Wuschel_MUC
Frisch registriert
AW: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Es wäre ja auch noch schöner, wenn ein ehrlicher Mensch seine Einkünfte versteuern müsste, ein Betrüger dagegen nicht!
Nachzulesen in § 40 der Abgabenordnung: http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__40.html
Wuschel
Das kommt davon, dass es zur Besteuerung unerheblich ist, ob ein steuerpflichtiger Sachverhalt gegen Gesetz oder gute Sitten verstoßen hat.Heißt das, dass die Hehler über eBay formal kein Gewerbe treiben? Das Finanzamt sieht das mEn aber anders.
Es wäre ja auch noch schöner, wenn ein ehrlicher Mensch seine Einkünfte versteuern müsste, ein Betrüger dagegen nicht!
Nachzulesen in § 40 der Abgabenordnung: http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__40.html
Wuschel