Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

AW: Einschüchterungsfalle my-downloads.de und my-download.de auf Besucherfang

@salzi, - - - mach einfach mit, sofern Du auch betroffen bist!

-Den Rest leite ich schon in die Wege.

Berenike.
 
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mache auch mit diesen [...] das handwerk zu legen

[Ausdruck entfernt. (bh))
 
Einschüchterungsfalle my-downloads.de und my-download.de auf Besucherfang

Auch ich habe heute eine Mahnung von My Downloads erhalten
Angeblicher Vertrag vom 12.09.
E-Mail vom 21.09
Bin aber seit 20,09 im Urlaub gewesen.
Mail heute gelesen.
Möchte denen eigenlich einen Widerruf zukommen lassen.
Habe einen Tex bei der Verbraucherzentrale Berlin gesucht. Aber nichts gefunden.
Könnt Ihr mir mitteilen wo ich einen Text finde.
Danke für Eure Mithilfe

Mirad

---------- Artikel hinzugefügt um 17:22:07 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 17:19:13 ----------

muß noch ergänzen. habe leider meine Adresse angegeben.
Mirad
 
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...so, liebe Freunde und Mitstreiter, bin jetzt schon ganz gut informiert.

1.) wer noch nichts gezahlt hat braucht das tatsächlich auch nicht, einem Inkasso- Fritzen antworten muß er auch nicht. Schon gleich nicht dem sein "Honorar" bezahlen!
Siehe hierzu auch AG Berlin-Mitte vom 01.09.2009 AZ 8 C 118/09.

2.) schaut mal auf swr3.de "Abzocke im Internet" und tragt Euch ggf. ein.

Also: ich warte sogar "sehnlichst" auf diesen möglichen Mahnbescheid !!

Berenike
 
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So, nach 2 email-Mahnungen kam jetzt per Post eine letzte Mahnung über 101 Eu incl Mahnzuschlag.
Als Anlage wurde eine Art Merkblatt beigelegt, in der es u.a. heißt

" ...Daß Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, grundsätzlich wirksam sin,hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 7.11.01 AZ VIII ZR 13/01 entschieden.Die rechtliche Grundlage des mit uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.

Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden, der hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske.

Aucvh über das Widerrufsrecht haben wir sie belehrt... "

Nach der Anmeldung habe ich 2 Tage darauf per Einschreiben/Rückschein meine Anmeldung widerrufen.

In einer Mahnung teilten sie mit, daß die nicht gültig sei.
 
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Jede Kontaktpflege mit denen hat den Informationswert und Sinn wie eine
Unterhaltung über Einsteins Relativitätstheorie mit einem Regenwurm
 
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...Hast Du widersprochen...? --Solltest Du-.

Verwendest Du Firefox - - lade dir den WOT runter, der kostet nix. Ich hab' das gestern gemacht und bin begeistert.


http://www.mywot.com

"wot/web of trust

Berichtet bitte weiter, es ist ist wichtig für uns alle, "die wir so doof zu sein schein mögen auf sowas reinzufallen" - aber ich nicht so dumm sind, sich damit abzugeben !


Berenike
 
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...Hast Du widersprochen...? --Solltest Du-.
Wozu? Wo kein Vertrag existiert, braucht nicht widersprochen werden.
Die Schreibselei findet in diesem Forum keinen Zuspruch

>> http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

auch dazu sind die Meinungen geteilt
http://forum.computerbetrug.de/tech...les-tool-zur-vorbeugung-von-onlinebetrug.html
 
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" ...Daß Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, grundsätzlich wirksam sin,hat der Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 7.11.01 AZ VIII ZR 13/01 entschieden.


Scheint mir eine sehr einseitige Auslegung des BGH-Urteils zu sein.

Meiner Meinung nach sollten gewisse "Herrschaften" dies lieber den Juristen überlassen.
 
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Ja, so einen banalen Stuss schreiben die Anbieter.
Natürlich kann man im Internet Verträge schliessen, genauso wie z.B. im Laden, auf Messen, Märkten, Ausstellungen, an der Haustür, in Kneipen, am Telefon und und und. Dafür braucht man keinen BGH das galt schon im römischen Recht.
Das man einen Vertrag abschliessen kann bedeutet noch lange nicht, dass auch einer zustande gekommen ist.
 
Es geht weiter

So, nachdem alles seit dem 18.8.ruhig war, kam heute die "letzte Mahnung", von der "Deutschen Zentral Inkasso" aus Berlin mit einer Forderung in Höhe von 153,31 €.
Gütig, wie die Herrschaften sind, ist auf der Rückseite das Angebot ja in Raten zu bezahlen!
Nur wenn man genau liest, steht da auch drin, das ich die Forderung anerkenne!!!
In habe ihnen nun meine damalige Stellungnahme an Premium Content und an die obskure Rechtsanwältin als Kopie beigelegt.
Auf zur nächsten Runde.

---------- Artikel hinzugefügt um 10:45:59 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 10:38:39 ----------

Hallo Rookie

Lese erst heute deinen Bericht weil ich unterwegs war.
Sei doch nicht so zappelig.
DIE kommen noch!
Du must dich nur entscheiden was du machst.
Aber vergessen wirst du nicht!
Bei mir ist nun die Forderung auf über 150.-€ gestiegen.
Ich glaube mal es gehört auch zum System alles lange hinzuziehen damit man die Einzelheiten nicht mehr so genau im Kopf hat.
Bleib locker
Gerhard

Hallo Leute!
Hier ist mein Erfahrungsbericht zu den Abzockern von my-downloads.de.
Vor mehreren Monaten wurde ich bei der Suche nach einem Softwarezusatz auf my-downloads.de weitergeleitet. Beim kurzem Überfliegen der Seite sah ich nichts Verdächtiges und registrierte mich, lud aber nichts herunter. Einige Wochen später erhielt ich eine Emailbenachrichtigung über den Ablauf einer Widerspruchsfrist und das Zustandekommen eines Vertrages.
Nach anfänglichem Schock und Ärger über meine Dummheit stellte ich eine Internetrecherche zu my-downloads.de an. Diese ergab, dass dieses Webangebot eine unseriöse Abzocke in großem Stil darstellt, gegen die man sich wehren muss. Den gefundenen Ratschlägen entsprechend reagierte ich nicht auf die Mails und wartete in aller Ruhe auf das erste Mahnschreiben. Nach einigen Wochen erhielt ich dann per Post ein Schreiben, laut dem ich nachweisbar einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen sei, nun für diesen zu zahlen und anderenfalls mit Konsequenzen zu rechnen hätte.
Ich entschied mich dafür, dieses Schreiben zu beantworten und so meinen Ärger über derartige Internetabzocke abzuarbeiten. Meine Antwort umfasste:
- meine Auffassung über den Nichtbestand eines rechtskräftigen Vertrages ohne irgendwelche Aussagen über eine eventuelle Registrierung;
- im Netz recherchierte aussagekräftige Information über dieses Webangebot sowie Einschätzungen von Verbraucherschützern;
- eine gut belegte Gegenargumentation zum Inhalt des Schreibens (Preistransparenz, Widerspruchsfristen, IP-Adresse, ...);
- eine auf Basis der gefundenen Musterschreiben sorgfältig formulierte Widerspruchserklärung.
Die Rückantwort ist ausgeblieben - vielleicht konzentriert man sich dort auf die Fälle mit geringerem Widerstand. Sollte nach der langen Zeit wider Erwarten doch noch etwas passieren, dann melde ich mich wieder. Tschüß!
 
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Nun geht es los! Heute habe ich eine "höfliche " Zahlungserinnerung bekommen. Ich soll doch bitte 96,00 Euro bezahlen.
Soll ich denen schreiben, dass ich auf keinen Fall zahlen werde oder soll ich mich ganz ruhig verhalten ?
Wer gibt mir Auskunft??
Danke!!
 
Woher wissen Internetbetrüger meine IP Adresse?

Habe gestern zum 1. Mal auch so eine böse Mahnung von My-Downloads bekommen, wo ich überhaupt nicht gewusst habe, dass die existieren.
Habe dann dort angerufen und verlangt die sollen mir die E-Mail zusenden
vom 26.06.09 wo sie angeblich mir mein Jahresabo aktiviert haben, weil ich es so im Internet bestellt hätte.
Die Rückantwort kam zwar nicht mit der gewünschten e-mail, sondern eine Auflistung meiner Adresse mit Geburtsdatum und IP Adresse und das ich vom Vertrag nicht zurücktreten kann u.s.w.
Woher haben die meine Adresse und alles und wie kann ich mich dagegen wehren. Unglaublich eine Frechheit ist das. Muß ich jetzt mein e-mail Account zur Sicherheit löschen lassen?
Bitte um Hilfe
Gerlinde Schröter
 
AW: Woher wissen Internetbetrüger meine IP Adresse?

...und wie kann ich mich dagegen wehren. Muß ich jetzt mein e-mail Account zur Sicherheit löschen lassen?

Gar nichts musst Du. Bei einer unberechtigten Forderung hat man keine Rechtspflicht, sich zur Sache äußern zu müssen.

E-Mails mit Drohungen und Mahnungen gehören in den Spamfilter (Filterregel anlegen: alle Mails mit Absender ... => Spamordner oder auch gleich löschen). Mahnpost kommt in die grüne Tonne, oder zurücksenden mit "Annahme verweigert".

Was tun bei einem Mahnbescheid (ist aber extremst unwahrscheinlich)
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Vor Gericht ziehen die nicht.
 
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hallo leute i!
ich habe heute auch eine mail mit zahlungsaufforderung bekommen.
obwohl ich meine konto gar nicht aktiviert habe durch den bestätigungslink.
also solll ich nun garnicht drauf reagieren und die mail löschen?
 
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