die-free-sms-seite

hamster07

Frisch registriert
Hallo,
ich bin leider auch auf eine solche Abo-Falle hineingefallen. Als ich im Urlaub war schrieb ich eine SMS von der Internetseite w*w.die-free-sms-seite.de. Ich füllte alles aus und schickte dieses Formular ab. Dabei war mir nicht bewusst, dass ich damit ein Abo abschloss. Außerdem aber gab ich ein falsches Geburtsdatum an. Ich bin 1990 Jahrgang und gab 1989 an, weil es 90 noch nicht gab (ich wollte einfach nur eine sms verschicken und sah es als nicht wichtig an, wann mein Geburtstag ist).
Nach 2 Wochen haben wir eine Mahnung bekommen, dass wir die Rechnung zu zahlen haben.
Meine Eltern schrieben daraufhin, dass ich noch minderjärig bin und gaben mein korrektes Geburtsdatum an und baten das Abo wieder zurück zu ziehen.
Gestern bekamen wir eine Mail in der stand, dass ich mich nach § 263a, §§1, 3 JGG strafbar gemacht habe. Nun will die Firma eine Kopie meines Personalausweises, meine Geburtsurkunde ect. haben. Außerdem haben wir, laut Schreiben, einen Vermögensschaden zum Nachteil der Firma herbeigeführt. Sie wollen einen Schadensersatz in Höhe des Jahresbeitrags (99,00 €).
Darf die Firma mich darauf verklagen, dass ich falsche Angaben gemacht habe?
Gerade kam die 2. Mahnung per Mail und sms (Forderung wird an Inkassobüro weitergeleitet).
Soll ich diese ignorieren und abwarten?
 
AW: die-free-sms-seite

Hi,
die haben mir jetzt angeblich ihre letzte Mahnung geschickt. In der steht drin:
bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.

Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen
unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

Dies wäre unter anderem:

- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
- Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse

Was soll ich jetzt machen? Soll ich das weiterhin ignorieren und warten bis wirklich ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid kommt? Ich hätte die Mail auch ignoriert, aber das mit dem Mahnbescheid macht mir ein bisschen Angst. Ist das richtig, dass dieser erst per Post (also wenn er per Mail kommt kann ich ihn auch ignorieren?) kommen muss und ich dann 2 Wochen Zeit hab dagegen zu widerrufen? Danke schonmal für eure Antworten. Lg
 
AW: die-free-sms-seite

Ich habe trotzdem noch einmal eine Frage. Die Firma ist zwar jetzt nicht mehr darauf eingegangen, aber ich mach mir immernoch Gedanken darüber. Ich habe in der Anmeldung ein falsches Geburtsdatum eingegeben (1989, statt 1990). Dies soll der Mail der Firma nach :strafbar nach § 263a, §§ 1, 3 JGG sein. Muss ich mir daüber jetzt noch Gedanken darüber machen?
 
AW: die-free-sms-seite

also ich hatte mich dort vor kurzem auch angemeldet und auch eine mahnung bekommen auf die ich reagiert habe ...ich habe ihnen gesagt dass ich keine 18 bin usw ....daraufhin haben die mir noch ne mail geschickt und meinten es wäre betrug bla bla und ich müsste denen 35 euro überweisen als schadensersatz und eine kopie des ausweises und der geburtsurkunde schicken ....das hatt mich stutzig gemacht warum geburtsurkunde ...da hat keine was verloren .....aufjeden fall habe ich den fall r polizei weitergegeben ...naya mal schaun was bei raus kommt ....
 
SHIFTworx

Hallihallo,

ja, jetzt bin auch ich auf so einen dubiosen Internetanbieter hereingefallen, und das aus later Unachtsamkeit.....Ich spreche hier von der SHIFTworx GmbH und ihrer Seite "freesms-seite.com", auf der groß und breit für einen KOSTENLOSEN sms-service geworben wird. !00 sms soll man angeblich kostenfrei und ohne Anmeldung in Anspruch nehmen dürfen.
Erst in den AGB´s steht dann unter §6 etwas von 99€ Beitrag und ebenso versteckt findet sich so ganz nebenbei die Anmerkung, es handele sich um ein 24 Monate Abo.
Ohne Mahnungen ( die ich angeblich per E-mail bekommen haben soll ), flatterte mir nun das Schreiben eines Inkasso-Büros in den Briefkasten.
Seltsamerweis ist der Geschäftsführer dieses Inkasso-Büros unter dem selben Namen bekannt, wie der, der mit "freesms" auf verschiedenen Internetseiten in Verbindung gebracht wird....aha, wir haben sogar schon das eigene Inkasso-Unternehmen, ja? Wie praktisch!
Meine Fragen:
- Hat irgendwer von euch schon Erfahrung mit SHIFTworx und ihrer Freesms.com?
und:
- Gibt es ein Gesetz oder eine Vorschrift, die besagt, dass Preise und Gebühren NICHT in den AGB´s "versteckt" sein dürfen ( zumal nach aussen hin geradezu riesig mit FREE und KOSTENLOS gelockt wird )
Bitte, wo steht darüber etwas und wo finde ich es?

Vielen Dank,
Carola
 
AW: die-free-sms-seite

Entschuldigung...ich bin eine Austauschstudentin für 2 Semester in Heilbronn und ich habe mich angemeldet für diese Free Sms Seite, aber ich habe geglaubt dass das eine rechtige Free Sms Seite ist und wenn ich Mahnungen per Mail gekriegt habe, ich habe nicht gedacht dass das etwas wichtig ist (ich war auch zu den Studentenjurist und er hat auch so gedacht), aber jetzt habe ich beim Post eine Mahnung von Inkassbüro gekriegt und ich bin verzweifelt, weil ich studiere hier wegen eine Stipendium was ich in Rumänien gekriegt habe und ich krieg 350 euro pro Monat (und die Miete ist 189), das heisst wenn ich diese Geld überweisen würde, dann muss ich eine ganze Monate nichts essen. Was soll ich machen?? Bite helfen mir! Danke!
Ich entschuldige mich für meine Grammatikfehler!

Ich habe so geanwortet, weil ich weiss nicht wie man ein Nachrichen posten kann.....
 
AW: die-free-sms-seite

die-free-sms-seite.de gibt es nicht, die-free-sms-seite.com gibt es.
registriert wie üblich auf die Phantasieadressen in London und Flensburg
Weder die eine noch die andere ist derzeit erreichbar. Nun frage ich mich als interessierter Beobachter, wofür die Nutzer nun 24 Monate lang und das noch dazu (jährlich) im Voraus bezahlen sollen, wenn das Projekt gar nicht erreichbar ist?

Wenn es schon um die Flensburger Bande geht, dann nehme ich doch einfach mal ein anderes Beispiel unter kostenlos-sms-deal.com. Hier zeigt sich die Taktik des Anbieters besonders deutlich. Wer meint, dass auf diese Art- und Weise eine Zahlungsverpflichtung besteht, kann dies Meinung für sich behalten, da der Kostenhinweis alles andere als deutlich gem. dem deutschen BGB dargestellt ist.
Man nehme z. B. einen 17" Monitor mit der standardmäßigen Einstellung 1024 x 768 Pixel, einer Einstellung, die vom überwiegenden Teil der Internetgemeinde angewendet wird (Bild 1). Dann lässt man sich die Wortfügung kostenlos-sms-... durchs Hirn schießen und frage sich abschließend, ob hier wer was vom Zahlemann erzählt hat. Die Tatsache, dass man das angezeigte Fenster noch etwas nach untern scrollen könnte (weil dort ja noch Informationen stehen) ist für die Bewertung einer Zahlungspflicht uninteressant (Bild 2), da die Zumutbarkeit des Erkennens generell abgesprochen werden kann. Niemand muss eine Seite drehen und wenden, um womöglich mehr Informationen noch zu erfahren, wenn ihm bereits mit der ursächlichen Anzeige alle Informationen übermittelt werden, die er für sein Ansinnen braucht.
 

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Hallöchen...

Der letzte Beitrag ist ja schon etwas her, aber die dubiosen Machenschaften der Anbieter von [noparse]Die Freesms Seite [/noparse]sind immer noch aktuell. Ich bin selbst betroffen und habe eine Fragen zu diesem Thema. Folgender Sachverhalt:

Letztes Jahr bin ich auf diese Masche reingefallen. Habe mich auf dieser Seite mit meiner Handynummer registriert und auch prompt eine "Probesms" verschickt. Keine zwei Wochen später (wenn mich nicht alles täuscht noch innerhalb der gesetzlichen 14tägigen Widerrufsfrist) erhielt ich dann die Rechnung per Email - ich soll für das zweijährige Abo 99,00 € für die ersten 12 Monate an Bankkonto xyz überweisen. Daraufhin schrieb ich den Widerruf, was zur Folge hatte dass ich ein paar Tage später abermals eine Mail bekam: auf meinen Widerruf könnte nicht eingegangen werden, da ich durch das explizite Setzen des Hakens bei der Registrierung die AGBs bestätigt hätte. ... Schriftverkehr hin und her bzgl versteckter Kosten etc. ... Und dann kamen die mir so, dass ich doch bereits den SERVICE genutzt hätte und EINE SMS (die Probesms) verschickt habe. Im Endeffekt habe ich Dussel aus Unsicherheit über die Rechtslage dann die Überweisung von mittlerweile 109€ (inkl. 10€ Mahngebühren!) überwiesen und gleichzeitig das Kündigungsschreiben aufgesetzt.

Nun werde ich seit diesem Monat wieder damit genervt, ich soll gefälligst die zweite Zahlung tätigen ... Zwischenzeitlich wieder inkl. der Mahngebühren. Recht "amüsant" ist auch der Text unter der Mahnung:

Hinweis zur Mahnung
Im Zuge dieser Anmeldung haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens unsere AGBs bestätigt.
Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass es sich bei unserem Angebot um ein 24-Monates-Abo mit jährlicher Zahlung im Voraus handelt.
Dieses Angebot haben Sie vor allem durch Ihre geleistete Zahlung für das erste Jahr der Vetragslaufzeit noch einmal eindeutig bestätigt. Wir sind insofern berechtigt, diesen Betrag von Ihnen einzufordern.



Muss ich jetzt wieder die Zahlung vornehmen oder abwarten und Tee trinken?
 
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Wir sind insofern berechtigt, diesen Betrag von Ihnen einzufordern.
:auslach:

Das hätten die wohl gerne.
Aber... auch wenn hier keine klare Aussage wie Ja oder Nein gefällt werden darf, so kann man doch den obigen Satz bezweifeln.

Daher der Link zum Erste-Hilfe-Kasten:
Rechnung - Mahnung - Inkasso: Kostenfallen im Internet für eilige Leser: computerbetrug.de und dialerschutz.de
und für Lesefaule zum anhören:
YouTube - Broadcast Yourself.

LG
wahlhesse
 
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Hallo!

Mich würde mal interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, in dem Fall von Diax82 wieder an das Geld ranzukommen. Also wenn man bereits überwiesen hat, kann man dann irgendwie wieder das Geld zurückbekommen?

LG

T. G.
 
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Hallo!

Das Geld ist wohl verloren sein. Es sei denn, die Bank hätte in der Zwischenzeit das Konto gekündigt und die Überweisung geht somit wieder zurück.

LG
P
 
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Achso.
Danke!
Aber wäre er in diesem Fall dazu verpflichtet, den Betrag für die zweiten 12 Monate zu zahlen? Würde mich mal interessieren. Weiß da jemand was?

LG
T. G.
 
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Ah, danke!
Ich hab des jetzt zwar noch net ganz verstanden, ob er in seinem Fall das Geld zurückverlangen könnte.
Also so wie ich das jetzt verstehe, muss er jetzt auch nichts weiter zahlen, weil der Vertrag damals bereits ungültig war, richtig?

LG

T. G.
 
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