Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

Ich korrigiere: Das 5 Seitige Schriftstück trug den Titel " Entwurf einer Klageschrift" gerichtet an das zuständige Amtsgericht meines Heimatortes.
In der Sache Premium Content Gmbh als Klägerin gegen meine Person als Beklagtenpartei. Es ist selbstverständlich Müll, den man nicht ernst nehmen darf
 
Spannend die bisherigen Reaktionen der Anbieter.
a) Anmeldung abschalten im Hause B.
Habe ich da was versäumt oder ist es der Burgherr von Rodgau, der da nicht mitspielt? Es hat sich zwar was bei der Preisangabe lt. Startseite getan aber sowohl bei download-service.de als auch bei outlets.de ist ein vorgeschriebener Button nicht vorhanden.
 

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Bei B.-Seiten gilt seit Wochen: "Derzeit ist leider keine Anmeldung möglich"

Das bekommt man aber erst zu Gesicht, wenn man auf den Anmeldebutton klickt. Das Anmeldeformular kann gerne leer bleiben.
 
Vieleicht bastelt man auch gerade an einem "Projekt" Gewerbetreibende zu bes....... Da braucht man diesen ganzen Nervkram wie Button und Widerrufrecht ja nicht
 
Vieleicht bastelt man auch gerade an einem "Projekt" Gewerbetreibende zu bes....... Da braucht man diesen ganzen Nervkram wie Button und Widerrufrecht ja nicht
Der Bundesrat versuchte ja, im Gesetz "Verbraucher" durch "Kunden" zu ersetzen:
http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/br-drs525-11B.pdf
Aber die selbstgefällige und von ihren Maßnahmen eingenommene Frau ungeAIGNERt hielt dies wohl für nicht erforderlich.

Und prompt stürzten sich die Büttelborner Brüder und deren Strohleutearmada auf die "Pseudogewerbetreibenden"! :mad:
Und der Rodgauer Stacheldrahtkönig wird wohl sofort nachziehen, wenn die Justiz dies zuläßt. Wenn nicht, wohl erst nach der Haftentlassung.....:)
 
Da braucht man diesen ganzen Nervkram wie Button ... ja nicht
Bist du dir sicher?

Er hat immerhin darüber nachgedacht Unternehmer in den Schutzbereich reinzunehmen:

http://gesetzgebung.beck.de/sites/gesetzgebung.beck.de/files/br-drs525-11B.pdf

*Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr Art 1 Zif 2 BGB
Der Anwendungsbereich der neuen Absätze 2 bis 4 sollte, wie auch derjenige des Absatzes 1, nicht auf Verbraucherbeschränkt werden. Unternehmer sind als potenzielle Opfer unseriöser Geschäftsmodelle wie Kosten und Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit bewusstverschleiert wird, ebenfalls schutzbedürftig und schutzwürdig.
Hauptbetroffene der Kostenfallen im Internet sind zwar Verbraucher. Dennoch erscheint die vorgeschlagene Beschränkung auf Verträge mit Verbrauchern schon aus systematischen Gründen bedenklich. In § 312 g Absatz 1 BGB werden allgemein Pflichten eines Unternehmers gegenüber seinen Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr geregelt. Auch die Informationspflichten nach
Artikel 246 § 3 EGBGB gelten für sämtliche Verträge im elektronischen Rechtsverkehr. Dieser Anwendungsbereich müsste konsequenterweise auch der im Zusammenhang mit diesen Normen stehenden Neuregelung zugrunde gelegt werden.
Auch nach dem Schutzzweck der Regelung ist kein Grund ersichtlich, Personen, die nicht Verbraucher sind, von der Button-Lösung auszunehmen. Sie sind
ebenso wie Verbraucher von einer unklaren und irreführenden Gestaltung von Internetseiten, die die Kostenpflichtigkeit eines Angebots verschleiern, betroffen. Zudem steht ihnen anders als Verbrauchern kein Widerrufsrecht nach § 312d BGB zu.
Eine umfassende Einführung der sogenannten Button-Lösung dürfte auch kaum zu Mehraufwand für die Adressaten der Norm führen, weil Unternehmer ihr Angebot zumeist an Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen richten und damit den Bestellvorgang ohnehin einheitlich gestalten.
 
Hallo. Nach ein paar Mahnungen, kommt jetzt ein Vergleich vom Inkassobüro. Statt 163 Euro wären sie mit 50 Euro zufrieden.
Werde trotzdem nicht bezahlen, und weiter absitzen. Habe ich recht? Bin aus Österreich.
 
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ134742444220490/link1810476A.html
Aktuell versendet die DIG aus Heusenstamm erneut unzählige Schreiben. Darin bietet sie angeblich 500 Kunden ein Vergleichsangebot in Höhe von 50 Euro an, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
"Wir fühlen uns Ihnen gegenüber verpflichtet …. Dafür gehen wir gerne einen Schritt auf Sie zu und lassen sie mit dieser Angelegenheit nicht allein". Mit Überweisung der 50 Euro seien alle bestehenden Forderungen erledigt, verspricht das Unternehmen.

Viele Verbraucher sind über das weitere Schreiben sehr erstaunt und als Opfer einer Abzockfalle im Internet nicht bereit, überhaupt etwas zu zahlen.
 
und weiter geht die Betteltour: http://www.vzb.de/UNIQ134953116301711/link1115081A
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg 02.10.2012
Zweifelhafte Forderungen von www.my-downloads.de im Umlauf
Die Deutsche Internetinkasso GmbH (DIG) versucht derzeit, Forderungen der Internetseite www.my-downloads.de einzutreiben. Diese sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg unberechtigt. Der neueste Trick: Brandenburger Bürger werden mit einem Vergleichsangebot gelockt, statt ca. 150 nur 50 Euro zahlen zu müssen. Im Gegenzug würde die DIG auf gerichtliche Schritte verzichten. Aber unberechtigte Forderung bleibt unberechtigte Forderung, egal in welcher Höhe. Daher rät die Verbraucherzentrale Brandenburg Betroffenen nicht zu zahlen
 
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