehen haben, die Anmeldung insgesamt bestritten haben, was erst in dem daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren aufgedeckt werden konnte. Sofern Sie also Einwendungen gegen den Vertragsinhalt, beispielsweise die Höhe der Gebühren, Laufzeit, Widerrufsrechte o. ä. haben, die eigentliche Anmeldung jedoch nicht bestreiten wollen, sollten Sie uns dies rechtzeitig mitteilen.
Wenn Sie weiterhin davon ausgehen, dass ein Dritter unter missbräuchlicher Nutzung Ihres Namens, Adresse und/oder Bankverbindung eine Anmeldung bei [noparse]www.Fahrschulquiz.com[/COLOR][/noparse] durchgeführt haben sollte, werden wir hierzu weitere Ermittlungen einleiten.
Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Internet unter Angabe eines falschen Namens stellt regelmäßig einen versuchten oder vollendeten Betrug gemäß § 263 StGB dar, der bei Ermittlung der Täter mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.
Wir erstatten daher in den Fällen eines begründeten Verdachtes Strafanzeige durch unsere Vertragsanwälte gegen unbekannt, wobei wir alle uns vorliegenden Daten aus dem Anmeldeprozess an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeben. Für Ihren Fall liegen uns die folgenden Informationen vor:
Vorname: XXX XXX, Strasse: xxx xx, PLZ: XXXXX, Ort: XXX, Land: Deutschland, AnmeldeIP: XX.XXX.XXX.XX, Anmeldezeitpunkt: ##AnemldeDateTime##, Anmeldung auf [noparse]www.Fahrschulquiz.com[/noparse]
Die Erfahrung zeigte, dass anhand dieser Daten zumindest ermittelt werden kann, von welchem Computer die Anmeldung durchgeführt wurde. Soweit der Anschlussinhaber bei einer polizeilichen Vorladung keine Angaben zur Täterschaft macht, können je nach Gerichtsbezirk auch Hausdurchsuchungen angeordnet werden. Im Anbetracht dieser für den Betroffenen sehr einsc hneidenden Maßnahmen und zur Vermeidung von Überraschungen im Ermittlungsverfahren möchten wir Sie erneut bitten, genau zu prüfen, ob die Anmeldung möglicherweise von Ihrem eigenen Computeranschluss möglicherweise durch einen Familienangehörigen oder Bekannten ausgeführt wurde.
Anschließend möchten wir Sie bitten, Ihre Angaben zu dem Sachverhalt zur Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft an Eides Statt zu erklären. Wir müssen Sie darauf hinweisen, dass eine falsche Angabe an Eides Statt auch bei fahrlässiger Tatbegehung mit erheblicher Strafe bedroht ist. Wir benötigen Ihre Erklärung, bei der Sie sich des beigefügten (siehe unten) Formulars bedienen können, im unterschriebenen Original.
Sofern wir innerhalb von 7 Tagen keine Erklärung erhalten, gehen wir davon aus, dass der Sachverhalt in Ihrer Sphäre geklärt werden konnte und die zunächst bestrittene Forderung ausgeglichen wird. Sicherlich können wir Ihnen in diesem Fall mit einer Ratenzahlung weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Proinkasso Team