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da ich ja damals gegen den angeblichen Vertrag Widerspruch eingelegt habe
Ich hatte als Einschreiben mit Rückschein gesendet
Wann werden dann diese Drohschreiben aufhören???
Die klassische Mafia schreibt noch dazu, dass sie wüssten, welchen Weg das Kind zur Schule nimmt."Überweisen Sie SOFORT den Beteag von 161,25 EUR....."
Nun, das ist verschieden. Der Drohbrief-Rekordhalter ist immer noch die berühmt-berüchtigte Proinkasso GmbH aus Neu-Isenburg (früherer Geschäftssitz in Hanau). Die brachte es auf 25 Mahn-Drohschreiben innerhalb eines Jahres. Inzwischen haben die Insolvenz angemeldet.Wann werden dann diese Drohschreiben aufhören???
Was sehr vielen Betroffenen immer noch weitgehend unbekannt ist und wohl noch bleiben wird trotz aller Aufklärungsbemühungen:Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH traktiert momentan Verbraucher mit dubiosen Forderungen. Im Auftrag der Premium Content GmbH verlangt die Berliner Gesellschaft rund 160 Euro für angebliche Dienstleistungen über die Internetseite "my-downloads.de". Mit dem gleich beigefügten Entwurf einer Klageschrift, in der bereits der Name des Verbrauchers eingefügt ist, setzt das Unternehmen auf Verunsicherung und Verängstigung. Die Botschaft: Nur wer umgehend zahle, könne die Klage beim Amtsgericht verhindern.
Die Verbraucherzentrale rät, sich keinesfalls einschüchtern zu lassen. Denn allein durch Drohungen werden Forderungen nicht rechtmäßig.
In den letzten fünf Jahren ist es niemals "ernst" geworden.Wird es nun ernst?
Nun, schließlich muss die "qualifizierte Person" ja auch nichts wissen, da diese ja nicht zur Geschäftsleitung gehört... (DOZ-Prokurist F.D. im Interview)Pfffff - und die "qualifizierte" Person weiß von nichts.
Na Hauptsache der Arbeitstag bleibt auch weiterhin voller Lust und Leben...
Der total durchgeknallte Stacheldrahtindianer muss den 600er AMG wohl demnächst etwas verbrauchsgünstiger betreiben.VKI geht erfolgreich gegen Internetabzocke vor
03.10.2011
Die Kostenhinweise der Firma Content4u auf www.download-service.de für die Nutzung eines "Download-Services" sind unwirksam. Gericht untersagt die Verwendung derartiger Entgeltklauseln.
Mit einem aktuellen Urteil gab das HG Wien einer Unterlassungklage des VKI - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - gegen die Firma Conten4u aus Deutschland zur Gänze Recht.
Die Firma Content4u betreibt unter der Domain www.download-service.de eine Website, auf der interessierte User ein "Download-Service" zum Beziehen von verschiedenen Programmen nutzen konnten. Doch Kunden, die sich für das Service der grundsätzlich im Netz gratis zur Verfügung gestellten Programme anmeldeten, erlebten eine böse Überraschung. Laut Anbieter hatten sie damit einen Vertrag für eine zweijährige Nutzung des Donwload-Service von € 96,-- pro Jahr abgeschlossen Es überraschte daher nicht, dass viele Beschwerden und Anfragen von verunsicherten Konsumenten beim VKI und anderen Verbraucherschutzorganisationen eingingen, die in die Abofalle der Firma Content4u auf der Seite www.download-service.de tappten.