AW: Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / opendownload.de
Und ich war dumm genug, den Betrag von 99 Euro (96 Euro + 3 Euro Mahngebühren) nach Drohung des Rechtsanwaltes zu bezahlen. Habe ich überhaupt noch Chancen mein Geld wiederzusehen ? Es wäre schön wenn mir einer von euch helfen könntet ????
Wenn Du das Geld zurück willst, dann kann Dir dabei nur ein Anwalt helfen. Aber das ist nicht ganz leicht. Lies mal das:
http://www.antispam-ev.de/wiki/FAQ:...gezahlt._Kann_ich_mir_das_zur.C3.BCckholen.3F
Ich war dumm genug mich bei "www. top-of-software.de" anzumelden :wall: und habe nun Rechnungen und ggf. demnächst Mahnungen am Hals und wer weiß was sonst noch kommt.
Kasperletheater. Mehr nicht.
[ame="http://www.youtube.com/watch?v=xiU58fYCHfo"]YouTube- Das Kalletaler Dreieck[/ame]
Zwar weiß ich das man am besten gar nicht reagieren sollte bis ich ein Schreiben vom Gericht erhalte, welchem ich widersprechen sollte.
Mahnbescheide vom Gericht sind bei dieser Art von Abzocke extremst selten (von diesem Anbieter überhaupt noch nicht berichtet). Selbst, wenn: Widerspruch und basta.
Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Ich bin seit 1,5 Jahren privatinsolvent.
Spielt keine Geige. Kein Mensch interessiert sich für die untergeschobenen Verträge aus Klabauterwebseiten.
Nun ist ja klar das ich nicht mit Absicht einen vertrag mit o. g. Firma abgeschlossen habe, aber er ist nunmal leider zu Stande gekommen.
Nein, ist er nicht. - Was für ein Vertrag?
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Erstmal Tee kochen.
Entweder musst Du das bezahlte Geld als Lehrgeld verbuchen.
Oder Du versuchst es zurückzuholen (siehe oben).
Wenn der Köter jetzt aber nochmal kläfft, dann kriegt er deswegen nicht nochmal ein Leberwurstbrötchen, nur weil Du ihm dummerweise einmal eins gegeben hast.
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html
Und er kriegt auch keinen Rechtfertigungsbrief deswegen. Lass ihn kläffen, bis er heiser wird und von selbst aufhört.