eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

AW: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Heißt das, dass die Hehler über eBay formal kein Gewerbe treiben? Das Finanzamt sieht das mEn aber anders.
Das kommt davon, dass es zur Besteuerung unerheblich ist, ob ein steuerpflichtiger Sachverhalt gegen Gesetz oder gute Sitten verstoßen hat.

Es wäre ja auch noch schöner, wenn ein ehrlicher Mensch seine Einkünfte versteuern müsste, ein Betrüger dagegen nicht!

Nachzulesen in § 40 der Abgabenordnung: http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__40.html

Wuschel
 
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