Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
und ganz verschämt in hellgrau auf weiß neben der AnmeldungVanus Ltd.
5 Jupiter House, Calleva Park
Aldermaston
Reading
Berkshire RG7 8NN
Großbritannien
Durch Drücken des Buttons im Anmeldeformular entstehen Ihnen Kosten in Höhe von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro), Vertragslaufzeit 2 Jahre.
Open Office 3.1.1
Hier bekommen Sie die neue Version
von Open Office - Tipp
Open-Office.Freeware111.com
Genau, denn die haben ganz eigene Rechtsvorstellungen. Das hier z. B....warum man solche Kerle nicht ernstnehmen darf.
...würde bedeuten, dass der Kini Strafanzeige nach dem UWG erstatten könnte. Da sage ich nur "...aber gerne doch...", denn dann müsste der Kini als Anzeigenerstatter seine Idendität Preis geben. Das wäre dann genau der Datensatz, den er tunlichst vorher mit der Ltd. anonymisiert hatte. Außerdem - ich bin der Meinung, dass man Inhalte der Seite immer weiter geben darf (insbesondere das Layout), so lange man die Quelle benennt. Ansonsten sollte der Hesse sich doch besser vom Web fern halten, denn das Republizieren von Seiten kann niemandem negativ ausgelegt werden, insbesondere, wenn es zur Aufklärung eines Sachverhaltes dient.Downloadking schrieb:Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar.
Offensichtlich bin ich dem "Downloadkönig" auch auf dem Leim gegangen. Sollte man einen Widerruf verfassen oder die Zahlungsforderung ignorieren?
Lies den Thread. Steht schon alles drinMuss ich jetzt bezahlen und habe einfach Pech gehabt? Oder ist das alles nur eine Drohung von der Venus Ltd.[/FONT][/COLOR]
Dem kann ich mit Nachdruck zustimmen.Es ärgert mich, dass selbst ein Berufung auf eine offensichtlich nicht (mehr) zutreffende Rechtslage von Staatsanwaltschaften nicht als Betrug angesehen wird.
"Stark einschränken" heißt: Schicht im Schacht.Nach der Neuregelung erlischt das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen nicht mehr schon dann, wenn der Verbraucher dem Beginn des Ausführung ausdrücklich zugestimmt oder diese veranlasst hat. Stattdessen erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Dadurch, dass das Widerrufsrecht erst bei Zahlung des Verbrauchers erlöschen kann, soll die Möglichkeit von sog. Abo-Fallen stark eingeschränkt werden.
Die Überschrift des Threads lautet "Einschüchterungsfalle Downloadkoenig auf Besucherfang"So jetzt zu meiner frage und bitte:
sind die "bratzen" im recht?
( noch nie hat jemand zahlen müssen, der sich einfach tot gestellt hat )Ich habe eine Rechnung/Mahnung erhalten. Was soll ich jetzt tun?
Das Wichtigste: Nicht zahlen!!!
Was Sie außerdem tun, ist Geschmackssache.
Entweder: Stellen Sie sich stur und reagieren überhaupt nicht. Sämtliche Drohungen in den Mahnschreiben, wie Schufa Eintrag, Gerichtsvollzieher schaut vorbei etc. sind heiße Luft. Sollen die doch 20 mal mahnen!
Na das wage ich zu bezweifeln, dass die sich zur Staatsanwaltschaft trauen um Dich anzuzeigen. Getreu des alten deutschen Sprichwortes: Die schärfsten Kritiker der Elche sind selber welche, könnte ja doch jemand bei der STA aufwachen und sich das Märchen mit der Widerrufsbelehrung näher ansehen.man beschuldigt mich der lüge und des betrugs §263 StGB.
wonach man mich jetzt auch anzeigen wird.
Was glaubst du wohl, warum wir das machen?7.) Liebe " alte Hasen" seit nachsichtig, es kommen wohl immer weitere
"Gestrandete" hinzu"