Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

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noch eine frage. wenn ich wie hier steht dem mahnbescheid in 14 tagen wiederspreche also mit einem kreuzchen wie hier steht. muss ich es per email schicken oder per post??
Du verwechselst da wohl etwas!
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt immer von einem Amtsgericht.

Du hast wahrscheinlich lediglich das Mahnschreiben des Betreibers oder seines Inkassoschergen erhalten. Das ist Futter für die Altpapiertonne, sonst nichts! :wink:
 
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danke für eure antworten, habe da wohl etwas verwechselt :wall:.

naja kann ja mal passieren :wink:

lg katjes
 
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Opfer von Internetabzocke durch "softwaresammler" - Forum - COMPUTER BILD
Zwischenzeitlich hat sich die Firma Content Services Ltd. in einem Prozessvergleich vor dem Landgericht Stuttgart im Rahmen des von uns betriebenen Kontokündigungsverfahrens dazu verpflichtet, auf ihren Portalen „opendownload.de“ und „softwaresammler.de“ deutlich auf die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Internetdienstleistungen hinzuweisen.

Wir haben uns davon überzeugt, dass vor Anmeldung in den Memberbereich des jeweiligen Anbieters folgender deutlicher Hinweis erscheint:

„Mit Ihrer Registrierung werden Sie Mitglied. Für diese Mitgliedschaft entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 96,00 Euro incl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre, damit Kosten von insgesamt 192,00 Euro."

Sollte die Firma Content Services Ltd. gegen diese vertraglichen Verpflichtungen aus dem Prozessvergleich verstoßen, ist die BW-Bank berechtigt, das Konto unverzüglich zu schließen. Wir gehen davon aus, dass damit die bisherigen Geschäftspraktiken der Firma Content Services Ltd. keinen Bestand mehr haben werden.
 
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Ob der Preishinweis, wie er momentan da steht, "deutlich" ist, darüber kann man geteilter Meinung sein.

Und die Hintereingänge über Google-Ads wurden wohl auch nicht berücksichtigt.
 
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Damit forderst du sie auf, dich zu löschen, wenn sie sich NICHT melden, können sie dir ÜBERHAUPT nichts mehr zu schicken, da du etwas gegen sie in der Hand hast.

Komischerweise hat die Supportadresse der Firma sich heut nicht zurückgemeldet, obwohl sie sich bisher überall sofort gemeldet hat.

Keine Sorge um mich, hab nie was persönliches angegeben, außer dass ich Lehrling im 4. Lehrjahr bin ^^
 
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Hiho,
naja was soll ich sagen? Ich bin auch drauf reingefallen, zum ersten mal.
Ich hab mich jetzt schon einigermaßen darüber Informiert, hier im Forum und auch so, was halt Google so hergab.
Ich habe falsche Adressen angegeben, falsche Namen und bin 16 Jahre alt (somit also nicht Vertragsmündig oder??). In der netten Rechnung stand sie haben meine IP addresse, welche aber verbluffenderweise nur in 2 Zahlen mit meiner übereinstimmt. Zudem meinen sie, sie finden meinen Standort mittels Providers names dip.t-dialin.net raus :eek:. Soweit ich weiß heißt mein Anbieter Telekom oder verwechsel ich da was??
Widersprochen habe ich noch nicht, ich ignoriere einfach alles was kommt.
Bin aber bereit für die Droheskapaten die da kommen mögen.
Die Frage die ich mir Stelle ist die:

Besteht eine Möglichkeit an meine Addresse zu gelangen?
Weil mein Internetanbieter dürfte ja keine Daten bekanntgeben, meine richtige IP haben sie ja nicht (soweit ich das beurteilen kann!), Das Emailfach gehört gar nicht mir sondern ein Kollege hat es mir mal vor 2 Jahren erstellt.
Denn ich habe wirklich keine Lust irgendeinen Brief von den Blödmännern zu bekommen, geschweigedenn in ein Gerichtsverfahren verstrickt zu werden.


Ich habe bereits nach Antworten gesucht, auch hier im Forum bin aber nicht fündig geworden.

Bitte um Antwort :)
Gruß
 
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Besteht eine Möglichkeit an meine Addresse zu gelangen?
Weil mein Internetanbieter dürfte ja keine Daten bekanntgeben, meine richtige IP haben sie ja nicht (soweit ich das beurteilen kann!)

Deine IP-Adresse ist dynamisch und wechselt bei jeder neuen Einwahl ins Netz. Der Netzname von T-Online nennt sich technisch "dip.t-dialin.net", das ist nicht verkehrt. Trotzdem: mit einer IP-Adresse ist allein niemals ein Vertragsschluß bewiesen. Und von den Providern kriegen die Abzocker keine Auskunft.
Drohung mit der IP-Adresse: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Denn ich habe wirklich keine Lust irgendeinen Brief von den Blödmännern zu bekommen, geschweigedenn in ein Gerichtsverfahren verstrickt zu werden.

Außer 5-10 bösen Mails kommt da nix. Selbst wenn Mahnpost kommt: dafür gibt es die Papiertonne. Ehe die vor Gericht gehen, wachsen Alpenveilchen am Nordseestrand.

Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.

Bei Minderjährigen empfehlen wir generell, die Eltern zu informieren und ihnen diese Webseiten zu zeigen.
Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam und können bei Kenntnisnahme jederzeit von den Erziehungsberechtigten für nichtig erklärt werden. Allerdings ist es eigentlich unnötig, überhaupt irgendeine Brieffreundschaft mit diesen "Unternehmen" anzufangen.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Es ist keine Schande, auf solche Abzocker-Webseiten hereinzufallen. Das ist einem hanseatischen Bürgermeister auch schon passiert. Und der hat im übrigen auch nicht bezahlt.
 
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http://www.ratgeberrecht.eu/abzocker/abzocke-firma-content-services-ltd.-opendownload.de.html
Offensichtlich entwickelt sich diese Möglichkeit, den Banken die Verbindung zu derartigen dubiosen Firmen anzuzeigen, zu einem adäquaten Mittel den Geldfluss zumindest kurzfristig zu unterbinden. Dass Firmen wie die Firma Content Services Ltd. hierdurch ?wohl schmerzlich- getroffen werden zeigt sich daran, dass sie versuchen die Kontosperrung im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu verhindern. Ob die Verpflichtung der Baden-Württembergischen Bank zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Folgenden aufrecht erhalten werden kann, bleibt abzuwarten. Wir werden in jedem Fall weiter berichten.
 
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hallo,

irgendwie verstehe ich das nicht wirklich mit der
Firma Content Services was da oben erwähnt wird ??

vllt bin ich aber auch zu doof *LACH*

hat die firma was mit top-of-software zu tun?? oder ist das eine andere??

lg katjes
 
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hallo,

irgendwie verstehe ich das nicht wirklich mit der
Firma Content Services was da oben erwähnt wird ??

vllt bin ich aber auch zu doof *LACH*

hat die firma was mit top-of-software zu tun?? oder ist das eine andere??

lg katjes

Alles in einer Hand!!
 
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Hi, ich hab mir die ganzen Posts ma durchgelesen, aber ich habe nirgends eine Lösung auf mein Problem gefunden: Ich bin auch reingefallen auf diese website. Allerdings bilde ich mir ein dass diese zu der Zeit wo ich mich angemeldet habe noch openload.de und nicht opendownload.de hieß.
Naja, im Grunde alles gleich: 96 € 2 Jahre Vertragslaufzeit, ABER ich habe das erste Jahr schon bezahlt.... ich habe mittlerweile auch schon eine Mahnung von dem Anwalt bekommen und dsa wären dann somit 138€.
In einer E-Mail die sie mir geschickt haben steht:
" Die Rechnung für das erste Vertragsjahr wurde von Ihnen beglichen. Die Forderung
ist somit anerkannt und daher fällig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat dies in
einem Fall (Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift", Rechtssprechungsreport
1998) entschieden."

.... das macht mir irgendwie Angst :cry:
ich hoffe mir kann jmd. helfen der sich auf dem Gebiet etwas auskennt.
lg
 
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Hi, ich hab mir die ganzen Posts ma durchgelesen, aber ich habe nirgends eine Lösung auf mein Problem gefunden: Ich bin auch reingefallen auf diese website. Allerdings bilde ich mir ein dass diese zu der Zeit wo ich mich angemeldet habe noch openload.de und nicht opendownload.de hieß.
Naja, im Grunde alles gleich: 96 € 2 Jahre Vertragslaufzeit, ABER ich habe das erste Jahr schon bezahlt.... ich habe mittlerweile auch schon eine Mahnung von dem Anwalt bekommen und dsa wären dann somit 138€.
In einer E-Mail die sie mir geschickt haben steht:
" Die Rechnung für das erste Vertragsjahr wurde von Ihnen beglichen. Die Forderung
ist somit anerkannt und daher fällig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat dies in
einem Fall (Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift", Rechtssprechungsreport

Es spielt keine Rolle, ob im ersten Jahr bezahlt wurde oder nicht. Das sagt nichts aus, dass der Vertrag akzeptiert wurde. An den gesamten Sachverhalt ändert sich nichts. Ich würde nicht auf dieses Schreiben reagieren. Mit den aufgeführten Argumenten wollen sie nur einschüchtern. Außerdem,der denkende Mensch ändert seine Meinung. Das erste Jahr bist Du darauf reingefallen und hast bezahlt. Damit hast Du doch doch nicht unbedingt den Vertrag akzeptiert. Nach der Meinung der Abzocker ist es doch sowieso ein Vertrag, ob Du bezahlst oder nicht. Und jetzt hast Du eben Deine Meinung geändert, indem die Zahlungen ausbleiben. Natürlich kann man es so auslegen, dass Du in dem Moment , unwissend" den Vertrag akzeptiert hast. Jetzt weißt Du aber, was los ist und akzeptierst ihn nicht mehr. Das musst Du denen aber nicht mitteilen. Schluss, aus, vorbei! Sie gehen zu keinem Gericht, um die Forderung einzuklagen.
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Opendownload.de zum Schadensersatz verurteilt

Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Mannheim muss der Betreiber der Web-Abofalle opendownload.de einem Nutzer des Angebots Schadensersatz zahlen. Dieser hatte vor Gericht die Kosten eingeklagt, die ihm durch die Einschaltung seines Anwalts zur Abwehr der Forderungen entstanden waren. Nach dem Amtsgericht Mannheim gaben auch die Richter des Landgerichts dem Kläger mit Urteil vom 14. Januar 2010 in zweiter Instanz Recht (Az. 10 S 53/09).
heise online - Erneute Schlappe für Abofallen-Betreiber vor dem LG Mannheim


Im deutschen Recht gilt für den Bereich des gerichtlichen Verfahrens der Grundsatz, dass derjenige, der den Prozess verliert, alle Kosten tragen muss, und zwar sowohl die eigenen, als auch die Gerichtskosten, als auch die Kosten der Gegenpartei.

Leider kann man diese Grundsätze auf den aussgerichtlichen Bereich nicht ohne weiteres übertragen. Häufig ist es also so, dass derjenige, der zur aussergerichtlichen Abwehr einer Forderung erfolgreich einen Anwalt beauftragt, später auf den Kosten für seinen Anwalt sitzen bleibt. Dieses Verständnis folgt aus dem Gesetz, beruht aber insbesondere auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12.12.2006 - Az VI 224/05. Dort heisst es bereits im Leitsatz der Entscheidung:

Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten.
und später in den Entscheidungsgründen:

"Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko,..."
Genau auf diesen zweiten Teil hat sich in der vorliegenden Entscheidung auch Opendownload.de berufen und eine Übernahme der Kosten abgelehnt. Der BGH habe ja entschieden, dass so etwas zum allgemeinen Lebensrisiko gehöre.

Leider haben die Betreiber von opendownload.de wohl die Entscheidung des BGH nicht vollständig gelesen oder aber ein Zitat bewusst aus dem Zusammenhang gerissen, denn der oben zitierte Satz, heisst in der Entscheidung vollständig:

Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen
Denn der Bundesgerichtshof hat ziemlich deutlich gemacht, dass es durchaus Konstellationen gibt, bei deren Vorliegen auch die Kosten er Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen erstattungsfähig sind. In der angesprochenen Entscheidung heisst es dazu

Ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch kann sich etwa aus Vertrag, Verzug, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Delikt ergeben;
Und genau diesen Gedanken hat das LG Mannheim aufgegriffen und festgestellt, dass die Betreiber offenbar selbst Bedenken hinsichtlich der eigenen Vorgehensweise hatten, denn schliesslich habe man bereits nach dem ersten Schreiben des gegnerischen Anwalts erklärt, dass auf die geltend gemachten Forderungen verzichtet werde. Insofern habe der Betreiber bei der Geltendmachung der augenscheinlich unberechtigten Forderung zumindest fahlässig gehandelt mit der Folge, dass die Kosten zur Abwehr der Ansprüche erstattungsfähig sind.

Eine richtige, vielmehr aber wirklich wichtige Entscheidung!!! Es wäre zu wünschen, wenn sich noch mehrere Gerichte dieser Auffassung anschliessen würden.
 
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hi,

jetzt bin ich aber, auch nicht wirklich schlauer ja gut das ist ein und die selbe firma aber, was bedeutet das jetzt sagen wir mal auf hoch deutsch?? :smile:

stehe etwas auf dem schlauch wahrscheinlich... :scherzkeks: sorry dafür

lg katjes
 
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Nochmal auf hochdeutsch:

Wenn Du bereits einmal haben zahlen, dann Du Pech, aber das nicht schlimm, weil trotzdem das nix Beweis für Vertrag, nix Forderung anerkannt. Wenn Du jetzt nix mehr zahlen und nix schreiben, dann kommen 3, 4, 5 oder auch 10 Mahnungen, aber nix Gericht, weil Abzocker nix wollen Hose runterlassen in Gerichtssaal.

Abzocker haben sowieso gerade wieder gekriegt Ohrfeige vor Landgericht Mannheim. Abzocker sicher nicht wollen dasselbe nochmal in nächster Zeit.
Betreiber von Opendownload.de verlieren Revision und müssen Anwaltskosten zur Forderungsabwehr zahlen - Antispam e. V.

Du kapieren jetzt?
 
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Hallo,
blöd wie ich bin hab ich mich gestern Abend auch bei top of software angemeldet. Im Internet suchte ich dann die Seite und da wurde mir klar was abgeht. Danach habe ich sofort einen Widerruf an den ihre Mail-Addresse geschrieben (nicht an das Kontaktformular). Sofort kam eine Antwort, dass die Mail nicht zugestellt werden konnte und ich mich an das Kontaktformular zu wenden habe. Dies tat ich nicht. Heute früh bekam ich dann aber doch eine Mail von denen, in der stand das mein Widerruf angenommen wurde und ich keine Rechnung zu zahlen habe.
Also rechtzeitig widerrufen bringt doch etwas-aber nicht an das Kontaktformular schreiben sondern an die Mail-Addresse im Impressum.
Viel Glück euch allen.
 
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Aha, das wird denen wohl langsam zu teuer, das mit dem Widerruf ignorieren.
 
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Offensichtlich entwickelt sich diese Möglichkeit, den Banken die Verbindung zu derartigen dubiosen Firmen anzuzeigen, zu einem adäquaten Mittel den Geldfluss zumindest kurzfristig zu unterbinden. Dass Firmen wie die Firma Content Services Ltd. hierdurch ?wohl schmerzlich- getroffen werden zeigt sich daran, dass sie versuchen die Kontosperrung im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zu verhindern. Ob die Verpflichtung der Baden-Württembergischen Bank zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Folgenden aufrecht erhalten werden kann, bleibt abzuwarten. Wir werden in jedem Fall weiter berichten.

Die Veröffentlichung unter www.ratgeberrecht.eu stammt aus dem Juli 2009.
Solche Zitate sollten eigentlich mit einer Datumsangabe versehen sein.
 
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Nochmal auf hochdeutsch:


Abzocker haben sowieso gerade wieder gekriegt Ohrfeige vor Landgericht Mannheim. Abzocker sicher nicht wollen dasselbe nochmal in nächster Zeit.
http://www.antispam-ev.de/news/?/ar...nwaltskosten-zur-Forderungsabwehr-zahlen.html

Du kapieren jetzt?

Hallo! Nein, Katjes hat sich nicht auf meinen Beitrag bezogen, wegen dem Bezahlen im ersten Jahr. Mein Beitrag war an hains gerichtet. Katjes wollte ursprünglich wissen was Content Services mit Top-OF-Software zu tun hat. Ich hatte geschrieben, dass alles in einer Hand ist. Jetzt kommt die Frage, was es da für Konsequenzen gibt. Ja, was soll es da für Konsequenzen geben???? Ich sehe keine.

---------- Artikel hinzugefügt um 14:17:33 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 14:11:58 ----------

Hallo,
blöd wie ich bin hab ich mich gestern Abend auch bei top of software
Also rechtzeitig widerrufen bringt doch etwas-aber nicht an das Kontaktformular schreiben sondern an die Mail-Addresse im Impressum.
Viel Glück euch allen.

Wenn ich auf Link im Impressum drücke, komme ich automatisch in das Kontaktformular, wo ich Rechnungsnummer usw. angeben muss. Im Impressum steht doch gar keine mailadresse, sondern nur Link zum Kontaktformular.Ist doch selbe Adresse, wie wenn ich es im Kontakt aufrufe???!!!! Ich finde keine gesonderte mail-Adresse.
 
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danke für die info

habe es verstanden hätte man aber auch etwas netter ausdrücken können :wink: aber egal. habe es ja jetzt verstanden :wall:

lg katjes
 
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