Erfahrungen mit Premium SMS?

Rückforderung der grundgebühr während Sperre?

Hallo,

ich habe noch auf eine Antwort bzgl. des Rechts auf Rückforderung der Sperr- und Grundgebühr während Sperre gewartet... leider kam bisher nichts. Jetzt muss ich aber dringend die Rückbuchung in Auftrag geben - nicht, dass ich wieder die deadline überschreite! Ohne große Gesetzesrechereche kann man den Standpunkt sicher vertreten, dass die Grundgebühr ohne Nutzungsmöglichkeit unrechtmäßig berechnet wurde.

Bei der Sperrgebühr könnte man zwar argumentieren, dass die Sperre mich ja davon abgehalten hat, weitere Kosten zu verursachen, aber das hat die Information über diese PremiumSMSKosten alleine ja auch schon! Von der Rückforderung sehen ich trotzdem erstmal ab. Falls O2 mich aber ein weiteres mal sperrt, werde ich diese im Rahmen der Schadensersatzansprüche geltend machen.


Viele Grüße und guten Rutsch :-)
klf
 
Re: Klage auf Rückzahlung der Sperrgebühr und/oder Grundgebü

klf schrieb:
OK - auch wenn das mit der Berufung auf das strafrechtliche Verfahren wohl nicht so einfach ist oder auch gar nicht geht, werde ich zumindest mal die Zahlung des zweiten Betrags verweigern. Dann muss mich der MehrwertDienstBetreiber verklagen - und ich vermute mal, dass er dann aufgibt, wenn er seine Chancen anhand den aktuellen Urteile ausrechnet. Auf dieser Grundlage werde ich dann wohl auch den ersten Betrag einklagen können. Aber schon klar: das sind zwei unabhängige Verfahren - einmal klagt er, einmal ich. Nur materiell gehts ja um die selbe Sache. KLF
Im Zivilprozess gibt es die Möglichkeit, das Verfahren bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ruhen zu lassen. Es ist also immer besser, nicht gezahlt zu haben. Ruhen lassen bietet auch die Chance, dass wegen des zunehmenden Gegenwindes bis hin zur Geldwäschegefahr das Eintreiben der Forderung unterbleibt.
 
vorherige "Ansage" der PremiumSMS-Kosten erforderl

Hallo,

inzwischen hab ich den PremiumSMS-Betrag zurückbuchen lassen, worauf hin mir O2 natürlich geschrieben hat, dass alles ordnungsgemäß verrechnet worden war - ich also im Unrecht bin und sie das Geld nun von mir zurückfordern. Meinen Anschluss haben sie nun auch gesperrt und mir mitgeteilt, dass sie keinen Einzelnachweiß der SMS erstellen können.

Jetzt hab ich folgende Fragen:
Ich hab nur noch 2-3 von diesen SMS gespeichert. Wie soll ich denn da nachweisen, dass ich in ALL den anderen SMS auch nicht durchschaut haben könnte, dass es sich hier um ein "MehrwertDienst" handelt?

Ich sage ja auch nichts gegen die vermeintlich unkorrekte Abrechnung von O2, aber gegen die Täuschung des MW-Dienstanbieters Rate One. Ich müßte doch eigentlich ihn verklagen. Nun hätte ich aber erwartet, dass O2 dann Rate One verklagt - machen sie aber wohl nicht, weil es einfacher scheint einzelne vermeintlich naive Kunden wie mich einzuschüchtern und so zu dem Geld zu kommen. Sie verdienen ja auch was daran... Aber gibts keine Verordnung (TKV?) die besagt, dass O2 keine "unkorrekten" Geschäft über ihr Netz nicht tolerieren darf?!

Was mir jetzt sehr weiterhelfen würde:
Gibt es eine eindeutig Quelle, die besagt, dass man vorher über die Kosten bzw. die Art und Weise (MW-Dienst) informiert werden muss?!?! Hätte das dann der MW-Dienst Betreiber oder O2 machen müssen?

Ich wäre euch über ein schnelle Antwort sehr dankbar.


Viele Grüße,
KLF
 
Re: vorherige "Ansage" der PremiumSMS-Kosten erfor

klf schrieb:
ch hab nur noch 2-3 von diesen SMS gespeichert. Wie soll ich denn da nachweisen, dass ich in ALL den anderen SMS auch nicht durchschaut haben könnte, dass es sich hier um ein "MehrwertDienst" handelt?
Wenn die gespeicherten Deinen Angaben entsprechen, dann ist das doch schon mal ein guter Hinweis, dass Du nicht totalen Blödsinn erzählst.
 
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