Angeblich eben nicht.
Der Absender hat ja mit der Überweisung eine Willenserklärung abgegeben, über die sich die Banken nicht einfach hinweg setzen können.
Der Miet-Überweiser hat zwar einen Anspruch auf das Geld, aber einfach holen kann er es nicht. Er muß es von Dir einfordern (und ggfs einklagen).
Der Absender hat ja mit der Überweisung eine Willenserklärung abgegeben, über die sich die Banken nicht einfach hinweg setzen können.
Der Miet-Überweiser hat zwar einen Anspruch auf das Geld, aber einfach holen kann er es nicht. Er muß es von Dir einfordern (und ggfs einklagen).