Dialerschutz.de geht gegen Trittbrettfahrer vor

Übrigens: Dialerschutz.de und Computerbetrug.de sind auch kommerziell und dann dürftet Ihr nicht einmal Eure eigenen Links zu Artikeln hier posten.

Vielleicht haben die Mods und Admins die Mods und Admins vorher um Erlaubnis gefragt? :wink:
 
Mr. Cutty schrieb:
Ihr seit dann auch nicht besser wie der D. wegen Eurer ständigen Zensiererei. Das macht der dort nämlich auch ständig.

Übrigens: Dialerschutz.de und Computerbetrug.de sind auch kommerziell und dann dürftet Ihr nicht einmal Eure eigenen Links zu Artikeln hier posten.
Das ist doppelter Unsinn.

In diesem Forum kann nicht überprüft werden, ob die Aussagen zutreffend sind und der genannten Person zuzurechnen sind. Möglicherweise falsche Unterstellungen und manipulierte Aussagen wollen wir hier nicht lesen. Punkt.

Der Rest ist einfach Kappes.

Dietmar Vill
 
Mr. Cutty schrieb:
Übrigens: Dialerschutz.de und Computerbetrug.de sind auch kommerziell
Ach wieviel hast du denn Eintritt gelöhnt? poste nicht so einen Mist
die NUBS sind als Selbstschutz gegen genau diese Knaben, wenn du das nicht verstehn willst, ist das dein Bier
seit den drei einzigen wenig erhellenden Postings im August letzten Jahres ist noch kein weiteres Posting gekommen
auf einmal diese Betriebssamkeit , seltsam

cp
 
Im offenen Forum vom dialercenter wähnen sich einige der seriösen Geschäftsleute[tm] bereits am Rande von Hartz IV, Krokodilstränchen fliessen reichlich und die Nerven liegen blank. Für einen unterhaltsamen Abend bei Cola und Popcorn ist also bestens gesorgt.


Eniac
 
Eniac schrieb:
Im offenen Forum vom dialercenter wähnen sich einige der seriösen Geschäftsleute[tm] bereits am Rande von Hartz IV, Krokodilstränchen fliessen reichlich und die Nerven liegen blank.
Wie reichlich werden die Tränchen erst fliessen, wenn die neuen Dialer-Einwahlfenster
der RegTP verbindlich werden, sollten schon mal nach Sonderangeboten von Großpackungen
Papiertaschentüchern Ausschau halten und Vorräte anlegen....
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=219

cp
 
Bevor weitere anonyme Poster URLs abzusetzen versuchen , sollten sie die NUBS lesen

getestet wurden URLS die umittelbar als Trittbrettfahrerei auszumachen sind.
Dass es daneben noch andere gibt, interessiert weniger. Wenn jemand Dialerpräservativ.de
oder Dialerkondom.cc anmeldet, kann ihm das keiner verbieten. Sollte er jedoch dort Content von DS
"verwerten" könnte das Ärger geben

tf

PS:
Fortsetzung der Abschweifungen im OT
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=88950#88950
 
was spielt der sich eigentlich hier so auf , will er den Thread vollmüllen?

scheint wirklich der Gelegenheitsposter (im Quartal) bzw ein Helfershelfer zu sein. Der Thread paßt wohl einigen nicht
ins Konzept. Da holt man die Reservekolonne aus dem Keller


cp
 
Herzlichen Glückwunsch an Sascha und Co. Ich freue mich von tiefstem Herzen, dass ihr diesem "Schm***" (wer x braucht, darf sie gern selber einsetzen) Einhalt geboten habt.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan aka Dotshead aka Rabauke

mit fettem lächeln im Gesicht.
 
sascha schrieb:
In wechselnden Layouts wurde [Interessenten] unter anderem versprochen, sie erhielten nach der Bezahlung weitere Links zu Dialerschutz-Foren und Verbraucherschutz-Organisationen, wichtige Hinweise zum Kleingedruckten (Dialer-AGB's etc.), Anleitungen zum Finden und Löschen von illegalen Dialern, Tricks zum Auffinden versteckter illegaler Dialer etc. (...) Ein Test ergab allerdings, dass die versprochenen Informationen nach der Einwilligung zum Lastschriftverfahren auf dialer-schutz.org gar nicht zu finden waren. (...)

Außerdem wurde [Universal Boards] verboten, für den Zugang zu Informationen zu werben, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt: Die von den Antragsgegnern beworbenen Themen werden im kostenpflichtigen Informationsportal nicht konkret zur Verfügung gestellt, stellten die Richter fest (LG München I, Az 33 O 24216/04).

Klar ist, daß zumindest (unergiebige, wegen des immensen Streitwerts vorwiegend aus anwaltlichem Gebühreninteresse interessante) Ansprüche (nur) gegen das Unternehmen Universal Boards auf Unterlassung bestehen. Sowohl ein Anspruch auf Unterlassung

1.) der (Weiter-)Verwendung der Domainbezeichnung "dialer-schutz.org", zumindest im Zusammenhang mit der Werbung für ähnliche Dienstleistungen wie den bei "dialerschutz.de" angebotenen, ( § 15 MarkenG), als auch auf Unterlassung

2.) des unlauteren (Weiter-)Werbens für nicht-existente Dienste, § 3 UWG.

ABER:

Wurde gegen ...... auch Strafanzeige erstattet?

1.) Wegen widerrechtlicher ( = vorsätzlicher) Kennzeichenverletzung

Wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich (...) entgegen § 15 Abs. 2:

  • "Dritten ist es untersagt, die geschäftliche Bezeichnung oder ein ähnliches Zeichen im geschäftlichen Verkehr unbefugt in einer Weise zu benutzen, die geeignet ist, Verwechslungen mit der geschützten Bezeichnung hervorzurufen."

eine Bezeichnung oder ein Zeichen benutzt (...) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Handelt der Täter gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Der Versuch ist strafbar.

In den Fällen des Absätzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, (...)

§ 143 MarkenG
http://transpatent.com/gesetze/demgt8.html#143

2. Wegen strafbarer Werbung mit unwahren Angaben?

Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 16 Absatz 1 UGW
http://transpatent.com/gesetze/uwg.html#16

gal.

editiert modaction
 
galdikas schrieb:
Klar ist, daß zumindest (unergiebige, wegen des immensen Streitwerts vorwiegend aus anwaltlichem Gebühreninteresse interessante) Ansprüche (nur) gegen das Unternehmen Universal Boards auf Unterlassung bestehen. Sowohl ein Anspruch auf Unterlassung
In einem Szeneforum stand vorübergehend zu lesen, das sich der GF einer Dialerfirma für einen Spendentopf zu Gunsten seines Anwaltes verwenden wolle.
Vielleicht tut er dies ja nach dem Hartz-IV Motto: Fördern und fordern.

galdikas schrieb:
1.) der (Weiter-)Verwendung der Domainbezeichnung "dialer-schutz.org", zumindest im Zusammenhang mit der Werbung für ähnliche Dienstleistungen wie den bei "dialerschutz.de" angebotenen, ( § 15 MarkenG), als auch auf Unterlassung
Den Missbrauch von Markennamen sieht er anscheinend recht locker und lässt sich das auch, wie man im Netz lesen kann, was kosten.

Gruß A. John
 
Es war schon immer Super-Marios liebstes Hobby, sich selber lautstark und bei maximaler Öffentlichkeit, in's eigene Knie zu ballern.
Mein Weltbild wäre in ernsthafter Gefahr™, wurde er damit ausgerechnet jetzt aufhören... :lol:

MfG
L.
 
Update 18. Januar 2005: Universal Boards akzeptiert einstweilige Verfügung

Mit Schreiben vom 18. Januar 2005 hat der Rechtsanwalt der Universal Boards GmbH & Co KG mitgeteilt, dass die einstweilige Verfügung des Landgerichts München I "als endgültige und zwischen den Parteien materiell-rechtlich verbindliche Regelung" anerkannt werde. Insbesondere werde "auf das Rechtsmittel des Widerspruchs" verzichtet, heißt es in dem uns vorliegenden Schreiben aus München. Somit wird es nicht mehr zu einer Gerichtsverhandlung in der Hauptsache kommen. Der Fall ist abgeschlossen - sofern sich das Unternehmen und sein Geschäftsführer an die Auflagen des Landgerichts halten. Anderenfalls droht ihnen die Verhängung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro.

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=225

cu,

Sascha
 
Strike. Auch wenn der eine oder andere mir das nicht glauben wird. Ich freue mich aufrichtig mit Dialerschutz und auch Computerbetrug.

Gratulation aus ME

Stephan
 
sascha schrieb:
Update 18. Januar 2005: Universal Boards akzeptiert einstweilige Verfügung
WHOW!
Und was haben sie getönt:

Ist ja alles kein Problem......
Natürlich werden wir dagegen vorgehen......
Unserer Meinung sind sämtliche Vorwürfe haltlos wen nicht gar gelogen......


Und in einem inzwischen gelöschten Posting stand zu lesen, dass man angeblich bis zum Europäischen Gerichtshof gehen wolle.
:vlol:

Gruß A. John
 
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