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"Urteil der Woche"
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=97A41083C527430988CE441B13991430&toc=NJW.60
aktuell: Kalenderwoche 12/10

Das besagte Urteil war "Urteil der Woche in KW 10/2010"
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NJW/KW_10-2010.pdf

Laut NJW handelt es sich dabei ...
...um Judikate, die – noch vor dem Erscheinen im Heft – besonders hervorgehoben werden sollen, weil sie

* die anwaltliche Praxis verändern,
* Beratungsbedarf erzeugen,
* neues Licht auf den Rechtsalltag werfen,
* eine bisherige Rechtsprechung ändern,
* von grundlegender dogmatischer Bedeutung oder
* aus anderen Gründen

lesenswert sind. Kurz: Hier geht es um Bedeutung und Aktualität der Veröffentlichung. Die Thematik der Entscheidung der Woche greifen wir in Kürze in NJW, NJW-RR oder NJW-Spezial wieder auf.
Du kannst ja nachfragen:
redaktion(at)njw.de
 
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hallo!

hab heute den ersten brief von olaf tank bekommen. mir ist jetzt nur aufgefallen, das der herr für eine mannheimer firma namens Content Service Limited schreibt.

nun meine frage, ist das auch so eine firma wie antassia sowie in dem schreiben an die rechtsanwalts kanzlei??
Beide Firmen haben denselben GF namens A.V.!
Beide Firmen werden einem Büttelborner Abzockimperium zugerechnet!

Noch Fragen? Wenn ja, googeln hilft! :wink:
 
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Halloooo Leute :wink: :wall:

also ich kam heute nach hause und checkte meine emails... als ich dann Kundensupport... Ihre Rechnung... blabla las klickte ich drauf und sah aufeinmal diese "Typische" e-mail (die warscheinlich viele von euch auch bekommen haben...) (NUN BIN ICH AUCH EINE VON "EUCH" *hihi*):-D

[noparse]Sehr geehrte Frau ....,

wir freuen uns, dass Sie unseren Dienst auf top-of-software.de nutzen und
bitten Sie daher folgenden Betrag an uns zu überweisen:

Beschreibung:

12-Monatszugang für top-of-software.de
Anmeldung vom xx.xx.xxxx [/noparse]
8,00 EUR / Monat, Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus <= *looool*

Preis:

96,00 EUR *lach*
....
und so weiter und so fort...


Achja kann es sein das die sicher wieder ein neues Konto zugelegt haben??? Jetzt ist es die Taunus-Sparkasse!?!?!? in Mainz...
Ich werde dann der Sparkasse eine email schicken damit die bescheid wissen was da für ein Humbug veranstaltet wird (ist doch richtig das ich dene schreib oder? weil was ich in den letzten ca.3 Stunden hier gelesen habe haben sich ja auch welche an die Banken gewand (zwar war es die Comerzbank) aber trotzdem diesmal die SParkasse dann soll die es auch wissen oder???)


ICH HATTE SOWAS VON SCHISS... und dachte oh ne jetzt bin ich dran und darf ZAHLEN???
ABER DANK dieses Forums bin ich nun tausend mal schlauer danke danke danke!

Also ich habe vorhin mein Mülleimer entleert und die Asche vom Ofen auch entsorgt *gggg* :sun:
Nun warte ich auf die Liebes Briefe von Herrn OOOOOOooohoooolaaf TANKstelle xD und werde sie meinem Mülleimer vorstellen, als gute Nacht Geschichte vorlesen und sie es ihm als Leckerlie geben *ggg*. Der Ofen freut sich auch schon... geschürt ist er auch :scherzkeks: heheheheh.

Bin mal gespannt was auf mich jetzt zu kommt xD

Liebe Grüße euch allen.
Kopf hoch
Eure Jay
 
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Bei der Skatbank in Altenburg sind Antassia rausgeflogen (deshalb neue Bank)
Der Abzockanwalt verliert zum 30.04.2010 seine Bankverbindung bei der DKB.
Schreibe bitte ganz schnell eine Email (Vorlagen im Netz) an die Sparkasse.
Das ist meiner ansicht nach die schnellste Möglichkeit das Theater zu beenden
 
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Strafanzeige und Kostenerstattung gegenüber "Abofalle" - content services limited und Antassia GmbH | Rechtsanwalt Sönke Nippel
Meinen Kostenerstattungsanspruch lehnte Rechtsanwalt Tank unter Hinweis auf ein Urteil des BGH vom 12. Dezember 2006 ab (VI ZR 224/05).

M. E. ist aber mein Kostenerstattungsanspruch – im Gegensatz zu seinem Kostenerstattungsanspruch – begründet. Das zitierte Urteil ist nicht einschlägig.
Urteile des Landgerichts Mannheim vom 14.01.2010 und des Amtsgerichts Marburg vom 08.02.2010 ? das Ende der Abofallen "Antassia" und "Content Services"? | Rechtsanwalt Sönke Nippel
Nach alldem werde ich nunmehr auch einmal – nach meiner Strafanzeige – einen Mahnbescheid gegen die Antassia GmbH und RA Tank beantragen. Hoffentlich hat er dann noch genug Geld … :-)

Spaß beiseite – von dem weiteren Geschehen werde ich berichten, nachdem ich heute – am 18. März 2010 – einen Mahnbescheid gegen die Antassia GmbH und RA Tank als Gesamtschuldner beantragt habe. Als Kosten habe ich meine Geschäftsgebühr, die Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer, insgesamt also 46,41 € geltend gemacht. Diese Summe müsste RA Tank bekannt sein …
 
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Warnung: top-of-software ist KOSTENPFLICHTIG - buffed.de Community Foren
Da seit Ihrer Anmeldung mehr als 14 Tage verstrichen sind, steht Ihnen kein Widerrufsrecht mehr zu.

Bitte begleichen Sie daher die 96€ innerhalb der Frist. Sollten Sie der Zahlung dennoch nicht nachkommen, müssen Sie mit einer Mahnung bzw. einem Schreiben unseres Rechtsanwaltes rechnen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.
Das ist klar rechtswidrig.

heise online - Neue Widerrufsbelehrung: Online-Anbieter müssen handeln
Bislang genügte es für den Verlust des Widerrufsrechts, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Wunsch des Kunden "begonnen" wurde. Nach der Neufassung erlischt es erst dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden "vollständig erfüllt" worden ist. Ziel der neuen Formulierung ist ganz klar der Schutz der Verbraucher, denn den "Beginn" der Ausführung nimmt er nicht unbedingt wahr, die vollständige Erfüllung durch beide Vertragspartner aber schon. Wichtig ist ebenfalls, dass der Vertrag auch durch den Kunden vollständig erfüllt worden sein muss. Das ist erst dann der Fall, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung beispielsweise vollständig nachgekommen ist.
Und das Organ der Rechtspflege mit dem Stundenverdienst einer Edelhure macht bei diesem rechtswidrigen Treiben den Mahndrohkasper.
 
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Ich finde das witzig.
Ich habe zu Anfang eine Nachricht bekommen und dann noch eine, wo drinn stand, dass sie ihre Bankverbindung geändert haben. Und danach, kam nichts mehr.

Also, die blöffen alle nur...xD
 
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Und wieder mal hat ein TV-Team vom SWR die Briefkästen der Antassia GmbH in Mainz und der Content Services Ltd. in Mannheim-Neckarau besucht! Natürlich waren die "Büros" unbesetzt.

Ich verstehe nicht, warum man nicht einmal an den richtigen Stellen sucht! :-?
 
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Danke an Aka-Aka für die präzise Literaturangabe.
Habe den Artikel gefunden.
Ist ja immerhin beachtenswert, dass es noch Richter gibt, die sich eines
klaren Menschenverstandes bedienen.
 
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Also ich hab auch jetzt die erste mahnung mit 99 euro bekommen und hab aber dann gleich an den support geschrieben was das soll usw...

War das jetzt falsch, dass ich dem support geschrieben habe etc?

Hab die nachrichten von den top of software leuten gleich gelöscht...


pls answer die machen mich ganz unruhig (bin noch nicht 18 )
 
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Die beißen nicht, die wollen nur spielen ...
 
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hat das was mit dem alter zu tun? bin erst 16...

???

wegen rechtzanwald und so weiter...


muss ich irgendwas wiedersprechen? wi geht das ? das steht ja da unten:

Ein Mahnbescheid sagt gar nichts aus! Selbst wenn du einen Mahnbescheid bekommst, ist das kein Grund zu Sorge oder Angst. Denn der Rechtspfleger, der beim Amtsgericht den Mahnbescheid erlassen hat, hat überhaupt nicht geprüft, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Das würde erst in einem Zivilprozess geprüft werden. Wichtig ist nur, dass du dem Mahnbescheid binnen 14 Tagen schriftlich widersprichst - am Besten als Einschreiben mit Rückschein.

pls answere
 
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Okay habs ihnen gesagt nur was sollen sie daraus jetz schließen`?

Sollen sie jetz irgendwas wiedersprechen? (sie sind nicht sehr schlau was so sachen an geht^^)

Wenn ja wie?



Danke

mfg
 
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Schlau genug um einen Link zu folgen und zu lesen sollten sie allemal sein. Auch wenn Du ihn liest, sollten sich ALLE weiteren Fragen erübrigt haben. Notfalls auch mal ein paar Seiten zurückblättern hier. Die Antworten sind nie weit entfernt.

Aus rechtlichen Gründen DÜRFEN wir keine direkten Antworten geben! Wenn weder Du noch Deine Eltern verstehen, was hier geschrieben steht, bleibt nur der Gang zu einer Verbraucherzentrale übrig, aber das kostet Geld.

Nachdenken und verstehen bleibt kostenfrei. Somit lohnt es sich immer, seinen eigenen Kopf zu benutzen, sollte Dir als Schüler klar sein, gelle? ;-)

Jens
 
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